Senat
Der Senat ist das zentrale wissenschaftliche Gremium der DFG. Er berät und beschließt im Rahmen der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Grundsätze über alle Angelegenheiten der DFG von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht dem Hauptausschuss vorbehalten sind. Der Senat beschließt insbesondere, welche Fachkollegien zu bilden sind und wie sie sich gliedern.
Er besteht aus 39 Mitgliedern. 36 Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung in einem rollierenden System für drei Jahre gewählt. Eine zweite Amtszeit ist möglich. Wählbar sind an Hochschulen oder anderen Forschungseinrichtungen tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Von Amts wegen gehören dem Senat die jeweilige Präsidentin oder der jeweilige Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, der Union der Akademien der Wissenschaften und der Max-Planck-Gesellschaft an. Der Senat kann ständig oder anlassbezogen Gäste zu seinen Sitzungen einladen.
Ausschüsse des Senats
Die Senatsausschüsse für die Sonderforschungsbereiche und die Graduiertenkollegs bereiten die Förderentscheidungen der beiden korrespondierenden Bewilligungsausschüsse als Unterausschüsse des Hauptausschusses vor. Sie sind außerdem für die Weiterentwicklung dieser Förderprogramme und ihrer Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren zuständig.
- Interner LinkSenatsausschuss für die Sonderforschungsbereiche
- Interner LinkSenatsausschuss für die Graduiertenkollegs
Bei dem Ad-hoc-Ausschuss zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen handelt es sich um Arbeitsgremium des Senats, das Entscheidungen des Senats vorbereitet.
Senatskommissionen
Die Senatskommissionen unterstützen die DFG bei der Politikberatung, indem sie unter anderem nach rein wissenschaftlichen Maßstäben Stellungnahmen zu gesellschaftlich relevanten Fragestellungen mit Forschungsbezug erstellen. Außerdem sind sie ein wichtiger Teil der wissenschaftlichen Selbstverwaltung, da sie beispielsweise Fragen mit besonderem Koordinierungsbedarf für bestimmte Wissenschaftsbereiche bearbeiten.
Die Senatskommissionen werden in zwei Kategorien eingeteilt:
Ständige Senatskommissionen
Ständige Senatskommissionen kann der Senat mit einem längerfristig angelegten Arbeitsauftrag einrichten:
- auf gesellschaftlich, politisch oder wirtschaftlich bedeutenden Feldern mit langfristiger Perspektive, in denen neue wissenschaftliche Erkenntnisse fachübergreifend und kontinuierlich für das hHandeln von Politik und Behörden - national und international - aufbereitet werden müssen, einerseits und
- zu politisch und gesellschaftlich kontrovers diskutierten, sich schnell entwickelnden wissenschaftlichen Themen, in denen absehbar mit wiederkehrendem gesetzlichen Regelungsbedarf mit deutlicher Relevanz für die Forschung zu rechnen ist, anderseits.
Dabei muss bei der Einrichtung der Bedarf an den Ergebnissen der Kommissionsarbeit substantiiert dargelegt werden und die Einrichtung auf Dauer rechtfertigen.
Senatskommissionen
Senatskommissionen kann der Senat in Gebieten mit hohem Forschungs-, Koordinations- und vielschichtigem Strukturierungsbedarf mit dem Auftrag einsetzen, Disziplinen-übergreifend Ansätze für die komplexe Koordination, Verbesserung der Forschungsinfrastruktur und Etablierung von für die Forschung förderlichen Strukturen zu erarbeiten, ggf. in Kooperationen mit anderen nationalen und internationalen Organisationen.
Senatskommissionen der DFG
- Interner LinkStändige Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM)
- Interner LinkStändige Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung
- Interner LinkStändige Senatskommission für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung
- Interner LinkStändige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK)
- Interner LinkStändige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung
- Interner LinkStändige Senatskommission für Grundsatzfragen der biologischen Vielfalt
- Interner LinkSenatskommission für Erdsystemforschung
Ansprechpersonen für einzelne Senatskommissionen und -ausschüsse sind auf der Seite des jeweiligen Gremiums verzeichnet.
Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten bei der Beratungstätigkeit der Senatskommissionen verabschiedet. Diese werden bei den Beratungen der Senatskommissionen zu Grunde gelegt.