Fragen zum Lebenslauf

Allgemeine Fragen

Ja, es gibt ein Muster für Lebensläufe (DFG-Vordruck 53.200(interner Link)).

Ab 1. März 2023 ist es verpflichtend in allen DFG-Programmen zu verwenden.

Hintergrund für das Lebenslauf-Template der DFG ist, eine noch stärker individuelle, qualitative Beurteilung der Person und ihrer jeweiligen wissenschaftlichen Leistung zu ermöglichen. So sollen bspw. öffentlich gemachte Ergebnisse in unterschiedlichen Publikationsformen und nicht-publikationsbezogene Forschungsleistungen sichtbarer als bisher gemacht werden können, wobei eine Abkehr von Metriken stattfindet. Auch für die Einschätzung der Forschungsleistung relevante private Rahmenbedingungen – beispielsweise „Karrierepausen“ und/oder Zusatzbelastungen – sollen angegeben werden können. So kann trotz unvermeidbarer Verzögerungen im Lebenslauf allein die bisherige, sichtbare wissenschaftliche Leistung zu Gunsten der Antragstellenden bewertet werden.

In den Jahren 2023 und 2024 hat die DFG eine erste Zwischenbilanz zur Einführung des CV-Musters(Download) gezogen.

Hier finden Sie weitere Informationen(interner Link).

Im Antragsstellungs-, Begutachtungs- und Entscheidungsprozess durchläuft der Lebenslauf gemeinsam mit dem Antrag die gleichen Schritte. Eine Übersicht über den Ablauf finden Sie hier(interner Link).

Der Lebenslauf wird so wie von Ihnen eingereicht, das heißt mit allen enthaltenen Angaben, an Gutachter*innen und Gremienmitglieder der DFG sowie bei internationalen Verfahren auch an die beteiligte(n) Partnerorganisation(en) und ggf. deren Gutachter*innen und Gremienmitglieder zur Begutachtung und vergleichenden Bewertung weitergegeben.

Ja, das CV-Template ist ab 1. März 2023 verpflichtend für alle Antragsteller*innen in allen DFG-Programmen. Bei internationalen Kooperationsanträgen im Rahmen von Ausschreibungen oder ständigen Antragsmöglichkeiten mit ausländischen Forschungsförderorganisationen (z. B. Weave) kann es Ausnahmen zur Verwendung des CV-Templates geben, wenn die Verfahrenshoheit nicht ausschließlich bei der DFG liegt. Ob Sie das CV-Template bei einer Ausschreibung ebenfalls nutzen müssen, können Sie dem jeweiligen Ausschreibungstext (Information für die Wissenschaft) oder den einschlägigen DFG-Vordrucken entnehmen.

Durch optionale Kategorien weist das Template ein gewisses Maß an Flexibilität beim „Befüllen“ der Inhalte auf; eine Anleitung zum Befüllen ist enthalten.

Anliegen und Feedback können Sie richten an: .

Ja, der Lebenslauf darf nicht mehr als vier Seiten umfassen. Vergleichbarkeit ohne Wettbewerbsverzerrung und Chancengleichheit können nur so gewährleistet werden.

Bitte entfernen Sie graue und rote Texte nach dem Ausfüllen des CV komplett und fügen kein Foto bei. Auch die vorgegebene Formatierung ist beizubehalten, insbesondere soll die Schrift Arial 11 Punkt, Zeilenabstand 1,2 nicht unterschritten werden.

Ergänzende Angaben zum Werdegang

Generell sind Angaben zu besonderen persönlichen Situationen freiwillig. Die DFG rät jedoch dazu, Ausfallzeiten, Verzögerungen und Besonderheiten im Werdegang (und ggf. damit einhergehende besondere Erfahrungen und Kompetenzen) im CV offenzulegen und darzustellen.

Um die wissenschaftlichen Leistungen einer Person angemessen zu beurteilen, muss Gelegenheit bestehen, auch deren individuelle Lebensumstände zu beachten. Erst dann besteht die Möglichkeit, diese Umstände im Rahmen der Prüfung und Beurteilung der Qualifikation einer Person und der Bewertung des geplanten wissenschaftlichen Vorhabens angemessen zu berücksichtigen. Dafür sollten insbesondere die individuellen ggf. zeitlichen Auswirkungen nachvollziehbar dargestellt werden, damit Gutachter*innen oder Fachkollegien einen individuellen Umstand einordnen können.

Bitte geben Sie zu Ihren freiwillig mitgeteilten persönlichen Umständen außer dem Ausfallzeitraum nicht zu viele Details an. Im Regelfall genügt es als Erklärung für die Ausfallzeit, pauschal auf einen Grund wie beispielsweise „Kinderbetreuung“, „Pflege von Angehörigen“, „wegen Erkrankung“ oder „Wechsel des Wissenschaftssystems und Spracherwerb“ zu verweisen. Insbesondere benötigt die DFG im Regelfall keine Angaben zu konkreten medizinischen Diagnosen. Damit der Ausfallzeitraum angemessen berücksichtigt werden kann, beziffern Sie bitte Dauer und Umfang möglichst konkret. Sie können Ihre Angaben beispielsweise folgendermaßen darlegen:

  • Einschränkung in der wissenschaftlichen Tätigkeit von 100% vom 15.3.2023 bis 30.06.2023 (3,5 Monate) aufgrund von/wegen …
  • Einschränkung in der wissenschaftlichen Tätigkeit von 50 % vom 1.7.2023 bis 30.06.2024 (entspricht 6 Monaten Ausfall in Vollzeittätigkeit) aufgrund von/wegen…

Bitte nennen Sie Ehe- oder Lebenspartner*innen nicht im Lebenslauf. Bitte nennen Sie auch keine Namen Ihrer Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen.

Geburtsmonat und -jahr Ihrer Kinder ohne Namensnennung können relevant sein für die Beurteilung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen, zur Prüfung der Antragsberechtigung im Emmy Noether-Programm bzw. zur Einschätzung, ob Sie der Zielgruppe des Walter Benjamin-Programms zuzurechnen sind (frühe Karrierephase nach der Promotion).

Ebenso können auch Verzögerungen oder Ausfallzeiten aufgrund der Pflege von Angehörigen angegeben werden. Ausreichend ist die Angabe z. B. zum Zeitraum der Pflege von Angehörigen bzw. zur Ausfallzeit aufgrund von familiären Verpflichtungen (ohne Namen, Verwandtschaftsverhältnis und Gesundheitszustand).

Ja, dies können Sie in Ihrem Lebenslauf (DFG-Vordruck 53.200(interner Link)) unter „Ergänzende Angaben zum Werdegang“ (oder alternativ unter „Sonstige Angaben“) darstellen. Die Auswirkungen der Doppelkarriere-Partnerschaft sollten klar benannt werden, z. B. wenn es die Standortwahl für ein Projekt bedingt. Weitere Informationen zu Dual Career in der DFG-Förderung können Sie der Webseite www.dfg.de/chancengleichheit/dual_career(interner Link) entnehmen.

Ja, dies können Sie in Ihrem Lebenslauf (DFG-Vordruck 53.200(interner Link)) unter „Ergänzende Angaben zum Werdegang“ darstellen. Auf Teilzeittätigkeiten können Sie ggf. bei Ihrer aktuellen Position bzw. den Stationen Ihres Werdegangs hinweisen. Ausfallzeiten aufgrund von Mutterschutz und/oder Elternzeit dürfen in der Begutachtung und Bewertung ausschließlich zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden.

Dies können Sie in Ihrem Lebenslauf (DFG-Vordruck 53.200(interner Link)) unter „Ergänzende Angaben zum Werdegang“ darstellen. Nennen Sie Anzahl, Geburtsmonate und -jahre Ihrer Kinder (z. B. 2 Kinder, geb. 05/2017 und 12/2020) sowie die damit konkret verbundenen Verzögerungen in Ihrer Promotion bzw. generell in Ihrem wissenschaftlichen Werdegang, Mutterschutz-, Elternzeiten, Teilzeittätigkeiten, Erziehungszeiten (von [Datum] – bis [Datum]).

Ja, langfristige Erkrankungen von mindestens 3 Monaten pro Jahr können Sie in Ihrem Lebenslauf (DFG-Vordruck 53.200(interner Link)) unter „Ergänzende Angaben zum Werdegang“ darlegen. Nennen Sie ggf. den Zeitraum der Erkrankung bzw. von Ausfallszeiten oder von Teilzeittätigkeiten oder Zeiträumen mit eingeschränkter Tätigkeit. Aus Ihren Angaben sollte hervorgehen, wie sich die Erkrankung und ggf. Einschränkungen auf Ihre wissenschaftliche Tätigkeit ausgewirkt haben. Die Angabe von Details zur Erkrankung ist nicht notwendig.

Die Angabe von Gesundheitsdaten oder von anderen „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ im Lebenslauf ist freiwillig. Informationen, deren Weitergabe Sie nicht wünschen, sollten nicht im Lebenslauf (und auch nicht im Antrag oder im Anschreiben) enthalten sein.

Möchten Sie Informationen zu einer besonderen persönlichen Situation nur an die DFG-Geschäftsstelle übermitteln und um Berücksichtigung allein von Ausfallzeiten oder Einschränkungen in der Begutachtung und Bewertung bitten ohne Weitergabe der Gründe hierfür an Gutachter*innen und Gremienmitglieder der DFG, nutzen Sie bitte das „Formular für eine vertrauliche Mitteilung nur an die DFG-Geschäftsstelle“ in Ihrer Antragsübersicht im elan-Portal(externer Link). Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen (bei Bedarf zur Vereinbarung eines Telefontermins) an: .

Ohne Darstellung der persönlichen Situation (und daraus resultierender Auswirkungen auf Ihre wissenschaftliche Karriere) im Lebenslauf kann eine angemessene Berücksichtigung in der Begutachtung und vergleichenden Bewertung jedoch nicht immer oder nur eingeschränkt erfolgen. Die DFG bemüht sich, dies dennoch zu ermöglichen.

Wenn Ihr Antrag und Lebenslauf von einer anderen Person als von Ihnen selbst hochgeladen werden, übermitteln Sie uns bitte das o.g. elan-Formular, sobald Sie die Bestätigung über den Eingang des Antrags inkl. Geschäftszeichen erhalten haben.

Möchten Sie als beteiligte Person an oder teilprojektleitende Person in einem koordinierten Programm (GRK, SFB, EXC) entsprechende Informationen der Geschäftsstelle zur Verfügung stellen, so wenden Sie sich bitte an die Sprecher*in Ihres Verbundes und lassen sich über die abgeschlossene Antragseinreichung und das entsprechende Geschäftszeichen informieren. Bitte senden Sie selbstständig unter Nennung des Geschäftszeichens den ausgefüllten DFG-Vordruck 73.01(interner Link) per E-Mail oder per Post an die DFG-Geschäftsstelle.

Wissenschaftliche Ergebnisse

Im wissenschaftlichen Lebenslauf können bis zu 10 Publikationen mit wissenschaftlicher Qualitätssicherung und bis zu 10 weitere Publikationen und öffentlich gemachte Ergebnisse angegeben werden.

Die Angabe von Publikationen mit Qualitätssicherung ist obligatorisch, weitere Publikationen und öffentlich gemachte Ergebnisse können zusätzlich aufgeführt werden.

Zu Publikationen mit Qualitätssicherung zählen Artikel in Fachjournalen mit Peer Review, referierte Konferenzbeiträge und Bücher. Preprints, Protokolle von Klinischen Studien, Datensätze, oder Patente sind dagegen bei weiteren Publikationen aufzuführen.

Bitte geben Sie den Titel der Publikation und, soweit möglich, alle Autor*innen an. Autor*innen dürfen fachüblich gekürzt zitiert werden. Bitte führen Sie, soweit vorhanden, jeweils eindeutige Identifikatoren (z.B. ISBN oder DOI) oder einen Zugangs-Link an.

Weitere Informationen finden sie in DFG-Vordruck 1.91(interner Link).

Kontakt

Hier finden sie fachzuständige Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle(interner Link).

Für Antragstellungen im DFG-Förderprogramm Graduiertenkollegs: Gruppe Graduiertenkollegs und Karriereförderung(interner Link)

Für Antragstellungen im DFG-Förderprogramm Sonderforschungsbereiche: Gruppe Sonderforschungsbereiche(interner Link)

Für Antragstellungen im Förderprogramm Exzellenzcluster: Gruppe Exzellenzstrategie und Forschungsimpulse(interner Link)

Für Antragstellungen in durch die Gruppe LIS betreute DFG-Förderprogramme:

Weitere Informationen und Kontakt zum Datenschutz:

Weitere Informationen zum Umgang mit besonderen persönlichen Situationen und Härtefällen, inhaltliche Beratung in laufenden Förderprojekten und Kontakt: