FAQ: Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS)
Gibt es Formulare für die Antragstellung bzw. den Arbeitsbericht?
Nach Möglichkeit sollten Sie sich bei der Abfassung eines Antrags an der im "Leitfaden für Antragsteller (LIS)", bei der Abfassung eines Arbeitsberichts an der im "Leitfaden für Projektberichte" dargestellten Struktur orientieren. Die Leitfäden stehen Ihnen auf folgender Seite zum Download zur Verfügung:
Müssen Anträge zu bestimmten Fristen eingereicht werden?
In den regulären Förderprogrammen können Anträge in der Regel jederzeit eingereicht werden. Eine Ausnahme bilden gelegentlich sogenannte „Aktionslinien“ oder Ausschreibungen. Bitte konsultieren Sie in jedem Fall das zugehörende Merkblatt bzw. den Ausschreibungstext.
Wie lange dauert das Begutachtungsverfahren?
Für die Begutachtung von Anträgen muss ein Zeitraum von fünf bis sechs Monaten kalkuliert werden.
Wer begutachtet die Anträge?
Alle Anträge werden sowohl von Fachwissenschaftlern als auch von ausgewiesenen Experten der Informationsbranche (Bibliothekare, Archivare etc.) begutachtet.
Wie viele Kostenvoranschläge sind dem Antrag beizufügen?
Bei der Beantragung von Mitteln für Geräte oder Dienstleister sind dem Antrag jeweils zwei Vergleichsangebote für jeden Posten beizufügen.
Welche Post habe ich nach Antragstellung zu erwarten?
Nach Eingang des Antrags erhalten Sie von uns zunächst eine Eingangsbestätigung. Eventuell erhalten Sie zudem schriftliche Rückfragen zu Ihrem Antrag. Schließlich erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens von uns ein Entscheidungsschreiben (Ablehnung / Bewilligung).
Wie erfolgt der Abruf bewilligter Mittel?
Benötigte Mittel sollen jeweils für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten im voraus abgerufen werden (DFG-Vordruck 41.034).
An wen muss ich mich wenden, wenn ich auf dieser Seite keine Antwort auf meine Frage finde?
Bitte wenden Sie sich per Email direkt an die Geschäftsstelle.
Welche Regelungen gelten für das Zweitveröffentlichungsrecht?
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat sich in ihrer Initiative „Digitale Information“ mit Fragen zum Zweitverwertungsrecht auseinander gesetzt. Daraus ist ein Katalog an relevanten Fragen und Antworten entstanden.
Wer sind die Ansprechpersonen?
Die für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können Sie dieser nach programmbezogenen Kriterien aufgebauten Übersicht entnehmen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Projektskizze an:
- Link auf E-Maillis@dfg.de
Interner Linkwww.dfg.de/lis
Tel. +49 (0)228 / 885-2699
Fax. +49 (0)228 / 885-2272
Weitere Informationen
zu den DFG-Förderprogrammen: