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Ombudsman für die Wissenschaft

Der „Ombudsman für die Wissenschaft", bis 2010 „Ombudsman der DFG“ genannt, steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig von einem Bezug zur DFG zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung. Der Ombudsman für die Wissenschaft ist 1999 durch den Senat der DFG entsprechend einer Empfehlung der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" (Empfehlung 16) als unabhängiges Gremium eingerichtet worden.

Die Namensänderung des „Ombudsman der DFG“ in „Ombudsman für die Wissenschaft“ hat der Senat der DFG 2010 vorgenommen, um das Verfahren des Ombudsman nachvollziehbarer von dem Verfahren der DFG „Verfahren bei Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ für Ratsuchende und Verfahrensbeteiligte abzugrenzen.

Zur Zeit gehören dem Gremium an:

  • Herr Prof. Dr. Eric Steinhauer, Hagen (Sprecher)
  • Herr Prof. Dr. Roger Gläser, Leipzig
  • Frau Prof. Dr. Daniela N. Männel, Regensburg
  • Frau Prof. Dr. Renate Scheibe, Osnabrück