Trilaterale Transferprojekte mit Fraunhofer

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Fraunhofer-Gesellschaft vertiefen die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Erkenntnistransfers und rufen einmal jährlich gemeinsam zur Antragstellung für Transferprojekte auf.
Gefördert werden trilaterale Transferprojekte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Universitäten/Hochschulen, Fraunhofer-Instituten und Anwendungspartnern, mit denen eine Lücke zwischen Grundlagenforschung und Anwendung geschlossen werden soll.
Gegenstand der Ausschreibung
Es können trilaterale Transferprojekte mit einem universitären Partner/Hochschulpartner (DFG-finanziert), einem Fraunhofer-Partner (Fraunhofer-finanziert) und einem Anwendungspartner (eigenfinanziert), gegebenenfalls auch mit mehreren Anwendungspartnern, beantragt werden.
Das trilaterale Projekt muss auf Ergebnissen eines DFG-geförderten Projektes aus der Einzelförderung oder aus einem koordinierten Verfahren wie Schwerpunktprogramm, Forschungsgruppe oder Sonderforschungsbereich aufbauen.
Die Projektpartner greifen diese Ergebnisse auf und entwickeln sie gemeinsam zu einem Demonstrator/Prototyp weiter. Ein gemeinsames und gleichgewichtiges Arbeitsprogramm beschreibt die geplanten Arbeiten und die Vernetzung der Partner. Die geplanten Ergebnisse der beantragten Projekte müssen im vorwettbewerblichen Bereich liegen.
Rechte und Pflichten der drei Partner sowie die Verwertung und Vermarktung der Ergebnisse werden unter Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften durch einen trilateralen Kooperationsvertrag geregelt. Für den trilateralen Kooperationsvertrag ist der vorliegende Mustervertrag zu verwenden.
Antragstellung
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise für Trilaterale Transferprojekte mit detaillierten Informationen zur Antragstellung.
Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen.
Phase 1: Projektskizzen
Der Stichtag für die Projektskizzen ist der 30. September 2020.
Die Projektskizzen sollen Folgendes enthalten:
- die wissenschaftliche Beschreibung des Projekts,
- die Konzeption der Zusammenarbeit mit dem/den Industriepartner/-n mit Arbeitsplan und Kostenplan,
- eine überzeugende Darstellung der geplanten Verwertung.
Bitte verwenden Sie die Vorlage „Projektskizze DFG-Fraunhofer 2020“.
Phase 2: Vollanträge
Der Stichtag für den Vollantrag nach Aufforderung sowie für den von allen Projektpartnern gezeichneten Kooperationsvertrag ist der 24. Februar 2021 (ursprünglich 10. Februar 2021).
Die Antragstellung richtet sich grundsätzlich nach dem Merkblatt für Sachbeihilfen (DFG-Vordruck 50.01) und dem Leitfaden für die Antragstellung von Projektanträgen (DFG-Vordruck 54.01).
Für die Beschreibung des Vorhabens ist die Vorlage „Trilaterales Transferprojekt DFG-Fraunhofer 2020“ verbindlich.
Förderbetrag
DFG und Fraunhofer stellen Mittel bis zu einer Höhe von je 3 Mio. Euro pro Ausschreibung zu Verfügung. Im Rahmen der Ausschreibung wird angestrebt, mindestens fünf Transferprojekte zu fördern.
Dauer der Förderung
Trilaterale Transferprojekte können für eine maximale Laufzeit von drei Jahren beantragt werden. Fortsetzungsanträge werden nicht zugelassen.
Formulare und Merkblätter
- Link auf PDF-DateiHinweise für Trilaterale Transferprojekte
- Projektskizze: Vorlage „Link auf eine Office-DateiProjektskizze DFG-Fraunhofer 2020 “
- Vollantrag: Vorlage „Link auf eine Office-DateiTrilaterales Transferprojekt DFG-Fraunhofer 2020 “
- Link auf eine Office-DateiKooperationsvertrag Muster #1
(Eine Universität/Hochschule und ein Anwendungspartner) - Link auf eine Office-DateiKooperationsvertrag Muster #2
(Eine Universität/Hochschule und mehrere Anwendungspartner) - Link auf eine Office-DateiKooperationsvertrag Muster #3
(Mehrere Universitäten/Hochschulen und ein Anwendungspartner) - Link auf PDF-DateiHinweise für die Begutachtung von trilateralen Transferprojekten
Die Projektskizzen und die Vollanträge werden über das elan-Portal
(Externer Linkhttps://elan.dfg.de/) der DFG eingereicht.
Ansprechpersonen
DFG
- Christiane Mohren
Telefon: + 49 228 885-2019
Link auf E-Mailerkenntnistransfer@dfg.de
Fraunhofer
Inhaltliche Fragen und Fragen zur Verwertung:
Dr. Michael Liecke
Tel. +49 89 1205-1118
Link auf E-Mailmichael.liecke@zv.fraunhofer.deInhaltliche und administrative Fragen:
Dr. Niklas Keller
Tel. +49 89 / 1205-1213
Link auf E-Mailniklas.keller@zv.fraunhofer.de