Information für die Wissenschaft Nr. 94 | 15. Dezember 2022

Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder – Ausschreibung für die Förderlinie Exzellenzcluster

Logo: Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder

Bund und Länder haben am 4. November 2022 die „Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten – Exzellenzstrategie“ erneuert, in der sie ihre Anstrengungen zur Stärkung der Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem fortsetzen und weiterentwickeln wollen. Mit der Exzellenzstrategie sollen der Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter ausgebaut und die erfolgreiche Entwicklung fortgeführt werden, die die Ausbildung von Leistungsspitzen in der Forschung und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts Deutschland in der Breite zum Ziel hat. Die in der ersten Runde der Exzellenzstrategie erreichte Dynamik im deutschen Wissenschaftssystem soll erhalten und die Stärkung der Universitäten durch Unterstützung ihrer fachlichen und strategischen Profilierung in unterschiedlichen Leistungsbereichen fortgeführt werden.

Die Förderung erstreckt sich auf wissenschaftliche und wissenschaftsbezogene Aktivitäten der Universitäten und ihrer Kooperationspartner in Fällen überregionaler Bedeutung in den Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten.

Die Förderlinie Exzellenzcluster zielt auf die projektförmige, auch wissenschaftsbereichsübergreifende Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder in Universitäten bzw. Universitätsverbünden.

Förderbeginn ist der 1. Januar 2026.

Für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten veröffentlicht der Wissenschaftsrat eine gesonderte Ausschreibung.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Universitäten in Deutschland oder Verbünde solcher Universitäten, vertreten durch ihre Leitung bzw. Leitungen.

Exzellenzcluster können von einer antragstellenden Universität oder von mehreren Universitäten gemeinsam getragen werden. Für von mehreren Universitäten getragene Exzellenzcluster gilt: Alle antragstellenden Universitäten müssen substanziell am beantragten Exzellenzcluster beteiligt sein. Bei gemeinsamer Antragstellung müssen die sichtbare und bisher gelebte übergreifende Zusammenarbeit sowie die wissenschaftlichen wie strukturellen Synergien dieser Kooperation für jede der antragstellenden Universitäten deutlich erkennbar sein.

Mit Blick auf die Förderlinie Exzellenzuniversitäten ist weiter zu beachten, dass die Mitwirkung an einem gemeinsam getragenen Exzellenzcluster höchstens drei antragstellenden Universitäten als Fördervoraussetzung für eine Exzellenzuniversität anerkannt wird. Wird ein Exzellenzcluster von mehr als drei Universitäten gemeinsam beantragt, legen diese fest, welchen bis zu drei antragstellenden Universitäten die Mitwirkung als Fördervoraussetzung für eine Exzellenzuniversität angerechnet werden soll.

Bei Exzellenzcluster-Anträgen von mehreren antragstellenden Universitäten muss eine mittelverwaltende Universität benannt werden.

Es besteht die Möglichkeit, weitere individuelle und/oder institutionelle Kooperationspartner zu beteiligen, etwa externe Forschende, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, andere Hochschulen sowie Einrichtungen der privaten Wirtschaft und anderer Gesellschaftsbereiche.

Umfang der Förderung

Für die Förderlinie Exzellenzcluster beabsichtigen Bund und Länder, jährlich insgesamt rund 539 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Es sollen bis zu 70 Exzellenzcluster gefördert werden. Aus diesen von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Mitteln werden finanziert:

  • direkte Projektmittel (Personalkosten, Sachkosten und Investitionskosten),
  • die Programmpauschale in Höhe von 22 Prozent der bewilligten und verausgabten Projektmittel des jeweiligen Exzellenzclusters,
  • die Universitätspauschale in Höhe von jährlich bis zu 1 Million Euro zur Stärkung der Governance und der strategischen Ausrichtung,
  • Auslauffinanzierungen für Exzellenzcluster, die nach sieben Jahren keine Fortsetzung erfahren.

Im Rahmen der Exzellenzstrategie können Exzellenzcluster im Umfang von je 3 bis 10 Millionen Euro pro Jahr beantragt werden (einschließlich Programmpauschale und ggf. zuzüglich Universitätspauschale).

Förderkriterien

Das Programm sieht ein wissenschaftsgeleitetes und wettbewerbliches Verfahren vor. Grundlage für die Förderentscheidungen ist die wissenschaftliche Bewertung der Antragsskizzen und Anträge, die sowohl herausragende Vorarbeiten als auch die aufgezeigten Entwicklungsperspektiven berücksichtigt. Erwartet wird eine Auseinandersetzung mit den eigenen Stärken und Schwächen in allen relevanten Leistungsdimensionen. Es gelten folgende allgemeine Förderkriterien:

  • Exzellenz der Forschung
  • Ausgewiesenheit der beteiligten Forschenden
  • Qualität der unterstützenden Strukturen
  • Umfeld des Exzellenzclusters

Anträge auf Gewährung einer Universitätspauschale werden im Rahmen der Begutachtung des jeweiligen Exzellenzclusters auf die Plausibilität der universitären strategischen Ziele hin überprüft. Über die Gewährung der Universitätspauschale entscheidet die Exzellenzkommission auf Grundlage der Empfehlung des Expertengremiums. Die Entscheidung erfolgt gleichzeitig mit der Entscheidung über die Anträge für Exzellenzcluster.

Verfahren

Neuanträge:

Die Antragstellung in der Förderlinie Exzellenzcluster erfolgt für neue Initiativen zweistufig (Antragsskizzen, Anträge).

Universitäten oder Universitätsverbünde, die eine Neuantragstellung in der Förderlinie Exzellenzcluster planen, werden gebeten, bis zum 1. Februar 2023, 16:00 Uhr eine unverbindliche Absichtserklärung elektronisch über das elan-Portal abzugeben.

Die Antragsskizzen müssen bis zum 31. Mai 2023, 16:00 Uhr (Ausschlussfrist) elektronisch über das elan-Portal bei der Geschäftsstelle der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingegangen sein. Sie werden von Panels anhand wissenschaftlicher Kriterien begutachtet. Die vergleichende Bewertung der Begutachtungsergebnisse bildet die Grundlage für die Entscheidungen des Expertengremiums im Februar 2024 darüber, welche Anträge vorgelegt werden können.

Zur Planung der Begutachtung der Anträge werden die Universitäten oder Universitätsverbünde, die zur Neuantragstellung in der Förderlinie Exzellenzcluster zugelassen sind, gebeten, bis zum 15. April 2024, 16:00 Uhr eine aktualisierte unverbindliche Absichtserklärung elektronisch über das elan-Portal abzugeben.

Fortsetzungsanträge:

Für die seit 2019 geförderten Exzellenzcluster, die sich für einen Fortsetzungsantrag entschieden haben, ist ein einstufiges Verfahren vorgesehen.

Universitäten oder Universitätsverbünde, die Fortsetzungsanträge in der Förderlinie Exzellenzcluster planen, werden gebeten, bis zum 29. Januar 2024, 16:00 Uhr eine unverbindliche Absichtserklärung elektronisch über das elan-Portal abzugeben.

Neuanträge und Fortsetzungsanträge für Exzellenzcluster müssen bis zum

  • 22. August 2024, 16:00 Uhr (Ausschlussfrist)

elektronisch über das elan-Portal bei der Geschäftsstelle der DFG eingegangen sein. Sie werden von Panels anhand wissenschaftlicher Kriterien begutachtet. Die vergleichende Bewertung der Begutachtungsergebnisse bildet die Grundlage für die Empfehlungen des Expertengremiums an die Exzellenzkommission, die im Mai 2025 über die Förderung entscheidet. Förderbeginn ist der 1. Januar 2026. Der Förderzeitraum beträgt sieben Jahre.

Antragsskizzen und Anträge können nur in Bearbeitung genommen werden, wenn sie von den für Wissenschaft zuständigen Behörden der jeweiligen Länder befürwortet wurden.

Die DFG wird auf der Basis der Verwaltungsvereinbarung alle sieben Jahre eine Ausschreibung für Exzellenzcluster veröffentlichen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen sind dem Programmmerkblatt zu entnehmen:

Die detaillierten Förderkriterien finden Sie unter:

Bitte beachten Sie unsere Vordrucke und verwenden Sie diese zur Erstellung von Antragsskizzen und Anträgen. Sie finden diese Dokumente unter:

Die Einreichung der Absichtserklärungen, Antragsskizzen und Anträge wird über das elan-Portal der DFG erbeten:

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Beantragung und Erläuterungen einzelner Punkte in den Merkblättern und sonstigen Programminformationen sind auf der folgenden Webseite zusammengestellt:

Weitere Informationen zur Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder finden Sie unter:

Hingewiesen wird auf die Informationen zur Förderlinie Exzellenzuniversitäten durch den Wissenschaftsrat:

In der Geschäftsstelle der DFG stehen Ihnen als Kontaktpersonen zur Verfügung:

Für das gesamte Programm:

Für die Förderlinie Exzellenzcluster: