Nationale Forschungsdateninfrastruktur
Die nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) soll die Datenbestände von Wissenschaft und Forschung systematisch erschließen, nachhaltig sichern und zugänglich machen sowie (inter-)national vernetzen. Sie wird in einem aus der Wissenschaft getriebenen Prozess als vernetzte Struktur eigeninitiativ agierender Konsortien aufgebaut.
Aktuelles
Vom 12. bis zum 14. September 2023 findet die Conference on Research Data Infrastructure (CoRDI 2023) im KIT Karlsruhe statt. Das NFDI-Expertengremium ist mit einem Pecha-Cafés und einer Podiumsdiskussion an der Konferenz beteiligt. Weitere Informationen zur Konferenz sind auf der Webseite des NFDI-Direktorats zu finden: Externer LinkCoRDI 2023 | NFDI
Am 21.08.2023 wurden die Eckpunkte für die ab 2025 beginnende zweite Förderphase der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur veröffentlicht, die die Konsolidierung der Konsortien zum übergreifenden Ziel erklären.
What is the National Research Data Infrastructure (NFDI)?
In diesem Video erklären wir (in englischer Sprache), wie sich die NFDI in der nationalen Forschungsdatenlandschaft verortet, welche Ziele sie verfolgt und wie sie aufgebaut wird. Ein Schwerpunkt liegt auf der Rolle der NFDI-Konsortien und den Anforderungen an diese.
The NFDI Review Process
Die DFG organisiert im Rahmen des Aufbaus der NFDI die Auswahl der Konsortien und den Begutachtungsprozess. In diesem Video erfahren Sie, wie die Begutachtung abläuft, wie die Aufgaben der Gutachtenden aussehen und welche Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle spielen.
Über die NFDI
Kompaktdarstellung
Ziele der Förderung
Die Ziele der Förderung von Konsortien sind:
- Etablierung von Regeln zum standardisierten Umgang mit Daten in enger Rückkoppelung mit der jeweiligen Fachgemeinschaft
- Erarbeitung von disziplinübergreifenden Metadatenstandards
- Entwicklung von verlässlichen und interoperablen Maßnahmen für das Datenmanagement und ein auf die Anforderungen der Fachgemeinschaft zugeschnittenes Dienste-Angebot
- Steigerung der Nachnutzbarkeit bereits vorhandener Daten, auch über die Fächergrenzen hinaus
- Anbindung und Vernetzung mit Partnern in ausländischen Wissenschaftssystemen, die Kompetenz im Bereich Forschungsdatenmanagement aufweisen.
- Mitarbeit bei der Entwicklung und Etablierung generischer, konsortienübergreifender Dienste und Standards zum Forschungsdatenmanagement
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt mit dem Ziel, als Konsortien gefördert zu werden, sind Verbünde von Einrichtungen, die staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und andere öffentlich geförderte Informationsinfrastruktureinrichtungen oder weitere entsprechende Akteure umfassen können.
Die Antragsberechtigung setzt außerdem voraus, dass die Einrichtung gemeinnützig und in deutscher Trägerschaft ist beziehungsweise ihren Sitz in Deutschland hat.
Anforderungen an das Projekt
Konsortien haben zum Ziel, den Zugang zu und die Nutzung der für sie relevanten Forschungsdaten zu gewährleisten und nachhaltig zu gestalten. Dazu muss ein stimmiges Datenmanagementkonzept entwickelt werden. Bereits existierende Datensammlungen und Dienste sollen zum Aufbau der NFDI beitragen und integriert werden.
Förderkriterien
Förderkriterien gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zu Aufbau und Förderung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) vom 26. November 2018 sind:
- fachliche Relevanz und Qualität der geplanten Maßnahmen;
- erwartbarer Mehrwert für die Entwicklung disziplinübergreifender Metadatenstandards und die Schaffung eines verlässlichen und nachhaltigen Dienste-Angebots im Konsortium;
- die Verankerung des Konsortiums in der jeweiligen Fachgemeinschaft und Einbindung der relevanten Partner;
- strukturelle Bedeutung für die NFDI und das Wissenschaftssystem;
- Effizienz und Nachhaltigkeit;
- internationale Anschlussfähigkeit;
- ein stimmiges Konzept zu Datennutzung und -zugang sowie Auffindbarkeit und Nachnutzbarkeit der Daten, welches entlang der FAIR-Prinzipien ausgerichtet ist;
- ein den Bedürfnissen von Nutzern und Anbietern angemessenes Betriebsmodell (ggf. einschließlich moderater Nutzungsgebühren).
Eine Übersicht der Förderkriterien und Erläuterungen dazu sind dem
zu entnehmen.
Art und Umfang der Förderung
Bund und Länder beabsichtigen, insgesamt bis zu 30 Konsortien zu fördern. Für die Förderung der Konsortien stehen im Endausbau bis zu 85 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung; in dieser Summe ist die Programmpauschale in Höhe von 22 Prozent bereits enthalten. Damit stehen für die Finanzierung von direkten Projektkosten maximal etwa 70 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Für einzelne Konsortien sind pro Jahr in der Regel 2–5 Millionen Euro inklusive Programmpauschale und somit 1,6–3,9 Millionen Euro für direkte Projektkosten vorgesehen. Ausgehend von 30 Förderfällen stehen im Durchschnitt pro Konsortium 2,32 Millionen Euro für direkte Projektkosten zur Verfügung.
Dauer der Förderung
Die Konsortien werden zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert.
Formulare und Merkblätter
Zeitplan für die zweite Förderphase
- 30. September 2023
Eingang der Zwischenberichte von Konsortien der ersten Runde - Februar 2024
Berichtssymposium für Konsortien der ersten Runde - März 2024
Veröffentlichung der Unterlagen zur Antragstellung - 18. Juni 2024
Frist zum Einreichen einer verbindlichen Erklärung zu einem Antrag auf weitere Förderung des Konsortiums (mit Informationen über die Zusammensetzung des Konsortiums in der zweiten Förderphase) - 6. August 2024
Frist zum Einreichen des Antrags auf weitere Förderung eines Konsortiums aus der ersten Runde - November / Dezember 2024
Begutachtung der Anträge auf weitere Förderung von Konsortien der ersten Runde - Februar 2025
Kommunikation der Begutachtungsergebnisse an die Konsortien mit Möglichkeit zur Stellungnahme - Frühjahr 2025
Sitzung des NFDI-Expertengremiums / Empfehlungen an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz - Sommer 2025
Entscheidung der Gemeinsame Wissenschaftskonferenz zur Weiterförderung von Konsortien der ersten Runde - 1. Oktober 2025
Beginn der zweiten Förderphase für Konsortien der ersten Runde
Der Ablauf der zweiten Begutachtungsrunde wird analog gestaltet sein; der Ablauf der dritten Begutachtungsrunde wird den zeitlichen Versatz aus der Begutachtung der Erstanträge entsprechend berücksichtigen.
Ansprechpersonen
Formale und organisatorische Fragen
- Katja Fleischer
Tel.: +49 228 885-3114
Link auf E-Mailkatja.fleischer@dfg.de - Susann Jäker
Tel. +49 (228) 885-2847
Link auf E-Mailsusann.jaeker@dfg.de - Stefanie Seidel
Tel.: +49 228 885-2257
Link auf E-Mailstefanie.seidel@dfg.de
Fragen zur Betreuung derzeit geförderter Konsortien
Fragen zum Programm
- Dr. Jan Rohden
Tel. +49 (228) 885-2596
Link auf E-Mailjan.rohden@dfg.de - Dr. Lina Wedrich
Tel. +49 (228) 885-2036
Link auf E-Maillina.wedrich@dfg.de
Sollten Sie Ihre Ansprechperson nicht erreichen, können Sie das NFDI-Team gerne kontaktieren unter:
- Tel. +49 228 885-3500
Link auf E-Mailnfdi@dfg.de
Bitte beachten Sie auch unsere
NFDI-Expertengremium
Aufgaben und Mitglieder
Aufgaben
Für das Verfahren zur Auswahl der NFDI-Konsortien hat der Hauptausschuss der DFG in seiner Sitzung am 06. Dezember 2018 das NFDI-Expertengremium eingesetzt. Dessen Hauptaufgaben sind die Bewertung der Anträge auf der Grundlage einer fachwissenschaftlichen, informationstechnischen und strukturbezogenen Begutachtung sowie die Formulierung der Förderempfehlungen an die GWK. Das Expertengremium setzt sich zusammen aus Expertinnen und Experten, die in verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen sind und auch über langjährige Erfahrung im Ausland, im Wissenschaftsmanagement, in wissenschaftlichen Infrastruktureinrichtungen oder in der Wirtschaft verfügen.
Mitglieder
Eine Liste der aktuellen Mitglieder des Expertengremiums ist unter dem folgenden Link zu finden:
Stellungnahmen des Expertengremiums
Eine Stellungnahme des NFDI-Expertengremiums zur Vorbereitung und Beantragung von Basisdiensten für die NFDI im Nachgang zur dritten NFDI-Konferenz finden Sie unter:
Das NFDI-Expertengremium hat sich in seiner zweiten Stellungnahme 2020 zum weiteren Auf- und Ausbau der NFDI und den damit verbundenen Herausforderungen geäußert:
Einschätzungen und Beobachtungen des NFDI-Expertengremiums zur Planung von NFDI-Konsortien im Nachgang zur ersten NFDI-Konferenz 2019 finden Sie unter:
Ansprechperson für Fragen zum NFDI-Expertengremium:
- Dr. Lina Wedrich
Tel. +49 (228) 885-2036
Link auf E-Maillina.wedrich@dfg.de
Weitere Informationen
Strukturelemente
Auf Basis der von Bund und Ländern am 26. November 2018 getroffenen Verwaltungsvereinbarung arbeiten die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) bei Aufbau und Förderung der NFDI zusammen. Die DFG ist für die wissenschaftsgeleitete Begutachtung und Bewertung der Konsortien-Anträge verantwortlich. Die GWK entscheidet auf Grundlage der Förderempfehlungen der DFG. Voraussetzung für die Förderung von Konsortien im Rahmen der NFDI ist ein positives Votum aus der Begutachtung.
In der NFDI werden Konsortien, die Konsortialversammlung, der Wissenschaftliche Senat sowie das Direktorat zusammenwirken:
Konsortien
Konsortien sind auf langfristige Zusammenarbeit angelegte Zusammenschlüsse von Nutzern und Anbietern von Forschungsdaten wie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und andere öffentlich geförderte Informationsinfrastruktureinrichtungen. Sie sind in der Regel nach Fachgruppen beziehungsweise Methoden organisiert und haben zum Ziel, den Zugang zu und die Nutzung der für sie relevanten Forschungsdaten zu gewährleisten und nachhaltig zu gestalten.
Konsortialversammlung
Jedes Konsortium wird durch einen Sprecher oder eine Sprecherin in der Konsortialversammlung vertreten. Die Konsortialversammlung ist das zentrale fachliche Organ der NFDI. Sie trifft alle relevanten fachlichen, operativen und Dienste-bezogenen Entscheidungen für die NFDI-Konsortien und die NFDI und entscheidet – im Rahmen der vom Wissenschaftlichen Senat verabschiedeten Prinzipien – über die Einführung von fachübergreifenden Verfahren, Diensten oder Standards im Rahmen der NFDI.
Wissenschaftlicher Senat
Der Wissenschaftliche Senat ist das zentrale strategische Organ der NFDI. Er berät die GWK in allen grundsätzlichen Fragen der Weiterentwicklung der NFDI und trägt Sorge für die Anschlussfähigkeit der NFDI an nationale und internationale Entwicklungen.
Kuratorium
Das Kuratorium fungiert als administrativ-strategisches Kontrollgremium des NFDI-Vereins. Es besteht aus insgesamt neun Mitgliedern, je drei von der Bundesrepublik Deutschland, von den Bundesländern und von der Mitgliederversammlung des NFDI-Vereins.
Direktorat
Das Direktorat mit Sitz in Karlsruhe besteht aus einem hauptamtlichen Direktor beziehungsweise einer hauptamtlichen Direktorin und einer Geschäftsstelle. Zum 1. März 2020 wurde Professor Dr. York Sure-Vetter zum hauptamtlichen Direktor der NFDI für fünf Jahre ernannt. Das Direktorat erarbeitet Handlungsvorschläge für die Konsortialversammlung und den Wissenschaftlichen Senat, erwirkt erforderliche Beschlüsse in diesen Gremien und vertritt die NFDI nach außen. Das Direktorat koordiniert zudem die Bearbeitung von Querschnittsthemen durch die NFDI-Konsortien.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Governance
Zum Themenbereich Governance der NFDI fand am 30. August 2019 ein Workshop in der DFG-Geschäftsstelle in Bonn statt. Im Mittelpunkt des Workshops standen Fragen zur Verfasstheit der Konsortien, zum Zusammenspiel der einzelnen Strukturelemente in der NFDI sowie zu konkreten Fragen der Antragstellung. Das Protokoll des Workshops vom 30. August 2019 findet sich hier:
Zahlen und Fakten
Antragseingang
Statistische Übersichten zum Antragseingang in den Ausschreibungsrunden der Jahre 2019, 2020 und 2021 finden Sie hier:
- Link auf PDF-DateiZur statistischen Auswertung 2019
- Link auf PDF-DateiZur statistischen Auswertung 2020
- Link auf PDF-DateiStatistische Übersicht zum Antragseingang in den drei Ausschreibungsrunden
Geförderte Vorhaben
Am 26. Juni 2020 hat die GWK die Förderentscheidungen in der ersten Ausschreibungsrunde zur Förderung von Konsortien in der NFDI getroffen und die Förderung von neun NFDI-Konsortien beschlossen. Am 2. Juli 2021 hat die GWK die Förderung von zehn weiteren Konsortien im Rahmen der zweiten Ausschreibungsrunde der NFDI beschlossen. Am 04.November 2022 hat die GWK über die Förderung von sieben weiteren Konsortien sowie einer Initiative für NFDI-weite Basisdienste entschieden. Bei allen Entscheidungen folgte die GWK den Empfehlungen des NFDI-Expertengremiums, das der GWK die geförderten Anträge als Ergebnis eines intensiven Begutachtungs- und Bewertungsprozesses zur Förderung vorgeschlagen hatte. Eine statistische Übersicht zu den Förderentscheidungen der drei Ausschreibungsrunden findet sich hier:
Eine Übersicht über die geförderten Konsortien inklusive der bei der DFG dafür zuständigen Ansprechpersonen findet sich hier:
Pressemitteilungen, Information für die Wissenschaft und Diskussionspapiere
- Information für die Wissenschaft: Interner Link„Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI): Eckpunkte für die zweite Förderphase veröffentlicht“ , August 2023
- Pressemitteilung der DFG: Interner Link„Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI): DFG begrüßt Förderentscheidungen in dritter Auswahlrunde“ , November 2022
- Pressemitteilung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK): Externer Link„Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) mit der Aufnahme von acht Konsortien in die Förderung komplett“ , November 2022
Hinweis
Weitere Informationen zur NFDI werden auf dieser Seite veröffentlicht. Für einen Schnellzugriff nutzen Sie bitte die URL: