FAQ: Jährliche Erhebungen zu koordinierten Programmen
- Grundlegendes zur Erhebung
- Änderungen im Fragebogen ab Erhebung 2023
- Erhobene Informationen zu Personen
- Datenbereitstellung innerhalb des Verbundes (Hilfsfragebogen etc.)
- Anonymisierte Daten
- Vorbelegungen der Daten aus der letzten Erhebung
- Auswahl Fächergruppe
- Primäre Forschungsstelle
- Beteiligung am Verbund
- Statusgruppenwechsel
- Finanzierungsart und -zeiten
- Zusatzfragen zu ExStra-finanzierten (Junior-)Professorinnen und Professoren (nur für ExStra-Cluster relevant)
- Abschließen von Einträgen und der gesamten Erhebung
Grundlegendes zur Erhebung
Auf welcher Basis findet die Erhebung statt?
Die Sprecherinnen und Sprecher haben gemäß der Verwendungsrichtlinien SFB, GRK oder EXC eine Verpflichtung, der DFG im Rahmen ihrer Berichtspflicht namentlich Angaben zu den mit DFG-Mitteln geförderten Personen zu machen. Genaueres findet sich in den jeweiligen Abschnitten der Verwendungsrichtlinien. Die Daten sind die Basis für statistische Auswertungen. Im Mittelpunkt stehen dabei statistische Berichte, die unter anderem auch auf der DFG-Internetseite veröffentlicht werden. Beispiele sind die Statistischen Berichte zu Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und Exzellenzclustern, der DFG-Förderatlas, der DFG-Jahresbericht und das Chancengleichheits-Monitoring.
Welchen Berichtszeitraum umfasst die jährliche Erhebung in den Koordinierten Programmen 2023?
Erfasst werden sollen Daten zu allen Personen, die seit Beginn der letzten Erhebung (12.9.2022) und bis einschließlich Ende September 2023 im Verbund wissenschaftlich tätig sind oder waren. (Optional sind Neuaufnahmen/Änderungen zusätzlich bis zu dem Tag möglich, an dem Sie die Daten eintragen).
Änderungen im Fragebogen ab Erhebung 2023
Welche Veränderungen gibt es im Vergleich zu den Vorjahren?
Alle im Verbund beteiligten Personen:
- Die Erfassung mehrfacher Staatsangehörigkeiten ist ab 2023 möglich. Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten können diese Angaben jetzt ergänzen.
(Medizin-)Doktorandinnen und Doktoranden:
- Die Frage nach der Zulassung als Absolventin/Absolvent eines Bachelor-Studiengangs zur Promotion (Fast track) wurde vorgezogen. Sie wird jetzt vor den Fragen zum Hochschulabschluss der Promovierenden gestellt.
- In den Fragen zum Hochschulabschluss wird der zur Promotion qualifizierende Hochschulabschluss erfragt (statt letztem Hochschulabschluss). Da in der Regel beide Angaben übereinstimmen, wurden die Angaben zum Hochschulabschluss aus dem Vorjahr übertragen. Für neu in den Verbund/Cluster eintretende Personen ist auf die geänderte Erfassung zu achten, sodass diese Daten sukzessive aktualisiert werden.
- Der Stand der Promotion wird mittels fünf Kategorien erfasst:
- laufende Promotion, Dissertation (noch) nicht eingereicht
- Dissertation eingereicht, noch keine mündliche Prüfung
- Dissertation eingereicht und mündliche Prüfung erfolgt (Disputation, Rigorosum o.ä.)
- Promotion abgebrochen
- weiß nicht / keine Angabe
Die Angaben aus dem Vorjahr wurden in die neue Antwortstruktur übertragen.
- Weiterhin werden Dissertationszeitpunkt und Datum der mündlichen Promotionsprüfung erfasst, falls diese Angaben bereits vorliegen.
Nur für ExStra-Cluster – „Professorinnen/Professoren“ und „Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren“, deren Stellen durch Verbundmitteln finanziert sind:
- Es gibt keinen eigenen Fragebogen zu Professuren mehr. Stattdessen sind die Fragen zu den Professuren-Stellen in den Fragebogen zu Personen integriert (Bezeichnung der Stelle, Dotierung, Art der Besetzung und Beschäftigungsperspektive).
- Vorbelegung: Wenn der Abgleich von Vor- und Nachnamen in den Angaben zu Professuren und den Angaben zu Personen eindeutig zuordbar ist, werden die Vorjahresantworten automatisch in der Vorbelegung übernommen. Nur im Falle der Beschäftigungsperspektive „Tenure Track“ ist dieser Übertrag nicht möglich, da diese Kategorie in „nicht-kompetitiver Tenure Track“ und „kompetitiver Tenure Track“ differenziert wurde.
- NEU ist eine Frage nach der berufenden Institution bzw. eventueller weiterer beteiligter Institutionen.
Erhobene Informationen zu Personen
Zu welchem Personenkreis sollen Informationen erfasst werden?
Bitte erfassen Sie:
- Alle Promovierenden oder promovierten Personen, die im Berichtszeitraum mindestens einen Monat am Verbund beteiligt sind oder waren und substanziell an der Forschung mitwirken oder mitwirkten, unabhängig von der Finanzierungsquelle ihrer Stelle. Damit eingeschlossen sind also auch Personen, die bereits vor Ende des jeweiligen Zeitraums aus dem Verbund ausgeschieden sind.
- Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler, die im Berichtszeitraum im Rahmen eines zeitlich begrenzten Gastaufenthalts mindestens einen Monat (alle Aufenthalte zusammengerechnet) im Verbund tätig waren und deren Reisemittel und/oder Stelle durch DFG-Projektmittel finanziert wurden.
Bitte denken Sie daran, beendete Promotionen nachzutragen, auch wenn Personen bereits aus dem Verbund ausgeschieden sind.
Sollen Personen, die keine direkte Förderung aus Verbundmitteln (SFB, GRK oder EXC) erhalten, aber substanziell an dem geförderten Projekt mitarbeiten, in die Erhebung einbezogen werden?
Ja, auch Personen, die nicht aus Verbundmitteln gefördert werden (zu 0% oder zu 49 % und weniger), sollen erhoben werden. Dies gilt für alle Personen ab dem Status Doktorand/-in und höher.
Müssen assoziierte Wissenschaftler erfasst werden?
Es sollen alle Personen (also auch assoziierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) erfasst werden, die im Berichtszeitraum am Verbund beteiligt waren und substanziell an der Forschung mitwirkten, unabhängig von der Finanzierungsquelle. Folgende Fragen können Ihnen bei der Beantwortung Anhaltspunkte geben:
- Ist die Person formell Mitglied im Verbund?
- Trägt die Person wesentlich zur Forschung bei?
- War die Person schon mal an einer Publikation des Verbundes beteiligt oder arbeitet Sie daran mit?
- Ist die Person in die Betreuung von Promovierenden des Verbundes eingebunden?
Sollen auch Daten zu technischem Personal, Verwaltungspersonal (z.B. Sekretärinnen und Sekretären) oder wissenschaftlichen Hilfskräften (z.B. Studentinnen und Studenten) erhoben werden?
Nein, diese Personengruppen werden nicht einbezogen. Die Erhebung bezieht sich grundsätzlich nur auf promoviertes Personal bzw. auf Personen, die eine Promotion anstreben. Als weitere Voraussetzung gilt, dass die Personen forschend tätig sind.
Wann soll ein Mercator Fellow in der Erhebung erfasst werden?
Falls die primäre Forschungsstelle des Mercator Fellows während des Berichtszeitraums mindestens einen Monat in Deutschland liegt oder lag, so erfassen Sie dessen Daten bitte in der Erhebung – entsprechend sind Mercator Fellows nicht zu erfassen, deren Forschungsstelle während des Berichtszeitraums ganz im Ausland liegt oder lag.
Welche Personen müssen bei Forschungszentren einbezogen werden, die zu Exzellenzclustern aufgestockt wurden? (Nur für ExStra-Cluster relevant)
Es sollen sowohl die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forschungszentren als auch die der Exzellenzcluster erhoben werden.
Wie werden Daten zu Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern eingetragen, die mehrmals im Berichtszeitraum Gast im geförderten Projekt waren?
Es gibt die Möglichkeit, für jede Person mehrere Zeiträume einzutragen. Dies betrifft insbesondere Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler. Gastaufenthalte sind nur ab einer Dauer von einem Monat (alle Aufenthalte zusammengerechnet) anzugeben und werden einzeln eingetragen.
Sollen Daten zu Personen eingetragen werden, die bereits ausgeschieden sind?
Ja, es sollen Daten zu allen Personen (ab dem Status Doktorand/-in und höher) erfasst werden, die innerhalb des Berichtszeitraums, also seit der letzten Erhebung substanziell am geförderten Projekt beteiligt sind/waren. D.h., die Erhebung gilt auch für Personen, die seit der letzten Erhebung eingetreten aber bereits wieder ausgeschieden sind.
Welche Personen sollen aufgenommen werden, wenn es den Verbund erst seit Kurzem gibt und noch niemand explizit eingestellt worden ist?
Es sollen alle Personen (ab dem Status Doktorand/-in und höher) erfasst werden, die substanziell in dem Verbund mitarbeiten, unabhängig davon, ob sie extra dafür eingestellt worden sind. Erhoben werden in jedem Fall die Professorinnen und Professoren, die den Antrag gestellt haben, sowie alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die substanziell in dem Verbund mitarbeiten, auch wenn sie nicht neu eingestellt wurden.
Sollen auch Angaben zu ehemaligen Doktorandinnen und Doktoranden gemacht werden?
Wenn die Personen in der Vergangenheit als Doktorand oder Doktorandin am Verbund mitgearbeitet haben und seitdem promoviert wurden, so sind die Informationen zum Ende ihrer Promotion noch einzutragen (unter „Statusspezifische Fragen: Doktorand/-in bzw. Medizindoktorand/-in"), auch wenn die Person bereits aus dem Verbund ausgeschieden ist.
Das gilt ebenfalls für Doktorandinnen und Doktoranden, die weiterhin im Verbund mitwirken, aber in eine andere Statusgruppe gewechselt sind (bspw. als Postdoktorand/-in): Auch hier sind die Informationen zum Ende der Promotion noch nachzutragen.
Sollen zu einem Verbund (z.B. IGK / TRR) gehörende ausländische Partnerverbünde ebenfalls erhoben werden? (Nur für SFB/GRK-Verbünde relevant)
Die zu den ausländischen Partnerverbünden gehörenden Personen sollen nicht aufgenommen werden. Nur wenn eine Person aus dem ausländischen Verbund als Gastwissenschaftler/-in aktuell im Verbund in Deutschland mitwirkt, sind Informationen zu dieser Person zu erheben.
Sollen Stipendiaten erfasst werden?
Stipendiaten sind ab dem Doktorandenstatus mit der passenden Finanzierungsart zu erfassen.
Studentische Stipendiaten (z.B. DAAD RISE-Stipendiaten) sind nicht zu erfassen.
Wie sollen Personen erfasst werden, die den Verbund vorübergehend verlassen, z.B. aufgrund von Mutterschutz und/oder Elternzeit?
Für diese Personen ist bei Austritt aus dem Verbund unter „Beteiligung im Verbund“ ein Ende-Datum einzutragen. Bei Rückkehr der Personen wird für sie ein neuer Beteiligungszeitraum erfasst.
Personen, die in ihrer Elternzeit in Teilzeit weiter beschäftigt sind, werden unter „Beteiligung im Verbund“ mit der dazugehörigen Finanzierungsart weitergeführt.
Datenbereitstellung innerhalb des Verbundes (Hilfsfragebogen etc.)
Welchen Zweck hat der Hilfsfragebogen und an wen richtet er sich?
Der Hilfsfragebogen ist ein Hilfsmittel, das Sie bei Bedarf einsetzen können.
Stehen Ihnen die zu erhebenden Daten z.B. nicht zentral oder nicht vollständig zur Verfügung, können Sie diese über den Hilfsfragebogen bei den beteiligten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen direkt erfragen.
- Bitte beachten Sie: Der Hilfsfragebogen steht abhängig vom Förderprogramm in zwei inhaltlich unterschiedlichen Versionen zur Verfügung:
- Ein Fragebogen für Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs
- Ein Fragebogen für Exzellenzcluster
- Sie können zwischen zwei Dateiformaten (RTF-Dokument und PDF-Formular) sowie zwischen deutscher und englischer Sprache wählen.
- Geben Sie den Fragebogen an die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter, deren Daten Ihnen nicht vollständig oder nicht aktuell vorliegen.
- Die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen ihre Daten in den Hilfsfragebogen ein und schicken das Dokument an die für die Erhebung verantwortliche Person zurück. Die gesammelten Daten werden dann zentral durch den jeweiligen Verbund in das Erhebungsinstrument eingegeben.
- Der Hilfsfragebogen steht auf der DFG-Internetseite zur Verfügung. Er kann hier abgerufen werden Interner Linkwww.dfg.de/erhebung
Soll der angekündigte Link zum Erhebungsinstrument an die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben werden?
Der angekündigte Link ist aus Datenschutzgründen nur für die Sprecherinnen und Sprecher bzw. einzelne von ihnen autorisierte Personen vorgesehen und darf nicht an die zu befragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeleitet werden. Der Zugang zum System ist passwortgeschützt.
Anonymisierte Daten
Welche Daten können anonymisiert eingegeben werden?
Bei den meisten Angaben (z.B. Geburtsdatum oder Nationalität) kann – wenn nötig – „keine Angabe" ausgewählt werden. Statt Vor- und Nachname kann ein Personencode eingegeben werden. Bitte beachten Sie dann die Hinweise zum Vergeben von Personencodes.
Wie vergebe ich Personencodes, um Personenangaben zu anonymisieren?
Grundsätzlich empfehlen wir das Anlegen anonymer Personen nicht, da mit einem höheren Anteil anonymer Eingaben die Datenqualität üblicherweise sinkt und auch die Fortschreibung im nächsten Jahr schwierig werden kann.
Die Code-Bezeichnung ist frei wählbar. Führen Sie aber unbedingt eine eigene Liste, aus der ersichtlich ist, welche Code-Bezeichnung mit welchem Mitarbeiter verknüpft ist. In der nächsten Erhebung werden auch die anonymen Personen vorbelegt und ihre Daten sollen fortgeschrieben werden.
Können vorbelegte nicht anonyme Personen anonymisiert werden?
Grundsätzlich empfehlen wir das Anlegen anonymer Personen nicht, da mit einem höheren Anteil anonymer Eingaben die Datenqualität üblicherweise sinkt und auch die Fortschreibung im nächsten Jahr schwierig werden kann. Die Möglichkeit der anonymen Eingabe ist nur für einzelne Ausnahmefälle gedacht.
Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen dazu haben:
Vorbelegungen der Daten aus der letzten Erhebung
Wie kommen die Vorbelegungen zustande?
Die Vorbelegungen in den Eingabefeldern ergeben sich aus den Daten, die in der letzten Erhebung eingetragen wurden. Diese Daten erfahren eine Qualitätssicherung durch die DFG, um unplausible Daten zu bereinigen.
Bitte achten Sie auf folgende Besonderheiten:
- Vorbelegung ausgeschiedener Personen: Sie können ausgeschiedene Personen wieder aktivieren, falls sie wieder im Verbund mitarbeiten.
Wie löscht man vorbelegte Datensätze?
Vorbelegte Datensätze aus vorherigen Erhebungen können nicht gelöscht werden. Ist eine Person in der letzten Erhebung fälschlicherweise aufgenommen worden, schicken Sie bitte die Personen-ID des falschen Datensatzes an Link auf E-Mailerhebung-koordinierte-programme@dfg.de
Auswahl Fächergruppe
Worauf ist bei der Auswahl der Fächergruppe zu achten?
Bitte tragen Sie den Forschungsschwerpunkt der jeweiligen Person ein, nicht den des Verbundes und auch nicht das eingeschriebene Studienfach/den Studienschwerpunkt.
Primäre Forschungsstelle
Was bedeutet „primäre Forschungsstelle“ (Einrichtung, an der die Person tätig ist)?
Hier sollen der Ort und die Institution erfasst werden, an bzw. in der die Person tatsächlich arbeitet (primäre Forschungsstelle).
Was gebe ich an, wenn in der Institutsliste unter „primäre Forschungsstelle" das entsprechende Universitätsklinikum fehlt?
Bitte wählen Sie in diesem Fall die entsprechende Universität aus.
Beteiligung am Verbund
Wie wird der Beteiligungsstatus (beteiligt oder ausgeschieden) gesetzt?
Der Beteiligungsstatus wird automatisch vergeben. Ist ein Ende-Datum bei der aktuellen Finanzierung eingetragen worden, ist der Beteiligungsstatus „ausgeschieden", ist das Ende-Datum offen (Häkchen bei „Finanzierung noch nicht abgeschlossen), ist der Beteiligungsstatus „beteiligt".
Kann man Daten für die Zukunft eingeben (z. B. wenn das Ausscheidedatum bereits bekannt ist)?
Nein. Daten können nur bis zum aktuellen Tag eingegeben werden. Alles Weitere muss in der nächsten Erhebung fortgeführt werden.
Was trägt man ein, wenn ein Doktorand, eine Doktorandin ausgeschieden ist, aber die Promotion noch nicht beendet ist?
In diesem Fall bleibt als Promotionstand „laufende Promotion“ eingetragen. Bitte denken Sie daran, beendete Promotionen nachzutragen, sobald Ihnen diese Information vorliegt.
Wann beginnt die Beteiligung einer Person? Ist eine neu bewilligte Stelle im Verbund ab ihrer Bewilligung oder erst ab dem Beginn der konkreten Förderung für die Erhebung relevant?
- Der Beginn der Beteiligung einer Person ist immer der individuelle Eintritt in den Verbund, unabhängig vom Beginn der Bewilligung des Verbunds. Der Eintritt kann daher nur zeitgleich oder nach Förderbeginn des Verbunds erfolgen.
- Dies gilt auch für beteiligte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aus der Grundausstattung gefördert werden. Sind die Personen bereits vor Förderbeginn des Verbunds an der Einrichtung beschäftigt gewesen und von Beginn an am Verbund beteiligt, kann als Beginn-Datum das Datum des Beginns der Förderung des Verbunds angegeben werden.
- Die Befragung umfasst nur Verbünde, deren Förderung bereits begonnen hat.
Statusgruppenwechsel
Wie werden Statuswechsel (z.B. von Doktorand/-in zu Postdoktorand/-in) im Erhebungsinstrument eingetragen?
Bitte tragen Sie für die vorhergehende Statusgruppe ein Enddatum ein und fügen Sie dann eine neue Zeile unterhalb ein, um dort die neue Statusgruppe und die dazu gehörige Finanzierung einzutragen. Bitte beachten Sie, dass im Falle von Doktorandinnen und Doktoranden sowie Medizindoktorandinnen und -doktoranden und weiterem wissenschaftlichen Personal nach weiteren Angaben gefragt wird.
Muss der Zeitpunkt der Promotion bekannt sein, wenn ein Statusgruppenwechsel von Doktorand/-in auf Postdoktorand/-in erfolgt?
Nein. Sie können auch „weiß nicht" eintragen. Tragen Sie das entsprechende Datum bitte in der nächsten Erhebung nach.
Finanzierungsart und -Zeiten
Wie sind Finanzierungszeiträume anzugeben?
Zunächst erfolgt eine Auswahl der Finanzierungsart (z.B. „ohne Verbundfinanzierung", „zu 1 bis 49% finanziert", „50% oder mehr verbundfinanziert“), dann tragen Sie bitte Beginn und Ende der ausgewählten Finanzierungsart ein.
Welche Finanzierungszeiträume müssen angegeben werden, wenn ein Mitarbeiter innerhalb des Beteiligungszeitraums nicht die ganze Zeit oder gar nicht verbundfinanziert wurde?
Es muss der gesamte Beteiligungszeitraum lückenlos angegeben werden. Im Falle einer ‚Mischfinanzierung‘ muss jeweils die überwiegende Finanzierungsart (z.B. „ohne Verbundfinanzierung", „zu 1 bis 49% finanziert", etc.) ausgewählt und die entsprechenden Zeiträume aufgeführt werden (es können mehrere Finanzierungsarten und deren Zeiträume hinzugefügt werden).
Können Finanzierungsangaben aus der Vergangenheit noch geändert werden?
Die Daten können immer nur in der aktuellen Erhebung verändert werden, nicht in abgeschlossenen Erhebungen der Vorjahre.
Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen dazu haben:
Wie sind Teilzeitkräfte in Bezug auf Finanzierungsart und -umfang zu behandeln?
Die Finanzierungsart bezieht sich immer auf den Prozentanteil der Verbundfinanzierung, egal, wie viele Stunden eine Person mitarbeitet. (Beispiel: Bei einer Teilzeitkraft, die zu 40 Prozent der regulären Arbeitszeit beschäftigt ist, deren Stelle aber zu 100 Prozent verbundfinanziert ist, ist die Finanzierungsart „50% oder mehr verbundfinanziert" anzugeben.
Müssen bei Personen mit mehreren Folgeverträgen diese immer einzeln eingetragen werden, auch wenn die Finanzierungsart gleichbleibt?
Nein. Wenn eine Person mehrere aufeinanderfolgende Verträge mit gleichbleibender Finanzierung und Statusgruppe hat, ist dies als ein Beteiligungszeitraum einzutragen.
Zusatzfragen zu ExStra-finanzierten (Junior-)Professorinnen und Professoren (nur für ExStra-Cluster relevant)
Für welche (Junior-)Professorinnen und Professoren sollen Angaben zur Stelle gemacht werden? (Nur für ExStra-Cluster relevant)
Nur für (Junior-)Professorinnen und Professoren, deren Stellen teilweise oder ganz aus ExStra-Mitteln finanziert werden, sind die Zusatzfragen zur Stelle zu beantworten.
Gibt es den Fragebogen zu ExStra-Professuren nicht mehr? (Nur für ExStra-Cluster relevant)
Der Fragebogen zu ExStra-Professuren entfällt ab 2023. Die Fragen zur Besetzung, Dotierung und Perspektive der Stelle sind in den Fragebogen zu beteiligten Personen integriert. Ausgeschriebene, aber noch nicht besetzte Professuren-Stellen werden somit nicht erfasst.
Was ist als Bezeichnung der Professur einzutragen? (Nur für mit Mitteln der ExStra finanzierte (Junior-)Professorinnen und Professoren in ExStra-Clustern relevant)
Bitte tragen Sie hier die Bezeichnung ein, mit der die (Junior-)Professur im Cluster benannt wird.
Was ist zur Art der Besetzung der Professur anzugeben? (Nur für mit Mitteln der ExStra finanzierte (Junior-)Professorinnen und Professoren in ExStra-Clustern relevant)
Für mit Mitteln der ExStra finanzierte (Junior-)Professorinnen und Professoren geben Sie bitte die Art der Besetzung an:
- Neueinrichtung: Eine bisher nicht bestehende neue Professur wird eingerichtet.
- Nachbesetzung: Eine bestehende Professur wird mit vergleichbarer Ausrichtung neu besetzt.
- Vorgezogene Nachbesetzung: Eine bestehende Professur wird mit vergleichbarer Ausrichtung neu besetzt, während die bisherige Stelleninhaberin/der bisherige Stelleninhaber noch zeitweilig parallel tätig ist.
- Umwidmung: Eine bestehende Professur wird mit geänderter Ausrichtung neu besetzt.
Was ist zur Beschäftigungsperspektive bei Besetzung der Stelle anzugeben? (Nur für mit Mitteln der ExStra finanzierte (Junior-)Professorinnen und Professoren in ExStra-Clustern relevant)
Für mit Mitteln der ExStra finanzierte (Junior-)Professorinnen und Professoren geben Sie bitte die Beschäftigungsperspektive bei Besetzung der Stelle an:
- Unbefristet: Einrichtung einer Professur auf Lebenszeit.
- Nicht-kompetitiver Tenure Track: Einrichtung einer befristeten Professur. Die Gewährung einer Professur auf Lebenszeit wird bei Einstellung abhängig von einer positiven Evaluation ohne erneute Ausschreibung oder erneutes Auswahlverfahren zugesagt.
- Kompetitiver Tenure Track: Einrichtung einer befristeten Professur. Die Gewährung einer Professur auf Lebenszeit kann abhängig von einer positiven Evaluation mit erneuter Ausschreibung oder erneutem Auswahlverfahren erfolgen.
- Sonstige Befristung: Falls ein anderer Befristungsgrund vorliegt als Tenure Track.
Was ist der Unterschied zwischen Professur und Professor bzw. Professorin? (Nur für ExStra-Cluster relevant)
Professuren sind die Lehrstühle innerhalb des Verbundes. Dagegen ist „Professor“ oder „Professorin“ die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur.
Abschließen von Einträgen und der gesamten Erhebung
Wie bearbeitet man Personen mit dem Bearbeitungsstatus „beendet“?
Die Datensätze dieser Personen können wieder geöffnet und weiterbearbeitet werden.
Wie schließt man die Erhebung ab?
Die Erhebung wird über den Button „Erhebung abschließen“ beendet.
Der Bearbeitungsstatus aller Personen muss dafür auf „beendet“ oder "Nicht bearbeiten" stehen. Der Bearbeitungsstatus ist dann beendet, wenn für die Person das Häkchen „Die Eingabe zu dieser Person ist geprüft und vollständig abgeschlossen" gesetzt ist.
Bitte beachten Sie:
- Für Ihre interne Ablage empfehlen wir Ihnen, die gemachten Angaben herunterzuladen und abzuspeichern, bevor Sie die Erhebung abschließen.
- Zum Abspeichern Ihrer Einträge benutzen Sie bitte im Reiter „Personen“ den Button „Personeneinträge herunterladen“.
- Bitte prüfen Sie die heruntergeladenen Daten, ehe Sie die Eingabe vollständig abschließen, damit Sie gegebenenfalls noch notwendige Änderungen vornehmen können.
- Nach dem Abschließen der Erhebung können Sie NICHT mehr auf die Daten im Erhebungsinstrument zugreifen.
Kann man nach Abschluss der Erhebung weiterhin Datensätze bearbeiten?
Nein. Nach der Beendigung der Erhebung über den Button „Erhebung abschließen" kann man keine Datensätze mehr bearbeiten.
In dringenden Fällen kann die Erhebung durch die Hotline (Tel: 0228-885-3033 oder Link auf E-Mailerhebung-koordinierte-programme@dfg.de) wieder geöffnet werden.
Weitere Informationen
zu den DFG-Förderprogrammen: