Sachbeihilfe
Die Sachbeihilfe ermöglicht allen Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung themenunabhängig die jederzeitige Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens.
Ziel der Förderung
Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens
Antragsberechtigung
Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion)
Nicht: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, denen es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen
Anforderungen an das Projekt
Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau
Art und Umfang der Förderung
An dieser Stelle finden Sie das (interner Link).
Beantragbare Module:
- (interner Link)
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- (interner Link)
- (interner Link)
- (interner Link)
- (interner Link)
- (interner Link)
- (interner Link)
Dauer der Förderung
Projektspezifisch (i.d.R. mehrere Jahre)
Formulare und Merkblätter
An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht der (interner Link).
Neuanträge können jederzeit eingereicht werden.
Fortsetzungsanträge sollten spätestens 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel eingereicht werden.
Die DFG verfügt über vielfältige Möglichkeiten, internationale Kooperationen zu unterstützen.
Unterstützung der Kooperation durch die DFG
- Reisemittel und Gästemittel für Kooperationspartner*innen im Ausland im Rahmen des (interner Link)
- Reisemittel sowie ggf. Vergütung für ausländische Kooperationspartner*innen im Rahmen des Moduls (interner Link)
- Reisemittel für ausländische Kooperationspartner*innen im Rahmen des Moduls (interner Link)
- Mittel für die Projektdurchführung der Kooperationspartner*in im Ausland im Rahmen besonderer Verfahren über eine Mittelweiterleitung der bei der DFG antragsberechtigten Projektleitung ((interner Link) und (interner Link)).
Unterstützung der Kooperation durch ausländische Partnerorganisationen
- bei (interner Link) mit Partnerorganisationen der DFG
- bei sogenannten (interner Link) (Weave Lead Agency-Verfahren und Weiteren)
Antragstellung mit europäischen Kooperationspartner/-innen (im weave Lead Agency-Verfahren)
Darüber hinaus ist die Beteiligung von Wissenschaftler*innen einer ausländischen Forschungseinrichtung im Rahmen einer sogenannten „allgemeinen internationalen Kooperation“ möglich.
Weitere Informationen
Hier finden Sie mehr Informationen zur (interner Link).
Unter (interner Link) versteht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Forschungsvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften, die einer kontinuierlichen Förderung von mindestens 7 und maximal 12 Jahren bedürfen (mögliche Beispiele: Editionen, Corpora, archäologische Grabungsprojekte, sozial- oder verhaltenswissenschaftliche Längsschnittstudien). Ihre zentrale wissenschaftliche Bedeutung, ihre gründliche Vorbereitung und durchdachte Planung sowie ihre professionelle Leitung sind unabdingbare Voraussetzungen für die Anerkennung als Langfristvorhaben.
Gerne informiert Sie der für Sie (interner Link) der DFG-Geschäftsstelle über Einzelheiten.