Nahostkooperation
Im Rahmen der Einzelförderung unterstützt die DFG deutsch-israelische Kooperationsprojekte, gegebenenfalls mit Einbindung weiterer Partnerinnen oder Partner aus Palästina oder Nachbarländern von Israel (Ägypten, Jordanien, Libanon, Syrien). Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler in Deutschland können neben den eigenen Mitteln auch projektbezogene Mittel zugunsten der ausländischen Projektteile beantragen, die im Bewilligungsfall an die betreffenden Projektpartnerinnen und Projektpartner in Nahost weiterzuleiten sind. Nahostkooperationen können bis zu einer Dauer von sechs Jahren gefördert werden. Erstanträge laufen über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Nahostkooperation fasst die früheren Förderinstrumente „Sachbeihilfe im Rahmen einer Kooperation mit Israel“ und „Trilaterale Projekte“ zusammen.
Kompaktdarstellung des Programms
Ziel der Förderung
Die DFG fördert Forschungsprojekte, die von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Israel durchgeführt werden. Das Ziel ist hierbei, die Kooperation zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus beiden Ländern zu stärken. Zusätzlich ist die Einbindung von palästinensischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern möglich. In geeigneten Fällen kann statt der palästinensischen Partnerin oder des palästinensischen Partners oder zusätzlich zu diesen auch eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler aus einem Nachbarland Israels (Ägypten, Jordanien, Libanon, Syrien) in einer Nahostkooperation eingebunden werden.
Antragsberechtigung
Wissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i.d.R. Promotion) unter Beachtung der Regeln zur Kooperationspflicht (Merkblatt 55.01).
Nicht: Angehörige(r) einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige(r) einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.
Art und Umfang der Förderung
Sachbeihilfe (Merkblatt 50.01); für die ausländischen Partner Mittel für Personal, Reisen, Verbrauchsmaterial und wissenschaftliche Geräte (es können nur Geräte bis zu 10.000 € pro Gerät beantragt werden). Die DFG finanziert die Projektkosten jeweils für alle beteiligten Partnerinnen und Partner. Die Bewilligungsempfängerin oder der Bewilligungsempfänger auf deutscher Seite leitet die Mittel entsprechend der Bewilligung an die ausländischen Partnerinnen und Partner weiter.
Dauer der Förderung
In der Regel bis zu 6 Jahren (mit einer dreijährigen Anfangsphase).
Formulare und Merkblätter
Antragsfristen
Neuantrag (bis zu drei Jahre): keine Einreichungsfrist,
Fortsetzungsantrag (bis zu drei Jahre).
Ansprechpersonen
Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung an den entsprechenden regional und/oder fachlich zuständigen Bereich der DFG-Geschäftsstelle:
Fachlich zuständige Ansprechpersonen
- Interner LinkFachliche Angelegenheiten der Forschungsförderung
(s. fachzuständige Gruppe)