Logo: Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft

Angehörige des auf Leitungsebene einer bestimmten Disziplin unterrepräsentierten Geschlechts

Für das Budget für Sprecher*innen beachten Sie bitte die Angaben in

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die leitende Person des Verbundes dem in der jeweiligen Disziplin auf Leitungsebene unterrepräsentierten Geschlecht angehört. Bei interdisziplinären Forschungsverbünden ist allein die Fachzugehörigkeit der Leitungsperson ausschlaggebend. An Hochschulen sind auf Leitungsebene in fast allen Lehr- und Forschungsbereichen Professorinnen unterrepräsentiert. Ausnahmen stellen lediglich die folgenden Bereiche dar, in denen die Geschlechterverhältnisse als ausgeglichen angesehen werden können und somit kein solches Budget beantragt werden kann:

  • Geisteswissenschaften allgemein
  • Allgemeine und vergleichende Literatur- und Sprachwissenschaft
  • Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen ohne Anglistik)
  • Anglistik, Amerikanistik
  • Romanistik
  • Kulturwissenschaften i.e.S.
  • Sozialwissenschaften/Soziologie
  • Sozialwesen
  • Erziehungswissenschaften
  • Gesundheitswissenschaften allgemein
  • Ernährungs- und Haushaltswissenschaften
  • Kunst, Kunstwissenschaft allgemein
  • Bildende Kunst

Grundlage sind die Anteile an Professuren insgesamt (inkl. W1) an allen Hochschulen. Ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis wird bei 50 % +/- 5 Prozentpunkte angenommen. Zur Datengrundlage vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.4, Auszug S. 126-132, 2021 (2022).