Information für die Wissenschaft Nr. 84 | 15. Oktober 2025

Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet erneut die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften.

Kolleg-Forschungsgruppen sind ein speziell auf geistes- und sozialwissenschaftliche Arbeitsformen zugeschnittenes Förderangebot. Eine Kolleg-Forschungsgruppe ermöglicht ein Zusammenwirken besonders ausgewiesener Wissenschaftler*innen zur Weiterentwicklung und Bearbeitung eines geistes- oder sozialwissenschaftlichen Forschungsthemas an einem Ort. Es soll ein Thema bearbeitet werden, das so weit gefasst ist, dass es vor Ort vorhandene Interessen und Stärken aufgreifen und zugleich einen Rahmen für die Integration individueller Forschungsideen bieten kann. 

Als besondere Orte der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung können Kolleg-Forschungsgruppen ihr spezifisches Profil und ihre Ausstrahlungskraft durch die bewusste Wahl einer vergleichsweise offenen Fragestellung oder einen dezidiert neuartigen Charakter erlangen. Es wird keine thematische Ausrichtung vorgegeben. Die Integration von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen ist möglich, steht jedoch nicht im Zentrum des Programms.

Wesentliche Merkmale der Kolleg-Forschungsgruppen sind:

  • eine intensive eigene forschende Tätigkeit der in der Regel zwei bis drei verantwortlichen Wissenschaftler*innen, gegebenenfalls ermöglicht durch Freistellungen;
  • ein Fellow-Programm für Gäste aus dem In- und Ausland, die für eine Dauer von bis zu zwei Jahren eingeladen werden und über diese Zeit hinaus mit der Kolleg-Forschungsgruppe verbunden bleiben.

Die Förderdauer beträgt bis zu acht Jahre. Das Verfahren der Antragstellung ist mehrstufig. Interessierte Wissenschaftler*innen werden gebeten, sich durch die fachlich zuständigen Ansprechpersonen der DFG-Geschäftsstelle beraten zu lassen. Auf der Grundlage dieser Beratung werden Antragsskizzen bis zum 3. März 2026 entgegengenommen. Nach der Auswahl durch eine interdisziplinäre Beratungsgruppe werden Erfolg versprechende Initiativen zur Ausarbeitung eines Antrags aufgefordert. 

Zur Erfassung der antragsbezogenen Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten erfolgt die Antragstellung ausschließlich über das elan-Portal(externer Link). Berücksichtigen Sie beim Aufbau Ihres Antrags bitte den „Leitfaden für die Antragstellung – Antragsskizze, Einrichtungs- und Fortsetzungsantrag Kolleg-Forschungsgruppe“ (DFG-Vordruck 54.04(interner Link)).

Handelt es sich um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne Registrierung bis zum 24. Februar 2026 ist eine Antragstellung nicht möglich. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag.

Gleichstellung und Diversität

Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, mit verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. 

Gute wissenschaftliche Praxis

Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis(externer Link) niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für die rechtsverbindliche Umsetzung ist die Leitung Ihrer Institution zuständig. Um eine Auszahlung von Fördermitteln nicht zu verzögern, prüfen Sie daher bitte frühzeitig einrichtungsintern, ob eine Umsetzung erfolgt ist. Hinweise zur Umsetzung finden Sie im Portal „Wissenschaftliche Integrität(externer Link). Für weitere Fragen und Erläuterungen steht das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige  zur Verfügung.

Weiterführende Informationen 

Detaillierte Informationen zu Kolleg-Forschungsgruppen finden Sie auf der DFG-Website(interner Link).

Bitte nutzen Sie zur Einreichung der Anträge das elan-Portal(externer Link) und beachten Sie das Merkblatt Kolleg-Forschungsgruppen (DFG-Vordruck 50.09(interner Link)) und den einschlägigen Leitfaden für die Antragstellung – Antragsskizze, Einrichtungs- und Fortsetzungsantrag Kolleg-Forschungsgruppen (DFG-Vordruck 54.04(interner Link)). Hilfreich können auch die FAQs zur Antragsvorbereitung(interner Link) sein.

Datenschutz

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die Datenschutzhinweise der DFG(interner Link). Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.

Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle

Die fachlich zuständigen Ansprechpersonen(interner Link) in der DFG-Geschäftsstelle sind auf der DFG-Website gelistet.

Für administrative und technische Fragen wenden Sie sich bitte an
Sigrid Claßen
E-Mail: Sigrid.Classen@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2209
Für allgemeine Auskünfte stehen auch zur Verfügung
Dr. Claudia Althaus
E-Mail: Claudia.Althaus@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2202
Dr. Helga Weyerts-Schweda
E-Mail: helga.weyerts-schweda@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2046