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Vertrauensdozentinnen und -dozenten

Alle Hochschulen, die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind, bestimmen aus ihrem Kreis eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer als Vertrauensdozenten der DFG.

Die Vertrauensdozentin/der Vertrauensdozent nimmt die Funktion einer Ansprechperson vor Ort für Antragstellerinnen und Antragsteller bei der DFG wahr. Die Aufgaben umfassen im Einzelnen die Beratung

  • über die verschiedenen Fördermöglichkeiten der DFG,
  • bei der Antragstellung, insbesondere bei Erstantragstellern,
  • in Zweifelsfragen. Diese müssen nicht nur bei der Antragstellung, sondern können sich auch im Zuge der Antragsbearbeitung durch die Geschäftsstelle oder auch nach der Entscheidung der DFG-Gremien ergeben.
  • Interner LinkListe der Vertrauensdozentinnen und -dozenten

Ansprechperson