Heisenberg-Programm
Wenn Sie bereits alle Voraussetzungen erfüllen, um auf eine unbefristete Professur berufen zu werden, bietet Ihnen die DFG das Heisenberg-Programm an. Während Sie sich weiterhin auf eine wissenschaftliche Leitungsfunktion vorbereiten, fördern wir Sie, damit Sie an einem Ort Ihrer Wahl Ihre hochkarätigen Projekte fortsetzen und Ihre wissenschaftliche Reputation weiter steigern können.
Das Heisenberg-Programm richtet sich vor allem an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Berufbarkeit über das Emmy Noether-Programm (bzw. vergleichbare Gruppenleitungsstellen), DFG-Projektstellen, Forschungstätigkeit in der Wirtschaft oder Stellen im akademischen Mittelbau erlangt haben. Zur Zielgruppe gehören ferner positiv zwischenevaluierte Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, Habilitierte sowie Rückkehrende aus dem Ausland beziehungsweise ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in Deutschland tätig sein möchten, entsprechend qualifiziert sind und noch nicht als „full professor“ an ihrer derzeitigen Einrichtung beschäftigt sind. Eine Antragsberechtigung kann auch über habilitationsäquivalente Leistungen erreicht werden.
Das Heisenberg-Programm bietet Ihnen vier Varianten:
- Heisenberg-Professur
- Heisenberg-Stelle
- Heisenberg-Rotationsstelle
- Heisenberg-Stipendium
Nach der Aufnahme in das Heisenberg-Programm können Sie sich zwischen diesen Varianten entscheiden und sie gegebenenfalls im Verlauf der fünfjährigen Förderung kombinieren.
Kompaktdarstellung des Programms
Ziel der Förderung
Herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Langzeit-Professur erfüllen, soll ermöglicht werden, sich weiterhin auf eine wissenschaftliche Leitungsposition vorzubereiten und in dieser Zeit weiterführende Forschungsthemen zu bearbeiten.
Antragsberechtigung
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachdisziplinen, die ihre Berufbarkeit auf eine Professur durch eine Habilitation oder durch habilitationsäquivalente Leistungen nachweisen können und durch besonders herausragende wissenschaftliche Leistungen ausgewiesen sind.
Eine Antragsberechtigung entfällt bei Professorinnen und Professoren inländischer Tenure-Track Programme. Sie entfällt auch bei denjenigen, die eine mit W2/W3 vergleichbare unbefristete Stelle innehaben. Andere unbefristete Beschäftigungsverhältnisse (z.B. als Akademische Rätin oder Akademischer Rat) schließen nicht von der Antragsberechtigung aus.
Art und Umfang der Förderung
- Interner LinkMerkblatt Heisenberg-Programm (bis 31.12.2017)
- Interner LinkMerkblatt Heisenberg-Programm (ab 01.01.2018)
Das Heisenberg-Programm bietet Ihnen vier Varianten: Heisenberg-Professur, Heisenberg-Stelle, Heisenberg-Rotationsstelle, Heisenberg-Stipendium.
Nach der Aufnahme in das Heisenberg-Programm können Sie sich zwischen diesen Varianten entscheiden und sie gegebenenfalls im Verlauf der fünfjährigen Förderung kombinieren.
Für Projekte in Deutschland kann zusätzlich eine Sachbeihilfe beantragt werden.
Dauer der Förderung
Maximal 5 Jahre
Formulare und Merkblätter
Antragsfristen
Keine
Ansprechpersonen
Gerne beraten wir Sie auch persönlich in fachlichen Angelegenheiten und zur konkreten Antragstellung
- Interner LinkRubrik Im Profil > Abteilung II
(s. fachzuständige Gruppe)
oder in Verfahrensfragen (nicht zur konkreten Antragstellung)
Während des Stipendiums
(Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Stipendienstelle)
Für Fragen und weitere Informationen bezüglich der finanziellen Abwicklung während des Stipendiums steht Ihnen die Stipendienstelle gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns folgendermaßen: