Information für die Wissenschaft Nr. 8 | 1. Februar 2022

Nationale Forschungsdateninfrastruktur: Förderung von NFDI-weiten Basisdiensten

Ergänzung zur 3. Ausschreibungsrunde

Ergänzung zur 3. Ausschreibungsrunde

Bund und Länder haben im November 2018 den Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) beschlossen. In der NFDI sollen Datenbestände systematisch erschlossen, langfristig gesichert und entlang der FAIR-Prinzipien über Disziplinen- und Ländergrenzen hinaus zugänglich gemacht werden. Die NFDI wird in einem aus der Wissenschaft getriebenen Prozess als vernetzte Struktur eigeninitiativ agierender Konsortien aufgebaut. Mit dieser Ergänzung zur dritten Ausschreibung lädt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Antragstellung für die Förderung von Basisdienst-Initiativen ein.

Die NFDI wird ihre volle Wirksamkeit dann entfalten, wenn sie als vernetzte Struktur wachsen kann. Zum Gelingen der Vernetzung tragen Basisdienste bei, die den gemeinsamen Anliegen und Bedarfen potenziell aller fachlichen und methodischen Konsortien dienen sollen. Da sich alle Konsortien grundsätzlich auf die für sie relevanten Basisdienste verständigen und eine Nutzungsabsicht nachvollziehbar dokumentieren müssen, initiierte der NFDI-Verein einen Abstimmungs- und Aushandlungsprozess, der die notwendige Rückkoppelung zwischen Basisdienst-Initiativen und Fachkonsortien möglich machen soll.

Die Bedarfe der fachlichen und methodischen Konsortien für Basisdienste können sehr vielfältig sein und betreffen Dienste, die in potenziell allen Konsortien genutzt werden können. Außerdem kann es Bedarfe für Dienste geben, die die NFDI als Ganzes betreffen, die also die Angebote der einzelnen Konsortien verbinden, z. B. eine konsortien- und disziplinenübergreifende Suche oder auch ein Mapping-Basisdienst für disziplinspezifische Dienste. Technisch ähnliche Dienste einzelner Konsortien können durch Harmonisierung und bei entsprechendem Bedarf zu einem Basisdienst ausgebaut werden. Eine Reihe von Beispielen für Basisdienste werden in der Stellungnahme des NFDI-Expertengremiums, in der Berlin-Erklärung und der Leipzig-Berlin-Erklärung zu NFDI-Querschnittsthemen genannt.

In einem Antrag auf Förderung einer Basisdienst-Initiative können mehrere Basisdienste gebündelt werden. Die wesentlichen Voraussetzungen für die Förderung von Basisdienst-Initiativen sind:

  • Der oder die beantragten Basisdienste können von den fachlichen und methodischen Konsortien selbst nicht nachhaltig und vor allem nicht für potenziell alle Konsortien angeboten werden.
  • Basisdienst-Initiativen müssen sich eng an den gemeinsamen Bedarfen der Fachkonsortien orientieren und diese Bedarfsorientierung in geeigneter Weise im Antrag aufzeigen.
  • Grundsätzlich müssen alle Konsortien an der Nutzung eines Basisdienstes interessiert sein; dies ist mit dem Antrag aufzuzeigen. Die tatsächliche Nutzung eines Basisdienstes in fachlichen und methodischen Konsortien kann im Zeitverlauf ebenso unterschiedlich sein wie die Beiträge einzelner Konsortien zu einem Basisdienst. Sofern Dienste jedoch nicht prinzipiell für alle NFDI-Konsortien gedacht sind, können diese nicht als Basisdienste gefördert werden.
  • Basisdienst-Initiativen müssen ihre technischen Lösungen in einem durch die fachlichen und methodischen Konsortien mitgetragenen Prozess entwickeln und für die Akzeptanz durch die Konsortien sorgen. Dieser Aushandlungsprozess ist elementar für Basisdienst-Initiativen, muss im Vorfeld der Antragstellung durch eine Bedarfsanalyse für Basisdienste geleistet werden und ist im Antrag zu dokumentieren. Zugleich ist dieser Prozess kontinuierlich während der Projektlaufzeit fortzuführen, um den sich ändernden Bedarfen gerecht zu werden; entsprechende Planungen sind im Antrag ebenfalls darzustellen.

Für die Entwicklung von Basisdiensten gilt, dass diese so weit wie möglich auf existierenden technischen Lösungen basieren sollen; insbesondere soll die Robustheit, Sicherheit und Skalierbarkeit der nachzunutzenden Technologie den Bedarfsanforderungen der fachlichen und methodischen Konsortien genügen. Kann dem von den Konsortien formulierten Bedarf jedoch nur durch die Entwicklung einer neuen technischen Lösung entsprochen werden, so ist auch dies förderbar. Im Falle einer begründeten Neuentwicklung muss im Antrag sowohl ein Entwicklungskonzept als auch ein Implementierungsplan enthalten sein. Die parallele Entwicklung unterschiedlicher technischer Lösungen für eine Bedarfsanforderung ist nur in Ausnahmefällen möglich und nur dann zulässig, wenn die Notwendigkeit unterschiedlicher technischer Lösungen eindeutig aus den Bedarfen der Konsortien resultiert. Für die prioritär anzustrebende Nachnutzung technischer Lösungen und für deren Weiterentwicklung sowie für Neuentwicklungen wird eine substanzielle Beschreibung der technischen Umsetzung erwartet.

Für den nachhaltigen Betrieb von Basisdiensten wird erwartet, dass so weit wie möglich offene Lizenzen vergeben werden. Um den – im Prinzip auf Dauer angelegten – Betrieb von Basisdiensten so gut wie möglich auszugestalten, sollen im Antrag eine Risikoabschätzung für potenzielle Lock-In-Effekte sowie geeignete Vorkehrungen zu deren Vermeidung dargestellt werden. Ein Ansatz könnte die Wahl nicht-proprietärer technischer Lösungen und auch der Aufbau verteilter Strukturen sein, die einen dauerhaften Betrieb auch über den Wechsel eines Anbieters hinaus ermöglichen. Der Umgang mit diesen und weiteren Herausforderungen, wie z. B. dem passenden Support für die Nutzung von Basisdiensten, ist in einem Betriebs- und Servicekonzept darzustellen.

Das Verhältnis von Basisdienst-Initiativen zu fachlichen und methodischen Konsortien sowie zu den Sektionen und Organen des NFDI-Vereins ist erfolgsrelevant und bedarf einer umfassenden kommunikativen und organisatorischen Planung. Daher müssen diese Aspekte mit einem Organisations- und Kommunikationskonzept im Antrag dargestellt werden.

Hinweise zum Entscheidungsverfahren

Über die Förderung von Basisdienst-Initiativen ebenso wie über die Förderung der Fachkonsortien aus der dritten Runde wird die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) im November 2022 entscheiden. Insgesamt können im Rahmen der NFDI bis zu 30 Konsortien gefördert werden. Für die Förderung von bis zu 30 Konsortien stehen im Endausbau bis zu 70 Millionen Euro direkte Projektkosten pro Jahr zur Verfügung. Basisdienst-Initiativen können nur gefördert werden, wenn die Zahl von 30 förderbaren Konsortien nicht bereits durch Fach- oder Methodenkonsortien ausgeschöpft ist.

In den Bewertungs- und Entscheidungsprozess zu Basisdienst-Initiativen wird ein Votum des wissenschaftlichen Senats der NFDI einfließen. Dieses Votum wird nach der DFG-Begutachtung eingeholt und bezieht sich sowohl auf den Antrag bzw. die Anträge als auch auf das Ergebnis der Begutachtung. Das Votum des wissenschaftlichen Senats wird zusammen mit dem Ergebnis der Begutachtung dem NFDI-Expertengremium vorgelegt, sodass das NFDI-Expertengremium eine Bewertung des Antrags bzw. der Anträge vor dem Hintergrund dieser beiden Einschätzungen vornehmen kann, um so eine Empfehlung an die GWK aussprechen zu können. Das Votum des wissenschaftlichen Senats wird zusammen mit der Empfehlung des NFDI-Expertengremiums an die GWK weitergeleitet.

Fristen und Antragstellung

Anträge für die Förderung von Basisdienst-Initiativen können ausschließlich im Rahmen dieser Ausschreibung eingereicht werden. Diese Ausschreibung zielt auf einen Förderbeginn zum 1. Januar 2023. Anträge können zunächst für einen Förderzeitraum von fünf Jahren gestellt werden.

Für eine Antragstellung ist eine verbindliche Voranmeldung zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass in dieser verbindlichen Voranmeldung die Namen aller antragstellenden und mitantragstellenden Einrichtungen, der Sprecherin bzw. des Sprechers sowie aller Co-Sprecherinnen/Co-Sprecher und aller Beteiligten abschließend und vollständig benannt werden müssen. Eine spätere Anpassung oder Ergänzung ist nicht möglich. Bitte berücksichtigen Sie bei der Zusammensetzung Ihres Konsortiums Gleichstellung und Diversität.

Basisdienst-Initiativen können für die Beantragung von Fördermitteln für die Entwicklung und den Betrieb von Basisdiensten zwischen zwei Organisationsformen wählen: 1. als eigenständiges Konsortium oder 2. als Verbund von NFDI-Konsortien.

Bitte senden Sie die verbindlichen Voranmeldungen bis spätestens zum 21. März 2022 per E-Mail an nfdi@dfg.de. Bitte fassen Sie die verbindliche Voranmeldung nach dem von der DFG dazu bereitgestellten Formular ab.

Die Frist für die Einreichung des Antrags ist der 29. April 2022. Der Antrag muss über das elan-Portal der DFG eingereicht werden. Das gesamte Antrags- und Begutachtungsverfahren erfolgt in englischer Sprache.

Weiterführende Informationen

Informationen zu Basisdiensten

Stellungnahme des NFDI-Expertengremiums vom November 2020:

Nationale Forschungsdateninfrastruktur: Förderung von Konsortien (3. Ausschreibungsrunde):

Stellungnahme des NFDI-Expertengremiums zur Vorbereitung und Beantragung von Basisdiensten für die NFDI:

Stellungnahme der Konsortialversammlung des Vereins Nationale Forschungsdateninfrastruktur zu Basisdiensten

Berlin Declaration on NFDI Cross-Cutting Topics:

Leipzig-Berlin-Erklärung zu NFDI-Querschnittsthemen der Infrastrukturentwicklung:

Weitere Informationen zum Verein NFDI e. V.:

Informationen zur Antragstellung

Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen zur Antragstellung (Antragsberechtigung, Art und Umfang der Förderung sowie Details zum Verfahren usw.) dem Programmmerkblatt:

Förderkriterien für NFDI-Konsortien einschließlich weiterer Hinweise:

Hinweise zur Abfassung der verbindlichen Voranmeldung:

Verbindliches Antragsmuster sowie Informationen zur Gestaltung der Anträge auf Förderung:

Zusätzlich zur elektronischen Antragseinreichung muss die antragstellende bzw. koordinierende Einrichtung das Quittungsdokument, das nach dem Hochladen des Antrags über elan generiert wird, ausgedruckt und unterschrieben an die DFG schicken. Bitte reichen Sie das Quittungsdokument bis zum 13. Mai 2022 per Post ein.

Alle oben genannten Dokumente sowie weitere Informationen finden Sie unter:

Ansprechpartner für Fragen zur Antragstellung von Basisdienst-Initiativen:

Zu Fragen der NFDI stehen Ihnen darüber hinaus als Ansprechpersonen zur Verfügung:

  • Dr. Johannes Fournier
    Tel. +49 228 885-2418
  • Dr. Daphné Kerremans
    Tel. +49 228 885-2847
  • Dr. Anne Lipp
    Tel. +49 228 885-2260

Alternativ können Sie uns Ihre Anliegen gerne per E-Mail zusenden:

Bitte beachten Sie auch unsere FAQs: