FAQ: Transfer HAW/FH PLUS
Die nachfolgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Transfer HAW/FH PLUS sollen Antragstellenden dabei helfen, ihre Anträge vorzubereiten. Sie erläutern einzelne Punkte in den Merkblättern und sonstigen Programminformationen der DFG.
- Interner Link mit AnkerAllgemeine Hinweise
- Interner Link mit AnkerVoraussetzungen für die Antragstellung in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS
- Interner Link mit AnkerVorbereitung der Skizze
- Interner Link mit AnkerVorbereitung des Antrags
- Interner Link mit AnkerNach Ablehnung
- Interner Link mit AnkerNach Bewilligung
Allgemeine Hinweise
Der Antrag in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS wird mein erster Antrag bei der DFG sein. Gibt es allgemeine Hinweise?
Generell lohnt sich ein Blick auf das DFG-Angebot „Interner LinkEinzelförderung – so geht’s!“ und die Interner Linkallgemeinen FAQs. Darüber hinaus empfehlen wir, neben den Antragsunterlagen und Merkblättern auch die Hinweise zur Begutachtung zu studieren. Auch ein Blick in die Interner LinkVerwendungsrichtlinien (z.B. zur flexibilisierten Förderung, zu nicht-abrechenbaren Kosten oder zur tariflichen Einordnung der Mitarbeitenden) kann sich lohnen. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DFG-Geschäftsstelle für eine individuelle Beratung.
Gibt es Richtwerte oder eine Obergrenze für die beantragten Mittel?
Nein. Die beantragten Mittel müssen sich aus dem geplanten Arbeitsprogramm ergeben und daraus begründet sein. Bei Transferprojekten müssen die beantragten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zum Beitrag des Anwendungspartners stehen.
Gibt es neben der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS noch weitere Fördermöglichkeiten im Bereich Erkenntnistransfer?
Ja! Darüber besteht die Möglichkeit in der Einzelförderung Interner LinkErkenntnistransferprojekte auf Basis DFG geförderter Vorprojekte zu beantragen. Auch in koordinierten Programmen wie Interner LinkGraduiertenkollegs und Interner LinkSonderforschungsbereichen besteht diese Möglichkeit.
Können klinische Studien in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS beantragt werden?
Nein. Klinische Machbarkeitsstudien, klinische Interventionsstudien und klinische Beobachtungsstudien können nur im DFG Programm Klinische Studien beantragt werden und nicht in der Transfer HAW/FH PLUS Maßnahme.
Voraussetzungen für die Antragstellung in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um einen Antrag in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS stellen zu können?
Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland, die / der an einer HAW/FH tätig ist und deren / dessen wissenschaftliche Ausbildung – in der Regel mit der Promotion – abgeschlossen ist. In der Regel nicht antragsberechtigt sind Personen, die an einer HAW/FH arbeiten, die nicht gemeinnützig ist oder die sofortige Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet.
Ich bin an einer privaten HAW/FH tätig. Schließt das eine Antragstellung in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS aus?
Das muss im Einzelfall geprüft werden. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen frühzeitig Kontakt zur Geschäftsstelle auf, um dies zeitnah zu klären.
Kann ein Antrag auch von mehreren Personen gemeinsam gestellt werden?
Ja. Eine Antragstellung durch mehrere Personen ist auch in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS möglich, sofern alle Antragstellenden an HAW/FH tätig sind. Die jeweiligen Beiträge bzw. sich eventuell ergänzende Expertisen sind dann im Arbeitsprogramm auszuweisen und die jeweils beantragten Mittel im Antrag eindeutig darzustellen. Falls eine/r der Antragstellenden nicht an einer HAW/FH tätig ist, kann nur ein reguläres Transferprojekt beantragt werden, d.h. mindestens ein Partner muss ein DFG-gefördertes Vorprojekt vorweisen können, dessen Ergebnisse sich für den Transfer eignen.
Vorbereitung der Skizze
Die Vorarbeiten sind in Kooperationsprojekten und/oder während einer früheren Tätigkeit an einer Universität bzw. einer außeruniversitären Forschungseinrichtung entstanden. Kann ich trotzdem allein ein Transferprojekt in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS beantragen?
Ja. Allerdings müssen Sie vorab prüfen, inwiefern weitere Personen oder Einrichtungen Rechte an den zu transferierenden Ergebnissen besitzen und ggfs. Einwände gegen die Verarbeitung dieser im Rahmen des Transferprojekts erheben. Mit der Einreichung der Antragsskizze bzw. des Antrags erklären Sie gegenüber der DFG, dass Sie die erforderlichen Zustimmungen eingeholt haben.
Ich gehe davon aus, dass für das Transfervorhaben ein Ethikvotum nötig sein wird. Muss das Ethikvotum bereits für die Skizze vorliegen?
Nein. Das Ethikvotum sollte aber bei Einreichung des Antrags vorliegen. Hinweise, wann ein Ethikvotum erforderlich sein könnte, gibt es für die Interner LinkLebenswissenschaften und für die Interner LinkGeistes- und Sozialwissenschaften.
Muss bei Einreichung der Skizze bereits der Kooperationsvertrag mit dem Anwendungspartner vorliegen?
Nein. Wir empfehlen aber, eine formlose Absichtserklärung vorzulegen. Der von allen Partnern unterschriebene Kooperationsvertrag muss mit den Unterlagen für den Antrag eingereicht werden. Die DFG stellt ein Interner LinkMuster für einen Kooperationsvertrag zwischen Forschungseinrichtungen und gewerblichen Unternehmen sowie ein Interner LinkMuster für einen Kooperationsvertrag zwischen Forschungseinrichtungen und gemeinnützigen privatrechtlichen Einrichtungen oder Einrichtungen aus dem öffentlichen Bereich (nichtgewerbliche Anwendungspartner) zur Verfügung.
Ich möchte die Skizze überarbeiten. Wie kann ich auf die Rückmeldung zur ursprünglichen Skizze eingehen?
Die wesentlichen Änderungen sollten in der überarbeiten Skizze erfolgen, da diese für sich stehend bewertet wird.
Vorbereitung des Antrags
Ich habe eine positive Rückmeldung zur Skizze erhalten. In welchem Zeitraum wird mein Antrag erwartet?
Der Antrag sollte idealerweise innerhalb von 6 Monaten nach der Aufforderung zur Antragstellung eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS um eine bis 31.12.2024 befristete Förderoption handelt. Nach dem Auslaufen der Förderoption können wir keine Anträge mehr in Bearbeitung nehmen.
Während der Vorbereitung des Antrags ist der Anwendungspartner abgesprungen. Was mache ich am besten?
Für den Fall, dass Sie bereits adäquaten Ersatz gefunden haben, können Sie diesen und seine Rolle im Rahmen des Antrags beschreiben. Eine neue Skizze muss nicht eingereicht werden. In allen anderen Fällen empfiehlt es sich, Kontakt mit der Geschäftsstelle der DFG aufzunehmen.
Ich habe eine positive Rückmeldung zur Skizze in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS erhalten und bereite einen Antrag vor. Zwischenzeitlich bin ich an eine Universität bzw. eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung gewechselt. Kann ich meinen Antrag dennoch weiterhin im Rahmen der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS einreichen?
Nein. Die Voraussetzung für die Antragstellung in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS ist mit dem Verlassen der HAW/FH erloschen.
Ich arbeite gerade einen Antrag aus. Wie kann ich auf die Rückmeldung zur Skizze eingehen?
Bitte berücksichtigen Sie diese Hinweise sorgfältig bei der Ausarbeitung Ihres Antrags. Darüber hinaus müssen Sie keine Stellung zu der Rückmeldung nehmen.
Ich habe weitere Fragen zur Vorbereitung des Antrags.
Antworten auf die meisten Fragen finden Sie in den allgemeinen FAQ oder in den FAQ zu Transferprojekten. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DFG-Geschäftsstelle.
Nach Ablehnung
Mein Antrag wurde abgelehnt. Muss ich bei einer Überarbeitung erneut eine Skizze einreichen?
Nein. In diesem Fall reicht ein Verweis auf den Vorgängerantrag unter Angabe des Geschäftszeichens im Anschreiben zum überarbeiteten Antrag aus. Es steht Ihnen aber frei, trotzdem noch einmal eine Skizze einzureichen.
Nach Bewilligung
Ich werde demnächst an eine andere Forschungseinrichtung oder Hochschule wechseln. Was geschieht mit meinem Transfer HAW/FH PLUS-Projekt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Wir werden uns bemühen, gemeinsam mit Ihnen eine praktikable Lösung zu finden. Bitte nehmen Sie zeitnah Kontakt zur Geschäftsstelle der DFG auf.
Weitere Informationen
zu den DFG-Förderprogrammen: