Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht erneut Konsequenzen aus einem Fall von wissenschaftlichem Fehlverhalten: Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungsorganisation für die Wissenschaft in Deutschland beschloss jetzt in Bonn Maßnahmen gegen den Alternsforscher und Leibniz-Preisträger Prof. Dr. Karl Lenhard Rudolph gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten.
Rudolph, der am Leibniz-Institut für Alternsforschung – Fritz Lipman-Institut (FLI) der Leibniz-Gemeinschaft in Jena tätig ist, wurde vom Hauptausschuss mit einer „schriftlichen Rüge“ und mit einem „Ausschluss von der Antragsberechtigung für zwei Jahre“ belegt. Damit folgte der Hauptausschuss einer Empfehlung des DFG-Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Die DFG hatte 2016 eine Untersuchung gegen Rudolph eingeleitet, nachdem ihr gegenüber der Vorwurf einer Datenmanipulation in einer Publikation erhoben wurde, bei der Rudolph Letztautor war. Zeitgleich leitete auch die Leibniz-Gemeinschaft eine Überprüfung ein, während der das DFG-Verfahren zunächst ausgesetzt wurde. Dieses Verfahren fand im Juni 2017 mit der Feststellung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens und dem Ausspruch mehrerer Maßnahmen gegen Rudolph durch das Präsidium der Leibniz-Gemeinschaft seinen Abschluss.
Mit dem Beschluss des Hauptausschusses ist nunmehr auch das DFG-Untersuchungsverfahren gegen Rudolph abgeschlossen. Dabei kam der DFG-Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens aufgrund mehrerer schriftlicher Stellungnahmen von Rudolph, des Abschlussberichts der Untersuchung der Leibniz-Gemeinschaft und einer persönlichen Anhörung Rudolphs zu der Bewertung, dass es in insgesamt drei Publikationen mit DFG-Förderbezug zu fehlerhaften Abbildungen gekommen ist. Rudolph war verantwortlicher Letztautor und Corresponding Author dieser Publikationen und hätte nach Überzeugung des Ausschusses die fehlerhaften Abbildungen erkennen können und müssen, was er in der Untersuchung auch selbst einräumte.
Als geeignete und angemessene Maßnahme gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten schlug der Untersuchungsausschuss dem Hauptausschuss deshalb eine „schriftliche Rüge“ und „den Ausschluss von der Antragsberechtigung für zwei Jahre“ vor, welche dieser nun beschloss. „Damit wird den Versäumnissen von Herrn Rudolph in geeigneter Weise Rechnung getragen“, sagte die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, DFG-Generalsekretärin Prof. Dorothee Dzwonnek, nach dem Beschluss des Hauptausschusses.
Wie Dzwonnek betonte, beruhten die fraglichen Publikationen nicht auf gefälschten Daten. Auch gebe es keinen Zusammenhang mit der Zuerkennung des Gottfried Wilhelm-Leibniz-Preises der DFG, mit dem Rudolph im Jahre 2009 für seine grundlegenden Forschungsarbeiten ausgezeichnet worden war; alle drei fraglichen Publikationen erschienen nach diesem Zeitpunkt.
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