Die FAQs zum Förderprogramm werden kontinuierlich aktualisiert und sind als ergänzende Erläuterungen zum Programmmerkblat zu verstehen.
e-Research-Technologien sind Techniken, Werkzeuge, Verfahren, Anwendungen, ebenso wie Organisationsformen oder Finanzierungsmodelle für digitale Informationsinfrastrukturen. Im Fokus stehen dabei immer diejenigen digitalen und webbasierten Unterstützungstechnologien, die Forschung und wissenschaftliche Informationsversorgung ermöglichen und verbessern, z. B. die (oft kollaborative) Arbeit an und mit Forschungsdaten.
Der Begriff e-Research-Technologien umfasst digitale Forschungsinfrastrukturen, Informationsinfrastruktursoftware, virtuelle Forschungsumgebungen, digitale Forschungsplattformen, Workflows und Rahmenwerke, aber auch Kommunikations- und Kollaborationstechnologien sowie Zugangs- und Authentifizierungsverfahren.
„Informationsinfrastrukturen sind technisch und organisatorisch vernetzte Dienste und Angebote für den Zugang zu und die Erhaltung von Daten-, Informations- und Wissensbeständen. [Sie dienen] primär Forschungszwecken, sie sind häufig Forschungsgegenstand und haben stets eine ermöglichende Funktion. […]
Die Leistungsfähigkeit von digitalen Informationsinfrastrukturen hängt maßgeblich von den Investitionen für die Erschließung der Inhalte, nutzungsfreundlichen Zugangsformen, technischer Ausstattung, internationalen Standards und effektiven Werkzeugen ab.“1
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1 RfII – Rat für Informationsinfrastrukturen: Begriffsklärungen. RfII Berichte No. 1, Göttingen 2016, S. 13: https://rfii.de/?p=203
Digitale Informationsinfrastrukturen sind Software bzw. ein ganzer Softwarestack. Die einzelnen hierarchischen Komponenten dieses Stacks sind häufig nachnutzbare und etablierte Software (z. B. Betriebssysteme, Web-Server-Technologie, Laufzeitumgebung, Programmiersprachen, Compiler, Datenbanken, Bibliotheken und Schnittstellen).
Das Förderprogramm zielt darauf ab, den Auf- und Ausbau überregionaler digitalen Informationsinfrastrukturen zu fördern, die so entstehenden Angebote sollen allen oder einzelnen Wissenschaftsbereichen dienen. Das Förderprogramm ermöglicht
Die Entwicklung einer e-Research-Technologie kann in verschiedene Phasen unterteilt werden, die von der konzeptionellen Idee bis zum konsolidierten regelhaften Betrieb reichen. Um den Auf- und Ausbau von e-Research-Technologien zu unterstützen, kann die Förderung in drei verschiedenen Phasen beantragt werden:
Forschungsförderung zielt wesentlich darauf, grundlegend neue Einsichten und Erkenntnisse zu gewinnen. Die Förderung von Informationsinfrastrukturen zielt hingegen auf die (Weiter-)Entwicklung von Technologien, Systemen und Werkzeugen, mit denen wissenschaftlich relevante Informationen z. B. erhoben, analysiert, verbreitet oder langfristig gesichert werden können.
Bei der Förderung von Informationsinfrastrukturen stehen deren Aufbau und Weiterentwicklung für die Wissenschaften im Zentrum der Förderung.
In der Infrastrukturförderung – zu der alle LIS-Förderprogramme gehören – kann keine Grundlagenforschung gefördert werden. Somit sollen die in Infrastrukturvorhaben zu bearbeitenden Fragestellungen auch nicht als „Forschungsfragen“ bezeichnet werden. Dies gilt in diesem Programm insbesondere auch für förderbare Studien, die ebenfalls nicht unter die von der DFG geförderte Grundlagenforschung fallen. Besteht im Projektplan eine enge Verbindung von Infrastrukturaufbau/-ausbau und einer erkenntnisgeleiteten Forschungsfrage, wäre ein sog. Brückenprojekt eine Förderoption.
Mit der Infrastrukturförderung kann keine wissenschaftliche Qualifikation gefördert werden.
„Brückenprojekte“ sind Projekte, in denen zum einen umfangreichere Forschungsarbeiten durchgeführt werden, zum anderen wissenschaftliche Informationen und/oder Informationsinfrastrukturen entwickelt und bereitgestellt werden. Letzteres kann beispielsweise die (Weiter)Entwicklung von Methoden und Technologien (über das Programm e-Research-Technologien) sein. Der Forschungsanteil und der infrastrukturelle Anteil müssen so eng miteinander verzahnt sein, dass eine Aufteilung in zwei Projekte nicht möglich ist. Falls eine getrennte Durchführung denkbar ist, wird dazu geraten, zwei Projektanträge − in der Sachbeihilfe und im entsprechenden Programm im Bereich „Wissenschaftliche Literaturversorgungsund Informationssysteme“ (LIS) − zu stellen.
Bei der Förderoption „Brückenprojekte“ handelt es sich nicht um ein eigenständiges Förderprogramm, sondern um ein Angebot für Projektvorhaben an der Schnittstelle von Forschung und wissenschaftlicher Informationsinfrastruktur. In Bezug auf Antragsberechtigung, Art, Umfang und Dauer der Förderung sowie Projektvoraussetzungen prüfen Sie bitte die Informationen im Interne.
Die Kriterien zur Antragsberechtigung sind in Abschnitt 2.1 des Programmmerkblatts dargelegt. Daraus wird deutlich, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Angehörige von wissenschaftlichen Infrastruktureinrichtungen wie bspw. Bibliotheken, Archiven, Museen, Forschungssammlungen, Forschungsdatenzentren oder Rechen- und Informationszentren antragsberechtigt sind.
Es wird ausdrücklich eine kooperative Antragsstellung von Infrastrukturanbietern sowie wissenschaftlichen Nutzerinnen und Nutzern empfohlen, sodass Vorhaben frühzeitig und konsequent sowohl auf den Nutzen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als auch auf den langfristigen Betrieb der Informationsinfrastruktur ausgerichtet werden können.
Personen oder Institutionen, die z. B. in NFDI, EOSC, Fachinformationsdiensten (FID) oder einer anderen Initiative mitwirken, können selbstverständlich Anträge im Förderprogramm „e-Research-Technologien“ stellen, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist eine Doppelförderung desselben Vorhabens ausgeschlossen.
Alle Vorhaben müssen bedarfsorientiert sein, also spezifische Anforderungen einschlägiger Communities erfüllen; dieser Bedarf kann in den Wissenschaften oder auch bei wissenschaftlichen Infrastruktureinrichtungen bestehen. Dies aufzuzeigen ist das Ziel der Bedarfsanalyse.
Grundlagen für die Bedarfsanalyse können Ergebnisse aus Workshops, Umfragen, Abschlussarbeiten, Letters-of-Support etc. sein. Bereits vorhandene Informationen können nachgenutzt werden.
Die Umfeldanalyse zeigt auf, dass es für den ermittelten Bedarf noch keine angemessene oder ausreichende Lösung gibt. Dies begründet das beantragte Vorhaben.
Im Hinblick auf die Ziele des Vorhabens zeigt die Umfeldanalyse auf, welche technischen und organisatorischen Lösungen ggf. nachgenutzt werden können und wie sich neue Lösungen von vorhandenen abgrenzen.
Gleichzeitig geht aus der Umfeldanalyse hervor, in welche horizontalen und vertikalen Strukturen ein Vorhaben eingebettet werden kann bzw. soll. „Horizontal“ bezieht sich auf Querverbindungen zu nebeneinander existierenden Informationsinfrastrukturen für z. B. Forschungsdaten oder Textpublikationen.
„Vertikal“ umfasst die Einbindung einer e-Research-Technologie in Strukturen und Prozesse von der lokalen über die regionale und nationale bis hin zur internationalen Ebene.
Eine Risikoanalyse beschreibt mögliche Abweichungen von der Projektplanung, die bei der Durchführung des Projekts eintreten können. Darüber hinaus zeigt sie Strategien auf, wie Risiken minimiert werden können bzw. wie mit Abweichungen angemessen umgegangen werden kann.
Die Risikoanalyse kann zum Beispiel personelle, technische, organisatorische, inhaltliche oder andere Aspekte betreffen.
Eine Beratung anhand einer Projektskizze oder zu spezifischen Themen/Fragen bei der Antragsentstehung kann jederzeit gerne angefragt werden.
Bitte reichen Sie den Antrag ein, ohne ihn vorab mit der Geschäftsstelle abzustimmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen nach Einreichung, ob die formalen Voraussetzungen und Anforderungen erfüllt sind. Ggf. werden Rückfragen übermittelt. Erst nach Klärung aller Rückfragen, wird mit der Begutachtung begonnen.
Hinsichtlich der Antragssumme gibt es weder eine Mindest- noch eine Höchstgrenze. Die Höhe der beantragten Mittel ist abhängig von der jeweiligen Projektidee und muss sich aus dem geplanten Arbeitsprogramm ergeben.
Dies ist nur dann möglich, wenn der projektspezifische Bedarf überzeugend dargelegt wird. Wenn es z. B. um Arbeitsplatzrechner/Laptops oder dauerhaften Speicherplatz geht, muss dies aus der Grundausstattung finanziert werden.
Bei Investitionsmittel bzw. Geräten über 10.000 € müssen zwei Angebote vorgelegt werden.
IT-Personal, das ohne eigene Weiterqualifizierungsabsicht, im Bereich der anwendungsorientierten Entwicklung (z. B. in der Konzeptionierung und Programmierung von Software) in Projekten oder in Infrastrukturmaßnahmen mitbeantragt wird, kann eine nach Tarifrecht zulässige Zulage gewährt werden, die über die im Merkblatt Personalmittelsätze (DFG-Vordruck 60.1) vorgesehenen Regelsätze hinausgeht.
In neu beantragten Projekten müssen die zusätzlichen Mittel für tariflich zulässige Zulagen gesondert beantragt und begründet werden.
In laufenden Projekten können solche Zulagen entweder im Rahmen der flexibilisierten Förderung oder durch die Beantragung zusätzlicher Mittel als tarifbedingter Mehrbedarf finanziert werden.
Werden externe Dienstleistungen im Projekt benötigt, so müssen mit der Antragstellung zwei Vergleichsangebote vorgelegt werden.
Grundsätzlich wird empfohlen, die technische Expertise zum Aufbau bzw. der Weiterentwicklung von Informationsinfrastrukturen in den Einrichtungen der Antragstellenden zu verankern. Denn für die digitale Selbstbefähigung von Wissenschaftseinrichtungen ist es bedeutsam, „die verfügbaren personellen Ressourcen und die damit einhergehende Kompetenzbasis zu stärken. Dafür müssen Personalstrukturen so gestaltet werden, dass sie es erlauben, den gegenwärtigen und absehbar weiter steigenden Bedarf für die Planung, Betreuung und Absicherung der eigenen IT-Infrastruktur abzudecken, und zugleich eine weitere Professionalisierung der Aufgabenwahrnehmung im IT-Bereich befördern.“2
Sollen Arbeiten an Dritte vergeben werden, so ist zu beachten, dass Werkverträge seitens der DFG zustimmungspflichtig sind. Näheres regeln die Verwendungsrichtlinie.
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2 Wissenschaftsrat (2023): Empfehlungen zur Souveränität und Sicherheit der Wissenschaft im digitalen Raum; Köln, S. 38: https://doi.org/10.57674/m6pk-dt9
Alle juristischen Fragen, die unmittelbaren Einfluss auf die Durchführbarkeit des Projekts haben, müssen vor der Antragsstellung geklärt und im Antrag dargelegt werden.
Juristische Fragen, die die Durchführung des Projekts nicht gefährden, aber für den Umgang mit der beantragten e-Research-Technologie relevant sind, können im Rahmen des Projekts in Form eines Rechtsgutachtens geklärt und in diesem Rahmen gefördert werden.
Die Höhe der Eigenleistung ist im Programm e-Research-Technologien nicht festgelegt. In der Begutachtung wird jedoch geprüft, ob die dargestellte Eigenleistung vor dem Hintergrund der beantragten Mittel und den Projektzielen angemessen erscheint.
Als Eigenleistung können beispielsweise Stellenanteile von im Projekt beschäftigten Personen oder Sachmittel, die spezifisch für das Projekt genutzt oder angeschafft werden, angegeben werden. Nicht zur Eigenleistung zu zählen sind Grundaufgaben der antragstellenden Einrichtungen.
Die Eigenleistung kann quantifiziert, tabellarisch, qualitativ oder als Fließtext angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass die Projektleitungs- bzw. Arbeitspaketleitungsaufgaben keine Eigenleistung darstellen, sondern Voraussetzung für die Durchführbarkeit des Projekts ist.
Die Gestaltung des Leistungs- und Funktionsspektrums ist immer an den wissenschaftlichen Bedarfen auszurichten. Dabei verdeutlichen die nachfolgenden Beispiele verschiedene Aspekte innerhalb des Leistungs- und Funktionsspektrums und können bei der Planung einer e-Research-Technologie als Orientierung dienen. Die Aufzählung ist nicht abschießend.
Mit der Entwicklung eines Prototyps wird die technische Machbarkeit einer avisierten e-Research-Technologie aufgezeigt. Ein Ziel des Projekts ist es dabei, zu einer Beurteilung zu kommen, ob der Prototyp zu einem verlässlichen Dienst ausgebaut und dann betrieben werden kann und soll.
Daher ist in Anträgen zur Entwicklung von Prototypen darzulegen, nach welchen Kriterien die Eignung des Prototyps festgestellt werden kann. Es können Kriterien z. B. zur technischen Funktionalität (Skalierbarkeit, etc.), dem Nutzen für Anwenderinnen und Anwender (Stichwort Usability: Bedienfreundlichkeit, Passgenauigkeit, etc.) usw. formuliert werden. Anhand dieser Kriterien kann im Projektverlauf und zum Projektende die Evaluation des Prototyps erfolgen; dies wird im Zwischen- oder Abschlussbericht dokumentiert.
Der Übergang in eine weitere Entwicklungsphase erfordert einen Fortsetzungsantrag, dem ein Zwischenbericht über die Evaluation des Prototyps beigefügt wird. Sind Prototyp und Folgeantrag im Begutachtungsverfahren überzeugend, so kann eine Weiterentwicklung gefördert werden.
Unter einer Implementierung wird im Kontext des Förderprogramms die Umsetzung eines Prototyps bzw. Softwareentwurfs in einen verlässlichen Dienst verstanden.
Unter einer funktionellen Weiterentwicklung ist die Erweiterung des Funktions- und Leistungsspektrums einer bestehenden Informationsinfrastruktur zu verstehen. Die Weiterentwicklungen sind an den sich verändernden Bedarfen aus den Wissenschaften ausgerichtet.
Unter einer rein technischen Neuerung wird die Integration neuer bzw. aktualisierter Hardware- oder Softwarekomponenten (beispielsweise Softwareupdates) verstanden. Dies fällt unter die Wartung einer Informationsinfrastruktur und ist in der Regel Aufgabe des Betreibers. Die rein technische Neuerung ist nicht förderbar.
Die Organisation einer Informationsinfrastruktur umfasst die Ausgestaltung sämtlicher Arbeitsabläufe, welche im Kontext des Auf- und Ausbaus, sowie des Betriebs einer e-Research-Technologie anfallen. Bei der Konzeption einer Organisationsform werden Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten rund um die Gestaltung und Nutzung der Informationsinfrastruktur definiert.
Bei Vernetzungsformen geht es um die Einbindung der (zu entwickelnden) e-Research-Technologie in die wissenschaftlichen Fachcommunities, und/oder in die Entwickler- bzw. Betreiber-Communities. Hierbei können unterschiedliche Formate (Konferenzbeiträge, Workshops, Rundgespräche, Zeitschriftenartikel, Öffentlichkeitsarbeit, uvm.) genutzt werden, um die Etablierung der Informationsinfrastruktur zu befördern.
Ein Betriebsmodell beschreibt Strukturen und Abläufe, die den nachhaltigen Betrieb der Informationsinfrastruktur ermöglichen. Entsprechend können hier Regelungen zur Nutzung der Informationsinfrastruktur getroffen werden (Umfang der Nutzung, für ggf. unterschiedliche Nutzergruppen, Rechte, Pflichten, ggf. Kosten, Datenclearingstelle, etc.). Auch organisatorische Abläufe und Zuständigkeiten können definiert werden (z. B. für die Beantragung eines Speicherkontingents, Wartungszyklen, Aufgabenverteilung zwischen verschiedenen am Projekt beteiligten Institutionen etc.).
Ein Betriebsmodell kann auch ein Geschäftsmodell beinhalten, bei dem finanzielle Aspekte wie beispielsweise Nutzungsgebühren geregelt werden.
Die Entwicklung eines Betriebsmodells ist im Programm „e-Research-Technologien“ förderbar; dabei ist wichtig ist, dass auch im Falle von zu entwickelnden Betriebsmodellen alle Projektergebnisse unter einer freien Lizenz zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden müssen.
Ein Nachhaltigkeitskonzept soll passend auf die Entwicklungsphase der Informationsinfrastruktur abgestimmt sein. Je reifer ein Projekt ist, desto verbindlicher ist der langfristige Betrieb der Informationsinfrastruktur technisch, finanziell und organisatorisch abzusichern.
Die Ergebnisse aus jeder Entwicklungsphase müssen FAIR (findable, accessible, interoperable, reusable sein. Bei der Entwicklung von Prototypen kann ggf. die Sicherung der Nachnutzbarkeit bereits als eine Form der Nachhaltigkeit anerkannt werden. Zu beachten ist hierbei, dass auch bei negativer Evaluierung eines Prototyps eine Verpflichtung besteht, die Projektergebnisse in wohl dokumentierter Form zu sichern und verfügbar zu machen.
Führt ein Projekt zum Betrieb einer e-Research-Technologie, steht die Organisation des Dauerbetriebs im Fokus des Nachhaltigkeitskonzepts. Zentral ist hierbei ein langfristig tragfähiges Konzept, das den Betrieb der Informationsinfrastruktur sicherstellt. Dabei sind unterschiedliche Organisationsformen denkbar. Neben der Verantwortung der antragstellenden Organisationen ist auch die Übergabe der Verantwortung an andere Institutionen oder Organisationen (wie beispielsweise NFDI-Konsortien) denkbar, sofern diese die Organisation des Dauerbetriebs verbindlich zusagen.
Für die kontinuierliche Weiterentwicklung einer Informationsinfrastruktur kann der Aufbau einer Entwicklergemeinschaft angestrebt werden.
Sollte sich im Projektverlauf ergeben, dass ein Dienst nur für eine überschaubare Zeit in Betrieb genommen wird, ist ein End-of-life Konzept zu erarbeiten.
Bei der Begutachtung werden die allgemeinen Begutachtungskriterien für LIS-Programme angewandt. Diese sind auf der DFG-Website veröffentlich.
In der Regel wird der Antrag sowohl von Gutachtenden aus dem Anwendungsfach / den Anwendungsfächern, als auch von Personen mit infrastruktureller/technischer bzw. digitaler Expertise begutachtet.
Die Berichtsgestaltung orientiert sich am Leitfaden für Projektbericht im Bereich LIS. Bitte gehen Sie insbesondere auf das Thema „Nachhaltigkeit“ ein.