Fragen zur Begutachtung
Die wissenschaftliche Begutachtung der Anträge, die an die DFG gestellt werden, ist das Herzstück der Förderpraxis der DFG. Die DFG hört jährlich rund 10.000 Gutachterinnen und Gutachter aus dem In- und Ausland. Sie werden von der Geschäftsstelle nach ihrer fachlichen Expertise ausgewählt und bewerten die Anträge ehrenamtlich nach wissenschaftlicher Exzellenz, Relevanz und Originalität. Sie geben nach eingehender Prüfung ihre Empfehlung ab und liefern damit die Basis für die spätere Entscheidung im jeweiligen Entscheidungsgremium.
Wer begutachtet Anträge an die DFG?
Die DFG-Geschäftsstelle wählt geeignete Gutachterinnen und Gutachter aus und bittet um die Begutachtung von Anträgen. Damit verbunden ist die Bitte, die eigene fachliche Kompetenz ebenso zu prüfen wie mögliche Befangenheiten. Selbstverständlich müssen die Anträge vertraulich behandelt werden. Die Aufgabe der Begutachtungen ist persönlich und nicht übertragbar.
Im Einzelverfahren wendet sich die DFG-Geschäftsstelle an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die fachlich breit auf dem Gebiet des Antrags qualifiziert sind, die nach den Regeln der DFG nicht befangen und unabhängig sind und die persönlich geeignet und erfahren sind. In koordinierten Verfahren bewerten Begutachtungsgruppen die Anträge. Diese decken in ihrer Zusammensetzung alle Fachgebiete der Anträge adäquat und hinlänglich vollständig ab, enthalten mindestens ein Mitglied eines Fachkollegiums und sind diskussionsfähig und unabhängig.
Wie viele Gutachten werden eingeholt?
In der Regel werden zu jedem Antrag zwei voneinander unabhängige Gutachten eingeholt. Bei den sogenannten koordinierten Verfahren werden die Anträge von Panels begutachtet.
Was passiert mit den Gutachten?
Die Schritte von der Antragstellung über die Begutachtung bis hin zu Entscheidung zeigt das folgende Schaubild.
- Link auf PDF-DateiZum Schaubild
- Interner LinkQuo vadis, Antrag?
Welche Kriterien muss ein Antrag erfüllen?
Die Gutachterinnen und Gutachter bewerten einen Antrag anhand der Kriterien
- Qualität des Vorhabens
- Qualifikation der Antragstellenden
- Arbeitsmöglichkeiten/wissenschaftliches Umfeld
- Ziele und Arbeitsprogramm
Die Kriterien führt das Interner LinkMerkblatt 10.20 „Hinweise für die schriftliche Begutachtung“ aus.
Bei Koordinierten Verfahren gilt die Prüfung zusätzlich
- Qualität und Mehrwert der Kooperation
- sowie programmspezifischen Kriterien
Wie fließen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis in die Begutachtung ein?
Die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis gelten auch im Begutachtungsprozess. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt beispielsweise vor, wenn Gutachtende gegen die Grundsätze der Vertraulichkeit verstoßen.
Welche Maßnahmen gibt es zur Vermeidung von Bias?
Die DFG stellt ihren Gutachtenden als auch ihren Gremienmitgliedern Materialien zur Sensibilisierung für die Vermeidung von Bias bereit. Diese werden zudem bedarfsorientiert in den konkreten Begutachtungssituationen eingesetzt.
Welche Rolle spielen Aspekte der Chancengleichheit?
Die Beurteilung von bei der DFG eingereichten Förderanträgen erfolgt allein auf Basis von wissenschaftserheblichen Kriterien. Gleichzeitig werden unvermeidbare, besondere persönliche Lebensumstände von Antragstellenden (z. B. Kinderbetreuungszeiten oder Ausfallzeiten aufgrund des Gesundheitszustandes) – sofern freiwillig angegeben – ausschließlich zu ihren Gunsten berücksichtigt.
In den koordinierten Verfahren der DFG ist nach wissenschaftlichen Förderkriterien auch die Berücksichtigung von Chancengleichheit und Diversität in der Wissenschaft begutachtungsrelevant.