Information für die Wissenschaft Nr. 20 | 12. März 2024

Neue Maßnahmen der DFG zur Förderung von Diversität in der Wissenschaft

Modul „Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen“ und Antragsabschnitte zu Chancengleichheit in den Koordinierten Verfahren um Diversität erweitert / Aktualisierte Webseite mit Beispielmaßnahmen sowie Online-Informationsveranstaltung

Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im Sommer 2022 im Rahmen des Gleichstellungs- und Diversitätskonzepts der DFG die Erweiterung der Zweckbindung des Moduls „Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen“ sowie die Erweiterung der Abschnitte zur Förderung von Chancengleichheit in Anträgen für Koordinierte Verfahren um Diversität beschlossen. 

Neben Geschlecht und geschlechtlicher Identität umfasst der von der DFG verwendete Diversitätsbegriff u. a. ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, chronische/langwierige Erkrankung sowie soziale Herkunft – wie Migrationsgeschichte, Herkunft aus nicht akademischem Elternhaus, ökonomische Situation von Forscher*innen – und sexuelle Orientierung. Auch das Zusammenkommen mehrerer Unterschiedsdimensionen in einer Person (Intersektionalität) soll angemessen berücksichtigt werden.

Die Gleichstellung der Geschlechter, die nach wie vor nicht durchgängig erreicht ist, sowie die Förderung der Diversität haben als Satzungsziele gleichermaßen eine herausgehobene Bedeutung für die Arbeit der DFG. Daher wurde der Verwendungszweck der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen, die bereits 2008 eingeführt wurde, ausgeweitet und in den einschlägigen Verwendungsrichtlinien verankert. Fortan können projektbezogene Maßnahmen finanziert werden, die dazu beitragen

  • die Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern voranzutreiben, 
  • Diversität in der Wissenschaft zu fördern oder
  • den Arbeitsplatz „Wissenschaft“ familienfreundlicher zu gestalten (inkl. Pflege). 

Die Erweiterung um den Aspekt Diversität gilt sowohl für neu beantragte als auch für laufende Projekte, in denen die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen bewilligt wurde. 

Die Webseite der DFG wurde um Verwendungsbeispiele ergänzt (s. Link unter „Weiterführende Informationen“).

Die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen kann in der Sachbeihilfe, im Programm Neue Geräte für die Forschung, im Emmy Noether-Programm, in Forschungsgruppen einschließlich Kolleg- und Klinischen Forschungsgruppen, in Schwerpunktprogrammen, Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereichen in programmspezifischer Höhe beantragt werden sowie in Ausschreibungen, die diese Möglichkeit ausdrücklich vorsehen. Im Modulmerkblatt zur Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen wird die Erweiterung zeitnah umgesetzt.  

Außerdem werden die Abschnitte zur Förderung von Chancengleichheit in den Vordrucken für Koordinierte Verfahren sukzessive um den Aspekt Diversität erweitert. Für die (Internationalen) Graduiertenkollegs ist dies bereits umgesetzt und betrifft dort neben den Leitfäden für Anträge die entsprechenden Begutachtungshinweise. In den Vordrucken für Forschungsgruppen, Schwerpunktprogramme und Sonderforschungsbereiche erfolgt die Anpassung sukzessive. 

Ziel dieser Erweiterung ist es, eine Reflexion über projekt-, verbund- oder auch einrichtungsspezifische Diversitätsthemen anzuregen, um letztlich einen Kulturwandel hin zu mehr Diversität im Wissenschaftssystem zu unterstützen. Fortan soll in den Antragsverfahren für Koordinierte Programme dargelegt werden, wie die drei Themenbereiche „Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“, „Diversität in der Wissenschaft“ sowie „Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie (inkl. Pflege)“ im Projekt berücksichtigt werden. Dabei sollen die Konzepte zu Diversität auf die strukturelle Ebene fokussieren, also auf Maßnahmen für die Arbeitsgruppe oder das Team und die wissenschaftliche Einrichtung (beispielsweise zur Prävention von Diskriminierung, zur Förderung einer diversitätssensiblen und weltoffenen Arbeitskultur oder zur Sensibilisierung von Projektbeteiligten). Abgesehen von Angaben zur Beteiligung von Wissenschaftlerinnen (bzw. Wissenschaftlern je nach Unterrepräsentanz auf Leitungsebene der am Projekt beteiligten Disziplinen) sind keine quantitativen Ausführungen zu Diversitätsmerkmalen von Einzelpersonen gewünscht. Die Einhaltung der wesentlichen Inhalte der „Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ bleibt somit ein begutachtungsrelevantes Kriterium.

Zu den Neuerungen zur Förderung von Diversität im Wissenschaftssystem wird am 16. April 2024 von 12:00–13:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung angeboten (s. Link unter „Weiterführende Informationen“). Für Rückfragen steht das Team Chancengleichheit der Geschäftsstelle der DFG zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Link zur Teilnahme an der Online-Informationsveranstaltung (Webex-Meeting) zur Erweiterung des Moduls „Pauschalefür Chancengleichheitsmaßnahmen“ sowie der Antragsabschnitte zu Chancengleichheit am 16. April 2024 von 12:00–13:00 Uhr:

Verwendungsrichtlinien:

DFG-Vordruck 52.14 „Modul Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen“:

Webseite mit Verwendungsbeispielen der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen:

Forschungsorientierte Gleichstellungs- und Diversitätsstandards der DFG:

Informationen zum Gleichstellungs- und Diversitätskonzept der DFG:

Themen und Termine weiterer Online-Informationsveranstaltungen zu Chancengleichheit:

Kontakt zum Team Chancengleichheit in der DFG-Geschäftsstelle: