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Hauptausschuss

Der Hauptausschuss ist zuständig für die finanzielle Förderung der Forschung durch die DFG. Er beschließt den Wirtschaftsplan und berät und beschließt zudem über die Entwicklung ihrer Förderpolitik, ihres Förderhandelns und ihrer Programmplanung auf der Grundlage von Beschlüssen des Senats. Der Hauptausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. Seine Mitglieder können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Mitgliederversammlung teilnehmen.

Der Hauptausschuss besteht aus den 39 Mitgliedern des Senats, aus den Vertretungen des Bundes, die insgesamt 16 Stimmen führen, aus 16 Vertretungen der Länder mit je einer Stimme sowie der Vertretung des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft, die insgesamt zwei Stimmen führt. Zwei von der Mitgliederversammlung zu benennende Vertretungen der Mitgliedseinrichtungen sind ständige Gäste des Hauptausschusses. Im Übrigen kann der Hauptausschuss ständig oder anlassbezogen Gäste zu seinen Sitzungen einladen.

Ausschüsse des Hauptausschusses

Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten nimmt gegenüber den Mitgliedern des DFG-Vorstands die Arbeitgeberfunktion wahr. Hierzu gehören der Abschluss von Dienstverträgen, Nebentätigkeitsfragen und die Klärung von Rechten und Pflichten aus dem Dienstverhältnis der Vorstandsmitglieder.

Ausschuss für Rechnungsprüfung

Der Ausschuss für Rechnungsprüfung ist zuständig für die Prüfung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit des Wirtschaftsplanvollzugs und der Rechnungslegung der DFG.

Bewilligungsausschüsse für die Graduiertenkollegs und für die Sonderforschungsbereiche

Die Bewilligungsausschüsse für die Graduiertenkollegs und für die Sonderforschungsbereiche entscheiden über die an die DFG gerichteten Anträge auf Einrichtung und Förderung in den beiden Programmen.

Ausschuss für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme

Aufgabe des Ausschusses für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme ist die Beratung der DFG bei allen Vorhaben und Maßnahmen, die die Entwicklung und Förderung der wissenschaftlichen Informationsinfrastruktur betreffen.

Ausschuss für Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik

Der Ausschuss für Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik berät die Organe der DFG bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere bei allen Vorhaben und Maßnahmen, die die Entwicklung und Förderung der wissenschaftlichen Geräte und Informationstechnik betreffen.

Auswahlausschuss für das Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm

Die Entscheidung über die Preisträgerinnen und Preisträger im Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm trifft der Hauptausschuss aufgrund einer Empfehlung des Auswahlausschusses.

Auswahlausschuss für den Heinz Maier-Leibnitz-Preis

Die Entscheidung über die Trägerinnen und Träger des Heinz Maier-Leibnitz-Preises trifft der Hauptausschuss aufgrund einer Empfehlung des Auswahlausschusses.

Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens wird bei Vorwürfen insbesondere gegenüber Antragstellerinnen und Antragstellern, Bewilligungsempfängerinnen und Bewilligungsempfängern sowie Gutachterinnen und Gutachtern oder Fachkollegiatinnen und Fachkollegiaten tätig.

Ausschuss zum Programm Deutsch-Israelische Projektkooperation

Der Ausschuss für das Programm zur Deutsch-Israelischen Projektkooperation wählt aus den jährlichen Vorschlägen der vorschlagsberechtigten Einrichtungen in Israel bis zu vier Projekte zur Förderung aus, über die dann jeweils in der Dezember-Sitzung des Hauptausschusses endgültig entschieden wird.

Beendete Ausschüsse

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