Information für die Wissenschaft Nr. 96 | 19. Dezember 2018

Modifikationen im Forschungsgroßgeräteprogramm

Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beschließt die Anpassung der Förderung von Forschungsgroßgeräten an die von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) verabschiedete Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen vom 26. November 2018 (AV-FGH).

Die AV-FGH beinhaltet wichtige Finanzierungsinstrumente von Bund und Ländern zur Förderung wissenschaftlicher Infrastruktur an Hochschulen. Sie ersetzt die bisherige Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten vom 21. Mai 2007. Das Forschungsgroßgeräteprogramm der DFG basiert auf diesen Vereinbarungen und wurde nun an die neuen Randbedingungen angepasst. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang die Aufhebung der finanziellen Obergrenze (bisher: 5 Millionen Euro) zu nennen.

Ab 2019 gilt für Forschungsgroßgeräte, die nach Art. 91b GG beantragt werden:

Die Kosten des Großgeräts können zwischen 200 000 Euro und 7,5 Millionen Euro betragen. Für die Beschaffung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften liegt der Mindestwert bei 100 000 Euro. Anträge aus diesem Kostenbereich können jederzeit über das elan-Portal der DFG eingereicht werden.

Die Kosten können auch 7,5 Millionen Euro oder mehr betragen, wenn ein Forschungsgroßgerät ohne spezifische Forschungsprogrammatik für verschiedene Anwendungen an der Hochschule genutzt werden soll. Einer Antragstellung geht in diesem Fall eine Klärung voran, ob ein Gerät in diese Kategorie (oder in die durch eine Forschungsprogrammatik bestimmte Kategorie Forschungsbauten) gehört. Eine solche Feststellung treffen DFG und Wissenschaftsrat, sie setzt eine Vorabanfrage an die Organisationen voraus.

Die weiteren Bestimmungen der AV-FGH beziehen sich auf die Förderung des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen sowie die Förderung von Forschungsbauten.

Neben den Forschungsgroßgeräten nach Art. 91b GG fördert die DFG den Auf- und Ausbau der wissenschaftlichen Infrastruktur mit den Programmen:

Gerätezentren

Hier stehen Nutzungs- und Managementkonzepte im Vordergrund, um eine Professionalisierung des Betriebs und des Managements von Gerätezentren zu fördern und die Bildung von stabilen Strukturen für die Nutzung dieser Zentren zu unterstützen. Das Programm zielt auf ein verbessertes Nutzungsangebot und eine bessere Zugänglichkeit von gerätebezogenen Forschungsinfrastrukturen – auch für externe, von anderen Einrichtungen stammende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Großgeräteinitiativen

Im Rahmen von Großgeräteinitiativen können aufwendige Großgeräte mit herausragender, innovativer Technik und dem Ziel der Förderung von speziellen wissenschaftlichen und technischen Fragestellungen beantragt werden.

Neue Geräte für die Forschung

Dieses Förderprogramm zielt auf die Entwicklung völlig neuartiger Geräte für den Einsatz in der Grundlagenforschung. Dabei liegt der besondere Fokus auf interdisziplinären Projekten.

Darüber hinaus begutachtet die DFG länderfinanzierte Großgeräte, die für den Einsatz in Forschung, Ausbildung und Lehre sowie Krankenversorgung vorgesehen sind. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag der Länder.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der DFG-Webseite Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik:

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