Information für die Wissenschaft Nr. 15 | 22. Februar 2022

Fünfte Nachwuchsakademie „Versorgungsforschung“ der DFG startet

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Versorgungsforschung startet 2022 die nunmehr fünfte von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingerichtete Nachwuchsakademie in Oldenburg. In Deutschland gewinnt die Versorgungsforschung wissenschaftlich und gesundheitspolitisch immer mehr an Bedeutung. Um einerseits international innerhalb des Faches sowie andererseits national auch gegenüber anderen Fächern kompetitiv zu sein, bedarf es gut qualifizierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im frühen Stadium ihrer Karriere. Diese müssen nach abgeschlossener Promotion wissenschaftlich initiierte und interessenunabhängige Projektideen entwickeln können und ihr Forschungs- und Antragshandwerk so gut beherrschen, dass hieraus erkenntnisgenerierende Forschungsvorhaben resultieren.

Das erfolgreiche Konzept vorangegangener Nachwuchsakademien wird nun um drei neue Elemente ergänzt. Dies betrifft a) das Mentoring durch Alumni früherer Nachwuchsakademien, b) eine intensivere Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie c) eine stärkere und nachhaltige Vernetzung mit weiteren Alumni der vorangegangenen Nachwuchsakademien. Dadurch sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer von den Erfahrungen der bisherigen Alumni profitieren, einerseits inhaltlich und methodisch, andererseits aber auch als mögliche „Role Models“ für die zukünftige eigene Entwicklung und Karriereplanung.

Zielsetzung

Die Nachwuchsakademie soll interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus für die Versorgungsforschung relevanten Disziplinen (wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie, Gesundheitswissenschaft, Pflegewissenschaft, Sozialwissenschaft, Ökonomie oder Rehabilitations- und Therapiewissenschaft oder Ähnliches) in einem frühen Stadium ihrer Karriere fördern. Die Akademie soll die Gelegenheit bieten, eine eigene Projektidee zu entwickeln, Fallstricke und Unzulänglichkeiten in Forschungsanträgen und im Design von Projekten zu erkennen und sich zu vernetzen. Gleichzeitig sollen individuelle Karriereverläufe nach der Promotion gefördert sowie damit letztlich auch die Standorte gestärkt werden.

In der geplanten Nachwuchsakademie sollen Forschungsideen aus dem breiten Feld der grundlagenorientierten und anwendungsorientierten Versorgungsforschung gefördert werden, um somit auch der Multidisziplinarität und Multiprofessionalität des Faches Rechnung zu tragen. Eine Begrenzung auf bestimmte inhaltliche oder methodische Schwerpunkte erfolgt deshalb nicht. Vielmehr sollen sich die Forschungsideen entweder auf ein besonderes Problemfeld der gesundheitlichen Versorgung unserer Bevölkerung beziehungsweise von bestimmten Populationen sowie deren Rahmenbedingungen oder eine für die Versorgungsforschung methodisch oder theoretisch relevante Fragestellung beziehen.

Ziel ist es, bis Mitte des Jahres 2023 einen Sachbeihilfeantrag für eine Förderung über ein Jahr bei der DFG einzureichen.

Ablauf der Nachwuchsakademie

Die Nachwuchsakademie besteht aus drei Phasen.

Die erste Phase beginnt mit dem Anforderungsworkshop, dieser findet am 5. September 2022 in Oldenburg statt. Hier sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die zentralen Anforderungen an ein Forschungsprojekt bezüglich der Qualität der Projektidee, der methodischen Ausarbeitung dieser Idee und der Umsetzung in einen Forschungsantrag vermittelt werden. Im Anschluss daran haben die Teilnehmenden acht Wochen Zeit, um als erste Übung einen eigenen Antragsentwurf zu formulieren und im Vorfeld der Nachwuchsakademiewoche vorzulegen.

In der zweiten Phase erfolgen innerhalb von fachhomogenen Projektteams und mit Begleitung durch Mentorinnen und Mentoren (Alumnis früherer Akademien) sowie erfahrene Supervisorinnen und Supervisoren Rückmeldungen zum Antragsentwurf vor Beginn der Akademiewoche. Diese Begleitstruktur wird bis zur Fertigstellung des Antrags unterstützen. Im Zentrum der Nachwuchsakademie steht die eigentliche Akademiewoche, die vom 27. Februar bis 3. März 2023 in Oldenburg stattfinden wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen ihre Projektideen vor, erhalten dort weitere persönliche Hinweise zu ihren Antragsentwürfen und werden im Projektteam begleitet beziehungsweise erhalten Freiräume zur Weiterbearbeitung des Antrags. Zudem setzen sie sich mit fachlichen Themen und Fragen aus dem Bereich Versorgungsforschung auseinander. Renommierte Expertinnen und Experten geben in Vorträgen und Diskussionen Einblick in die Theorien und Methoden der Versorgungsforschung sowie Hinweise zur praktischen Umsetzung von Projekten und zur Abfassung von Forschungsanträgen.

In der dritten Phase überarbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihren im Rahmen der Nachwuchsakademie begonnenen Antragsentwurf selbstständig weiter. Der finale Antrag muss voraussichtlich bis Juni 2023 über das elan-Portal der DFG eingereicht werden. Der genaue Termin wird in der Nachwuchsakademiewoche bekannt gegeben. Mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten und einem Fördervolumen von circa 65 000 Euro ermöglicht dieser Antrag die Durchführung von Pilotstudien und das Erbringen von Vorarbeiten mit dem Ziel, die Grundlage für ein umfangreicheres Folgeprojekt außerhalb der Nachwuchsakademie zu schaffen.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Nachwuchsakademie werden circa ein Jahr nach Abschluss der Akademiewoche Gelegenheit haben, bei einem Alumni-Treffen die neu geknüpften Kontakte zu intensivieren und weitere Beratung zum Projektverlauf zu erhalten.

Die Teilnahme an dem eintägigen Anforderungsworkshop und der einwöchigen Nachwuchsakademie sind verpflichtend. Die Kosten für die Teilnahme sowie für Unterkunft, Verpflegung und Anreise werden von der DFG übernommen. Der Selbstkostenanteil beträgt 100 Euro pro Person.

Bewerbung – Kriterien und Termine

Die Nachwuchsakademie richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Hochschulabschluss in Fächern mit Bezug zur Versorgungsforschung, wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie, Gesundheitswissenschaft, Pflegewissenschaft, Sozialwissenschaft, Ökonomie oder Rehabilitations- und Therapiewissenschaft oder Ähnliches
  • Promotion maximal fünf Jahre zurückliegend (Erziehungs- und Betreuungszeiten werden berücksichtigt) beziehungsweise kurz vor Promotionsabschluss stehend. Falls Sie zum aktuellen Zeitpunkt Ihre Promotion noch nicht abgeschlossen haben, sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie Ihre Dissertation nachweislich bis zum 31. Mai 2022 eingereicht haben und eine Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten Ihres Promotionsvorhabens durch die Person vorlegen, die Ihre Promotion betreut hat.
  • Habilitation noch nicht abgeschlossen
  • Einbindung in eine Arbeitsgruppe, durch die Strukturen und Unterstützung am Standort vorhanden sind, um das beantragte Projekt durchzuführen
  • Vorliegen von mindestens einer Erst- oder Seniorautorenschaft bei einer Publikation mit Bezug zur Versorgungsforschung in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift mit Peer Review

Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme ist die Einreichung einer Projektskizze aus dem Bereich der Versorgungsforschung. In dieser Skizze sind Studienidee, Grundkonzeption und Durchführung eines Forschungsprojekts zu beschreiben, aus dem sich der spätere Antrag entwickeln kann. Bei der Erstellung der Projektskizze ist Folgendes zu beachten:

  • Das Forschungsvorhaben muss in Deutschland bearbeitet werden.
  • Der Umfang der Projektskizze als Basis eines späteren Forschungsantrags darf drei Seiten (Arial 10, einfacher Zeilenabstand) nicht überschreiten (Ausschlusskriterium).
  • Die Skizze gliedert sich in folgende Abschnitte: Titel, Hintergrund und Fragestellung (inkl. Theoriebezug), Materialien und Methoden, zu erwartende Ergebnisse und ihre Implikationen, Literatur.
  • Den Antragsunterlagen sind (zusätzlich zu den o. g. drei Seiten Projektskizze) ein zweiseitiger Lebenslauf mit Publikationsliste (maximal zehn wichtige Publikationen) sowie die Promotionsurkunde oder Bestätigung der Einreichung beizufügen.

Eine positive Begutachtung der Skizze durch ein Expertengremium ist Voraussetzung für die Einladung zur Akademie.

Ihre Bewerbung (Projektskizze, Lebenslauf, Promotionsurkunde) für die Teilnahme an der Nachwuchsakademie richten Sie bitte in elektronischer Form (zusammen als ein pdf-Dokument) bis zum 31. Mai 2022 an Professor Dr. Falk Hoffmann, Department für Versorgungsforschung, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, per E-Mail zu Händen von Imke Garten ( ).

Weiterführende Informationen

Für fachliche und organisatorische Fragen zur Bewerbung steht das Koordinationsteam der fünften DFG-Nachwuchsakademie „Versorgungsforschung“ zur Verfügung:

  • Professor Dr. Falk Hoffmann
    Professorin Dr. Lena Ansmann
    PD Dr. Anna Levke Brütt
    Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
    Department für Versorgungsforschung
    26111 Oldenburg

Ansprechpersonen bei der DFG:

Für allgemeine/formale Fragen:

  • Christiane Krämer
    DFG
    Lebenswissenschaften 3 Medizin
    Versorgungsforschung
    53170 Bonn
    Tel. +49 228 885-2564

Für fachliche Fragen:

  • Dr. Barbara Schweitzer
    DFG
    Lebenswissenschaften 3 Medizin
    Versorgungsforschung
    53170 Bonn
    Tel. +49 228 885-2565