Vertrauensdozentinnen und -dozenten
Alle Hochschulen, die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind, bestimmen aus ihrem Kreis eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer als Vertrauensdozenten der DFG.
Die Vertrauensdozentin/der Vertrauensdozent nimmt die Funktion einer Ansprechperson vor Ort für Antragstellerinnen und Antragsteller bei der DFG wahr. Die Aufgaben umfassen im Einzelnen die Beratung
- über die verschiedenen Fördermöglichkeiten der DFG,
- bei der Antragstellung, insbesondere bei Erstantragstellern,
- in Zweifelsfragen. Diese müssen nicht nur bei der Antragstellung, sondern können sich auch im Zuge der Antragsbearbeitung durch die Geschäftsstelle oder auch nach der Entscheidung der DFG-Gremien ergeben.
- Interner LinkListe der Vertrauensdozentinnen und -dozenten