Mitgliedschaft in der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Die DFG hat aktuell 99 Mitglieder. Mitglied werden können gemäß § 3 Absatz 1 der Satzung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (Satzung) insbesondere Hochschulen (Universitäten und andere Hochschulen), andere Einrichtungen der Forschung bzw. ihre rechtlich verfassten Zusammenschlüsse und Akademien, die Mitglied in der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften sind. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass es sich um Einrichtungen der Forschung von allgemeiner Bedeutung bzw. ihre rechtlich verfassten Zusammenschlüsse handelt und diese dem Zweck des Vereins förderlich sind.
Für die Beurteilung werden folgende Kriterien und Aspekte herangezogen:
- Ziele und Erwartungen an eine Mitgliedschaft in der DFG
- Wissenschaftliche Unabhängigkeit einer Einrichtung
- Profil
- Forschungsstärke
- Forschungsstrukturen und Forschungsförderstrukturen
- Mitgestaltung im Wissenschaftssystem und Beachtung von Rahmenbedingungen
- Entwicklungsfähigkeit
Nähere Informationen finden Sie im Kriterienkatalo(Download).
Das Mitgliedschaftsverfahren
Das Mitgliedschaftsverfahren besteht aus zwei Phasen – der Sondierungsphase und der Antragsphase.
Sondierungsphase
Die Sondierungsphase ist der Antragsphase vorgeschaltet. Im Rahmen dieser Phase findet eine Sondierung des Status quo der Einrichtung sowie eine intensive Beratung durch die DFG-Geschäftsstelle statt.
Ziel der Beratung ist es, der interessierten Einrichtung eine Einschätzung dahingehend zu ermöglichen, inwieweit eine Antragstellung zum gegenwärtigen Zeitpunkt zielführend sein könnte. Hierzu findet zunächst ein Erstgespräch statt, weitere Gespräche können sich anschließen. Als Grundlage für eine gezielte Anschlussberatung sind Kurzunterlagen (max. 20 Seiten), die eine Gliederung des geplanten Antrags sowie wesentliche Punkte entsprechend des Kriterienkatalogs enthalten, einzureichen. Im Rahmen der Sondierungsphase kann die DFG-Geschäftsstelle Empfehlungen gegenüber der interessierten Einrichtung aussprechen.
Das Durchlaufen der Sondierungsphase ist verpflichtend, eine Antragstellung ist erst nach Abschluss dieser Phase möglich. Die Dauer der Sondierungsphase gestaltet sich zeitlich individuell und richtet sich insbesondere nach den entsprechenden Gegebenheiten an der interessierten Einrichtung.
Antragsphase
Die Antragsphase beginnt mit der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen (max. 100 Seiten plus Anlagen). Die einzureichenden Unterlagen orientieren sich an den oben genannten Kriterien und Aspekten für die Bewertung von Mitgliedschaftsanträgen.
Nach Eingang des Antrags wird dieser zunächst durch die DFG-Geschäftsstelle auf Vollständigkeit geprüft. Sodann beginnt der Gremienweg, der verschiedene Schritte umfasst.
Der Antrag wird über das Präsidium an den Ausschuss zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen weitergeleitet.
Der Ausschuss zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträge(interner Link) ist ein ständiger Ausschuss des Senats der DFG. Der Ausschuss zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen setzt sich aus derzeit elf Personen zusammen und wird von der*dem Präsident*in der DFG geleitet. Die Mitglieder werden vom Senat der DFG gewählt. Der Ausschuss zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen tritt nach Bedarf zusammen, abhängig von der aktuellen Antragssituation.
Seine Aufgabe liegt in der Prüfung und Bewertung der Anträge auf Mitgliedschaft in der DFG. In diesem Zusammenhang führt er in der Regel eine Vor-Ort-Begehung bei der antragsstellenden Einrichtung durch. Er kann im Rahmen der Beurteilung Hinweise gegenüber der antragstellenden Einrichtung aussprechen. Nach Abschluss der Prüfung gibt der Ausschuss zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen ein Votum gegenüber dem Senat ab.
Das Votum wird über das Präsidium an den Senat weitergeleitet.
Im Anschluss gibt der Senat auf Grundlage des Votums des Ausschusses zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2 der Satzung einen Entscheidungsvorschlag gegenüber der Mitgliederversammlung ab.
Die Mitgliederversammlung entscheidet gemäß § 5 Absatz 4 der Satzung i. V. m. § 21 Verfahrensordnung für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen durch die Mitgliederversammlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft über die Aufnahme der Einrichtung als Mitglied.
Die Entscheidung wird der antragstellenden Einrichtung zeitnah mitgeteilt.
Kontakt
E-Mail: | kathrin.denter@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-3236 |