Informationen zur Antragstellung sowie zum Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren

Im folgenden wird detailliert der Weg eines Graduiertenkolleg-Antrags geschildert.

Sie haben mit einigen Kolleg*innen Ihrer Universität und ggf. anderer Forschungseinrichtungen, gerne aus unterschiedlichen Fachbereichen oder Fakultäten, mit denen Sie gut zusammenarbeiten, ein gemeinsames innovatives Thema gefunden, das einem Forschungsfeld entspricht, in dem Ihre Universität hervorragend positioniert ist, und das sich auch für die Ausbildung von Doktorand*innen eignet? Dann haben Sie den ersten wichtigen Schritt getan und können zur Antragstellung übergehen, wobei die Anträge für Graduiertenkollegs federführend immer von einer Universität gestellt werden müssen.

Eine schematische Darstellung, welchen Weg Anträge von der Einreichung bis zur Entscheidung nehmen, finden Sie hier.

Skizzen

Das Verfahren ist zweistufig, das heißt, zunächst reichen Sie eine Skizze ein.

Wenn Sie die Absicht haben, ein Internationales Graduiertenkolleg (IGK) zu beantragen, nehmen Sie bitte frühzeitig vor der Einreichung einer Antragsskizze mit der DFG-Geschäftsstelle Kontakt auf.

Zur Vorbereitung eines IGK können Sie Mittel für einen Vorbereitungsworkshop beantragen. Voraussetzung für einen solchen Workshop ist eine konkrete Projektidee für ein IGK. Der Workshop kann in Deutschland oder im Partnerland stattfinden. Über Gegenfinanzierungsmöglichkeiten der Partnerseite informiert die Geschäftsstelle.

Die Skizzen werden von Gutachter*innen und Fachkollegien begutachtet und bewertet. Der Senatsausschuss für die Graduiertenkollegs spricht abschließend eine Empfehlung aus, ob ein Einrichtungsantrag vorgelegt werden soll. Die Skizzenbegutachtung soll den Antragsteller*innen eine zügige Einschätzung des Potentials ihres Antrags bieten. Nach Abschluss der Skizzenbegutachtung werden Sie als Antragsteller*in über das Ergebnis und den Verlauf der Begutachtung informiert. Sofern Sie eine Aufforderung erhalten haben, können Sie dann in Absprache mit der zuständigen Länderreferent*in in der Gruppe GGN in der Geschäftsstelle der DFG jederzeit einen Einrichtungsantrag einreichen.

Einrichtungsantrag

Das Verfahren zur Einreichung eines Einrichtungsantrags ist in den entsprechenden Merkblättern ausführlich beschrieben.

Sobald der DFG-Geschäftsstelle Ihr Antrag vorliegt, beginnt sie mit der Organisation der Begutachtung, die an Ihrer Universität durchgeführt wird.

Sollten Sie bei der Erstellung einer Skizze oder eines Einrichtungsantrags Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich an die zuständige Ansprechperson zu wenden.

Termine

Anträge für Skizzen, Einrichtungsanträge oder für IGK-Vorbereitungsworkshops können in Absprache mit der Geschäftsstelle jederzeit eingereicht werden.

Fortsetzungsantrag mit Arbeits- und Ergebnisbericht

Den Fortsetzungsantrag stellen Sie etwa ein Jahr, bevor die erste Förderphase ausläuft. Sie erhalten von der DFG-Geschäftsstelle rechtzeitig ein entsprechendes Aufforderungsschreiben. Zusammen mit dem Fortsetzungsantrag reichen Sie bitte einen Bericht über die zurückliegende Förderperiode ein.

Die Fortsetzungsanträge werden im Rahmen eines Berichtskolloquiums wiederum an Ihrer Universität begutachtet. Damit die Planung des Kolloquiums möglichst frühzeitig beginnen kann, reichen Sie bitte möglichst frühzeitig, spätestens aber drei Monate vor Ihrem Fortsetzungsantrag die Forschungsprofile aller am Fortsetzungsantrag beteiligten Wissenschaftler*innen und eine kurze Zusammenfassung des Forschungsprogramms ein, in der Sie insbesondere auf die Änderungen im Vergleich zum Einrichtungsantrag eingehen.

Beteiligung von Wissenschaftler*innen von Fachhochschulen an Graduiertenkollegs

Graduiertenkollegs bieten auch die Möglichkeit neuartige Kooperationen in der strukturierten Ausbildung von Promovierenden einzuleiten wie beispielsweise die Zusammenarbeit von Wissenschaftler*innen von deutschen Fachhochschulen und Universitäten mit dem Ziel der kooperativen Promotion. So kann herausragenden Absolvent*innen von Fachhochschulen die Promotion im Rahmen eines Graduiertenkollegs ermöglicht werden.

Der Auf- und Ausbau entsprechender Kooperationen wird im Programm Graduiertenkollegs auf verschiedenen Wegen gefördert. Wissenschaftler*innen von Fachhochschulen können an einem Einrichtungs- oder Fortsetzungsantrag für ein Graduiertenkolleg beteiligt oder in ein bereits bestehendes Graduiertenkolleg eingebunden werden. Zudem können Maßnahmen zur Vorbereitung eines gemeinsamen Graduiertenkollegs von Wissenschaftler*innen von Fachhochschulen und Universitäten gefördert werden.