Information für die Wissenschaft Nr. 30 | 20. April 2022

Fördermöglichkeiten für Hochdurchsatzsequenzierung

Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in seiner letzten Sitzung der Förderinitiative Hochdurchsatzsequenzierung (Next Generation Sequencing, NGS) einen großen Erfolg bescheinigt. Zusammen mit der Entscheidung über die Anträge aus der vierten Ausschreibungsrunde wurde Bilanz zur gesamten Förderinitiative gezogen, zudem wurden Schritte zur Weiterentwicklung der Fördermöglichkeiten von Projekten mit einem hohen Bedarf an NGS-Kosten beschlossen.

Zur rechten Zeit konnte die Förderinitiative einen maßgeblichen Impuls setzen. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an allen Forschungseinrichtungen in Deutschland wurde mit der Initiative die Technologie über alle wissenschaftlichen Taxa hinweg nutzbar gemacht und gleichzeitig die dafür notwendige Infrastruktur an Hochschulen etabliert. „Die Finanzierung von Sequenzierkosten und der Aufbau der dafür notwendigen Infrastruktur an ausgewählten Hochschulen haben sich damit sehr bewährt und viel Beachtung gefunden“, fasst DFG-Vizepräsident Professor Dr. Axel Brakhage zusammen.

Nach Beendigung der Initiative (Ende 2023, eine fünfte und letzte Ausschreibungsrunde läuft derzeit) sollen die Fördermöglichkeiten für Projekte mit einem hohen Sequenzierbedarf in das etablierte Förderportfolio der DFG integriert werden. Dazu werden Antragsformen vorbereitet, die eine entsprechende Einbindung akademischer Sequenziereinrichtungen ermöglichen. Sobald sie verfügbar sind, wird die DFG darüber gesondert informieren.

Die Finanzierung von Projekten mit Sequenzierkosten unabhängig von ihrer Höhe bleibt damit weiterhin möglich und soll wie bisher Organismen aller Taxa umfassen können. Eine Beschränkung auf die Nutzung ausgewählter akademischer Anbieter entfällt. Überdies bietet die DFG Fördermöglichkeiten für die Vernetzung akademischer Anbieter von Sequenzierleistungen.

Grundsätzlich offen bleibt allen Antragstellenden auch weiterhin die Möglichkeit, akademische Serviceeinrichtungen im Ausland und/oder kommerzielle Anbieter in Anträgen als Serviceerbringer zu benennen. Je nach Höhe der Kosten und Standort des Anbieters bedarf dies aber einer besonderen Begründung, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung datenschutzrechtlicher Aspekte und dem Schutz der Rechte an den Daten.

Weiterführende Informationen

Ansprechpersonen bei der DFG:

Für die Sequenziereinrichtungen:

Für die Sequenzierprojekte: