Nahostkooperation

Im Rahmen der Nahostkooperation unterstützt die DFG deutsch-israelische Kooperationsprojekte, gegebenenfalls mit Einbindung weiterer Partner*innen aus den Palästinensischen Gebieten oder Nachbarländern von Israel (Ägypten, Jordanien, Libanon, Syrien). Wissenschaftler*innen in Deutschland können neben den eigenen Mitteln auch projektbezogene Mittel zugunsten der ausländischen Projektteile beantragen, die im Bewilligungsfall an die betreffenden Projektpartner*innen in Nahost weiterzuleiten sind.

Nahostkooperationen können bis zu einer Dauer von sechs Jahren gefördert werden. Erstanträge laufen über einen Zeitraum von drei Jahren. 

Bitte beachten Sie: Bilaterale deutsch-israelische Projekte in der Einzelförderung können nicht mehr im Rahmen der Nahostkooperation eingereicht werden.
 

Hinweis zur Einreichung bilateraler israelisch-deutscher Projekte in der Einzelförderung

In Kooperation mit der Israel Science Foundation (ISF) hat die DFG eine gemeinsame Förderinitiative für bilaterale Projekte(interner Link) eingeführt.

Mit der Einführung dieses Verfahrens zwischen ISF und DFG müssen bilaterale israelisch-deutsche Projektanträge in der Einzelförderung (Sachbeihilfe – Einzelprojekte) unter dieser Fördermöglichkeit eingereicht werden. Eine Einreichung von entsprechenden bilateralen israelisch-deutschen Projektanträgen in der DFG-Förderlinie „Nahostkooperation“ ist nicht länger möglich. 

Die Möglichkeit zur Einreichung von trilateralen Projektanträgen deutscher und israelischer Wissenschaftler*innen zusammen mit einem dritten Partner bzw. einer dritten Partnerin aus einem der Nachbarländer Israels innerhalb der DFG-Förderlinie „Nahostkooperation“ ist nach wie vor gegeben. Auch können weiterhin bilaterale oder trilaterale Kooperationsprojekte als Teile von koordinierten Programmen der DFG mittels der DFG-Förderlinie „Nahostkooperation“ beantragt werden.

Ziel der Förderung

Die DFG fördert Forschungsprojekte, die von Wissenschaftler*innen aus Deutschland in Zusammenarbeit mit Wissenschaftler*innen aus Israel durchgeführt werden. Das Ziel ist hierbei, die Kooperation zwischen Wissenschaftler*innen aus beiden Ländern zu stärken. Zusätzlich ist die Einbindung von palästinensischen Wissenschaftler*innen möglich. In geeigneten Fällen kann statt der palästinensischen Partner*in oder zusätzlich zu diesen auch eine Wissenschaftler*in aus einem Nachbarland Israels (Ägypten, Jordanien, Libanon, Syrien) in einer Nahostkooperation eingebunden werden.

Antragsberechtigung

Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i.d.R. Promotion) unter Beachtung der Regeln zur Kooperationspflicht (Merkblatt 55.01(interner Link)).

Nicht: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.

Art und Umfang der Förderung

Sachbeihilfe (Merkblatt 50.01(interner Link)); für die ausländischen Partner*innen Mittel für Personal, Reisen, Verbrauchsmaterial und wissenschaftliche Geräte (es können nur Geräte bis zu 10.000 € pro Gerät beantragt werden). Die DFG finanziert die Projektkosten jeweils für alle beteiligten Partner*innen. Die Bewilligungsempfänger*in auf deutscher Seite leitet die Mittel entsprechend der Bewilligung an die ausländischen Partner*innen weiter.

Dauer der Förderung

In der Regel bis zu 6 Jahren (mit einer dreijährigen Anfangsphase).

Formulare und Merkblätter

Hier gelangen Sie zur Übersicht der Formulare und Merkblätter(interner Link) der Nahostkooperation.

Neuantrag (bis zu drei Jahre): keine Einreichungsfrist,
Fortsetzungsantrag (bis zu drei Jahre).

Kontakt

Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung an den entsprechenden fachlich zuständigen Bereich(interner Link) (s. fachzuständige Gruppe) der DFG-Geschäftsstelle.

Oder die regional zuständige Person der DFG-Geschäftsstelle: Zusammenarbeit in Afrika und Nahost(interner Link).

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten der Zusammenarbeit mit Israel finden Sie hier: