Information für die Wissenschaft Nr. 28 | 2. Juni 2017

DFG startet vierte Nachwuchsakademie „Versorgungsforschung“

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich Versorgungsforschung startet im November 2017 nunmehr eine vierte von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingerichtete Nachwuchsakademie in Düsseldorf. In Deutschland gewinnt die Versorgungsforschung wissenschaftlich und gesundheitspolitisch immer mehr an Bedeutung, jedoch hat sie im internationalen Vergleich noch Nachholbedarf. Es fehlt insbesondere an einer ausreichenden Zahl an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, die wissenschaftlich initiierte und interessenunabhängige Projektideen entwickeln können und die ihr Forschungs- und Antragshandwerk so gut beherrschen, dass hieraus erkenntnisgenerierende Forschungsvorhaben resultieren.

Zielsetzung

Durch die Nachwuchsakademie sollen interessierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus den Bezugsdisziplinen der Versorgungsforschung (zum Beispiel Medizin, Soziologie, Psychologie, Ökonomie, Politologie, Gesundheitswissenschaften, Rehabilitationswissenschaften, Pflegewissenschaften) in einem frühen Stadium ihrer Karriere gefördert werden. Die Akademie soll dem wissenschaftlichen Nachwuchs die Gelegenheit bieten, eine eigene Projektidee zu entwickeln, Fallstricke und Unzulänglichkeiten in Forschungsanträgen und im Design von Projekten zu erkennen und sich untereinander zu vernetzen.

Gegenstand der geplanten Nachwuchsakademie ist die Versorgungsforschung, die sich weniger auf ein umgrenztes oder gar spezifisches Arsenal von wissenschaftlichen Methoden, Techniken und Instrumenten richtet, sondern sich vielmehr bezieht auf:

  • ein besonderes Problemfeld als Gegenstand: die gesundheitliche beziehungsweise die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung,
  • eine bestimmte Frageperspektive: Organisation, Regulierung und Verbesserung dieser Versorgung und
  • ein multi- und transprofessionelles Praxisfeld: die wissenschaftlich fundierte Information und Beratung von Personen und Einrichtungen mit Steuerungsfunktionen im Gesundheitswesen.

Ablauf der Nachwuchsakademie

Die Nachwuchsakademie besteht aus zwei Phasen.

Die erste Phase besteht aus zwei Workshops: einem eintägigen Anforderungsworkshop und einer einwöchigen Nachwuchsakademie. Beide Veranstaltungen sind verpflichtend.

Der Anforderungsworkshop findet am 21. November 2017 in Düsseldorf statt. Hier sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die zentralen Anforderungen an ein Forschungsprojekt bezüglich der Qualität der Projektidee, der methodischen Ausarbeitung dieser Idee und der Umsetzung in einen Forschungsantrag vermittelt werden. Im Anschluss daran haben die Teilnehmenden sechs Wochen Zeit, um als erste Übung einen eigenen Antragsentwurf zu formulieren und im Vorfeld der Nachwuchsakademiewoche vorzulegen. Eine schriftliche Rückmeldung zum Antragsentwurf vor Beginn der Akademiewoche soll es den Teilnehmenden ermöglichen, sich zielgerichtet auf die Nachwuchsakademiewoche vorzubereiten.

Im Zentrum der Nachwuchsakademie steht die eigentliche Akademiewoche, die vom 5. bis 9. März 2018 in Düsseldorf stattfinden wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen ihre Projektideen vor, erhalten dort zusätzlich zu der bereits erfolgten schriftlichen Rückmeldung weitere persönliche Hinweise zu ihren Antragsentwürfen und werden von Projektpaten begleitet. Zudem setzen sie sich mit fachlichen Themen und Fragen aus dem Bereich Versorgungsforschung auseinander. Renommierte Expertinnen und Experten geben in Vorträgen und Diskussionen Einblick in die Theorien und Methoden der Versorgungsforschung sowie Hinweise zur praktischen Umsetzung von Projekten und zur Abfassung von Forschungsanträgen.

Die Kosten für die Teilnahme an der Nachwuchsakademie sowie für Unterkunft, Verpflegung und Anreise werden von der DFG übernommen. Der Selbstkostenanteil beträgt 100 Euro pro Person.

In der zweiten Phase reichen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten Phase ihren im Rahmen der Nachwuchsakademie selbstständig ausgearbeiteten Forschungsantrag für eine Anschubfinanzierung bei der DFG ein. Der Antrag muss voraussichtlich im Juni 2018 über das elan-Portal der DFG eingereicht werden. Der genaue Termin wird in der Nachwuchsakademiewoche bekannt gegeben. Mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten und einem Fördervolumen von circa 65 000 Euro ermöglicht dieser Antrag die Durchführung von Pilotstudien und das Erbringen von Vorarbeiten mit dem Ziel, die Grundlage für ein umfangreicheres Folgeprojekt zu schaffen.

Alle Teilnehmenden der Nachwuchsakademie werden circa ein Jahr nach Abschluss der Akademiewoche Gelegenheit haben, bei einem Alumni-Treffen die neu geknüpften Kontakte zu intensivieren und weitere Beratung zum Projektverlauf zu erhalten.

Bewerbung – Kriterien und Termine

Die Nachwuchsakademie richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Hochschulabschluss in Fächern mit Bezug zur Versorgungsforschung, zum Beispiel aus dem Bereich Medizin, Soziologie, Psychologie, Ökonomie, Politologie, Gesundheits- und Rehabilitationswissenschaften, Pflegewissenschaften
  • Promotion maximal fünf Jahre zurückliegend beziehungsweise kurz vor Promotionsabschluss stehend. Falls Sie zum aktuellen Zeitpunkt Ihre Promotion noch nicht abgeschlossen haben, sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie Ihre Dissertation nachweislich bis zum 3. August 2017 beim zuständigen Prüfungsamt eingereicht haben und eine Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten Ihres Promotionsvorhabens durch die Person vorlegen, die Ihre Dissertation betreut.
  • Habilitation noch nicht abgeschlossen
  • Einbindung in eine versorgungswissenschaftlich aktive Arbeitsgruppe

Vorliegen von mindestens einer Autorenschaft bei einer versorgungswissenschaftlichen Publikation

Voraussetzung für die Teilnahme ist die Einreichung einer Projektskizze für ein Versorgungsforschungsprojekt. In dieser Skizze sind Projektidee, Grundkonzeption und Durchführung eines Forschungsprojekts zu beschreiben. Bei der Erstellung der Projektskizze ist Folgendes zu beachten:

  • Das Forschungsvorhaben muss in Deutschland bearbeitet werden.
  • Der Umfang der Projektskizze als Basis eines späteren Forschungsantrags darf drei Seiten (Arial 10, einfacher Zeilenabstand) nicht überschreiten (Ausschlusskriterium).
  • Die Skizze gliedert sich in folgende Abschnitte: Titel, Hintergrund und Fragestellung, Theorie, Materialien und Methoden, zu erwartende Ergebnisse und ihre Implikationen, Literatur.

Den Antragsunterlagen sind (zusätzlich zu den o. g. drei Seiten Projektskizze) ein zweiseitiger Lebenslauf mit den maximal zehn besten Publikationen sowie die Promotionsurkunde beizufügen.

Ihre Bewerbung (Projektskizze, Lebenslauf, Promotionsurkunde) für die Teilnahme an der Nachwuchsakademie richten Sie bitte in elektronischer Form als ein pdf-Dokument an Professorin Dr. Dr. Andrea Icks, MBA, Institut für Versorgungsforschung und Gesundheitsökonomie, Universität Düsseldorf, per E-Mail zu Händen von Annett Fiege, M.A.

Bewerbungsschluss ist der 3. August 2017.

Weiterführende Informationen

Anprechpartnerin bei fachlichen und organisatorischen Fragen zur Bewerbung ist die die Leiterin und Veranstalterin der Nachwuchsakademie:

  • Professorin Dr. Dr. Andrea Icks,
    MBA, Institut für Versorgungsforschung und Gesundheitsökonomie,
    Universität Düsseldorf, Moorenstraße 5, 40225 Düsseldorf,

PDF-Datei bitte an:

Ansprechpartnerin bei der DFG für formale Fragen:

  • Christiane Krämer,
    DFG, Lebenswissenschaften 3: Medizin, Versorgungsforschung,
    53170 Bonn, 
    Tel. +49 228 885-2564,