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Senatsausschuss für die Sonderforschungsbereiche

Der Senatsausschuss für die Sonderforschungsbereiche

  • wird vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft berufen,
  • hat die Aufgabe, die Sonderforschungsbereiche von der Vorbereitung der Finanzierungsanträge über die Mitwirkung bei der Begutachtung und Ergebnisbewertung bis hin zur Finanzierungsentscheidung zu betreuen,
  • besteht aus bis zu 40 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zugleich als wissenschaftliche Mitglieder dem Bewilligungsausschuss für die Förderung der Sonderforschungsbereiche angehören.

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Ansprechperson