Bis zu 1,25 Millionen Euro für herausragende Wissenschaftler mit besonders innovativen Forschungsvorhaben
Mehr Freiraum für risikoreiche Forschungen - unter diesem Motto führt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ein neues Fördermodul ein. In den sogenannten "Reinhart Koselleck-Projekten" will Deutschlands größte Forschungsförderorganisation künftig mit einem vereinfachten Antragsverfahren besonders innovative Forschungsvorhaben herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützen. Der Hauptausschuss der DFG stimmte der Einrichtung dieser neuen Fördervariante in seiner Januarsitzung in Bonn zu. Koselleck-Projekte können über fünf Jahre mit insgesamt bis zu 1,25 Millionen Euro gefördert werden.
Das nach dem 2006 verstorbenen Bielefelder Historiker Reinhart Koselleck benannte neue Programm richtet sich an Forscherinnen und Forscher, die sich durch einen herausragenden wissenschaftlichen Lebenslauf auszeichnen und über großes wissenschaftliches Potenzial verfügen. "Sie sollen in die Lage versetzt werden, hochinnovative und im positiven Sinne auch risikoreiche Forschungsvorhaben zu realisieren, die in anderen Verfahren nicht gefördert werden", so DFG-Präsident Matthias Kleiner. Solche Forschungsvorhaben ließen sich einerseits in ihrem Verlauf noch weniger vorhersagen als andere wissenschaftliche Projekte, andererseits seien sie in der Regel besonders komplex, so Kleiner weiter.
Vor diesem Hintergrund setzen die Koselleck-Projekte beim Antragsverfahren und der Förderdauer andere Akzente als die übrigen Förderverfahren der DFG. Statt für zunächst maximal drei Jahre, wie dies bislang bei der Einzelförderung im Normalverfahren üblich ist, werden sie über fünf Jahre gefördert. Und statt mit einer detaillierten Beschreibung des Forschungsvorhabens kann die Förderung mit einer nur 5-seitigen Skizze beantragt werden. "Beides macht deutlich, dass den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein besonderer Vertrauensvorschuss gewährt wird", unterstrich Kleiner. Ein solcher Vertrauensvorschuss sei nur dann möglich, wenn aufgrund des bisherigen wissenschaftlichen Lebenslaufs der Antragsteller eine besonders große Kreativität und ein hohes innovatives Potenzial erwartet werden könnten. Diese Frage stehe auch bei der Begutachtung der Förderanträge durch die Fachkollegien der DFG im Vordergrund, betonte Kleiner. "Hier müssen besonders hohe Qualitätsmaßstäbe gelten."
Die ersten Anträge für Koselleck-Projekte können zum 1. Juni 2008 bei der DFG gestellt werden. Die Förderung soll zwischen 500 000 Euro und 1,25 Millionen Euro betragen. Gedacht ist primär an Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen. Forscherinnen und Forscher außeruniversitärer Einrichtungen sollen sich vor allem dann bewerben können, wenn ihr Projekt nicht im Rahmen der Arbeit ihrer jeweiligen Institution durchgeführt werden kann. Dies muss im Rahmen der Begutachtung ausdrücklich festgestellt werden.
Die Koselleck-Projekte werden als Einzelförderung im Rahmen des Normalverfahrens der DFG eingerichtet. Mit ihnen treibt die DFG die Weiterentwicklung und Flexibilisierung ihrer Förderinstrumente voran. "Dies ist für uns eine kontinuierliche Aufgabe. Wir wollen unsere hervorragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in jeder Phase ihrer Karriere optimal fördern. Dabei wollen wir alle Verfahren so gestalten, dass den Antragstellern möglichst wenig Zeit für administrative Angelegenheiten abverlangt wird", sagte DFG-Präsident Kleiner.