Information für die Wissenschaft Nr. 68 | 20. November 2014

Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft

In der fortlaufenden Diskussion um den freien und möglichst ungehinderten Zugang zu Forschungsergebnissen stellt sich immer wieder die Frage, wie die produktive Nachnutzung von Forschungsergebnissen rechtlich umfassend abgesichert werden kann. Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen weist darauf hin, dass sich standardisierte, offene Lizenzen für Open-Access-Publikationen dazu in idealer Weise eignen.

In der Wissenschaft werden Fortschritte nur erzielt, wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf den Ergebnissen früherer Forschung aufbauen und diese nutzen können. Jedoch wird wissenschaftliches Arbeiten oft dadurch erschwert, dass unklar ist, ob, wie oder unter welchen Bedingungen Texte, Abbildungen, Grafiken, Tabellen, Daten und Software anderer Autorinnen und Autoren für die eigene Lehr- und Forschungstätigkeit wiederverwendet werden dürfen. Dies beginnt mit elementaren Fragen – Darf ein Aufsatz in digitaler Form an Kollegen und Studierende weitergegeben werden? Darf eine Abbildung bei einer Präsentation oder Publikation eingebunden werden? – und erstreckt sich bis hin zu komplexen Fragestellungen bei der automatisierten Suche in Text- und Datenbeständen. Solche Unsicherheiten erschweren den wissenschaftlichen Alltag erheblich und behindern den wissenschaftlichen Fortschritt.

Eindeutige Nutzungsbestimmungen, sogenannte Lizenzen, die durch den Urheber oder die Rechteinhaber (etwa die herausgebende Institution oder einen Verlag) vergeben werden, sind ein Weg aus diesem Dilemma. Lizenzen legen fest, was Nutzer mit urheberrechtlich geschützten Werken machen dürfen, ohne den Autor im Einzelfall um Erlaubnis fragen zu müssen. Einige Lizenzen kontrollieren die Nutzung streng, während andere gezielt den freien Fluss von Werken erleichtern.

Je weniger Hürden solche Bestimmungen nachnutzenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auferlegen, desto einfacher und offener kann sich Wissenschaft entwickeln.

Bereits in der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen (2003) betonten die deutschen Wissenschaftsorganisationen, dass die Urheber und Rechteinhaber der Open-Access-Veröffentlichungen „allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen“ gewähren sollen und ihnen weiter erlauben sollen, „diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird.“ (http://openaccess.mpg.de/Berliner-Erklaerung)

Um eine Nachnutzung nicht zu erschweren oder sie gar unmöglich zu machen, müssen dem Leser beziehungsweise Nutzer von Forschungsergebnissen aller Art (Texte, Abbildungen, Software, Forschungsdaten, Metadaten) seine diesbezüglichen Rechte und Pflichten klar und einfach kommuniziert werden. Dies umfasst eine eindeutige Aussage, welche Möglichkeiten der Urheber Dritten für die freie Nachnutzung, zum Beispiel die Verbreitung und die Auswertung von Forschungsergebnissen einräumt, und ob dies gegebenenfalls die Möglichkeit einschließt, automatisiert Text- und Datenanalysen durchzuführen. Deshalb ist die Vergabe einer Lizenz, in der die vom Urheber beziehungsweise Rechteinhaber eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten nachvollziehbar dargelegt werden, unerlässlich. Diese Lizenzen müssen in ihren Aussagen rechtssicher formuliert und international verständlich sein. Zudem sollten dem Urheber für die Verwendung der Lizenzen keine Kosten entstehen. Die Pflicht zum exakten wissenschaftlichen Zitieren bleibt von der Vergabe solcher Lizenzen selbstverständlich unberührt.

Offene Lizenzen sind daher ein elementarer Standard, der eine wissenschaftskonforme Nachnutzung wissenschaftlicher Produkte erleichtert. Mit der offenen Bereitstellung von Forschungsergebnissen werden deren Sichtbarkeit, Nachnutzbarkeit, schnelle Verbreitung und somit Innovation befördert. Offene Lizenzen erleichtern zudem die Umsetzung der Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis.

Die deutschen Wissenschaftsorganisationen halten daher standardisierte offene Lizenzen für ein ideales Werkzeug, um im Sinne der Berliner Erklärung von 2003 die möglichst umfassende Nutzung wissenschaftlicher Inhalte rechtsverbindlich abzusichern.

Creative Commons

Die offenen Creative-Commons-Lizenzen sind international verbreitet und anerkannt. Es gibt für wissenschaftliche Veröffentlichungen kein anderes in vergleichbarer Weise breit genutztes standardisiertes Lizenzsystem. Creative-Commons-Lizenzen sind rechtssicher und bei Bedarf an nationale Rechtssysteme anpassbar. Ihre Angabe ist maschinenlesbar auswertbar. Durch ihren modularen Aufbau werden wissenschaftsnahe Lösungen ermöglicht – zum Beispiel für disziplinspezifische Nachnutzungsformen oder verschiedene Publikationsformate.

Offene Lizenzen bei Textpublikationen

Die Entwicklung von Open-Access-Zeitschriften geht einher mit offenen Lizenzen, die alle Rechte am Artikel beim Autor belassen und ihm damit die Möglichkeit eröffnen, Dritten eine möglichst weitgehende und freie Nachnutzung zu erlauben.

(Creative Commons Attribution Licence) CC-by. CC-by

Die Mehrheit aller auf diese Weise offen publizierten Zeitschriftenartikel erscheint weltweit unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung (Creative Commons Attribution Licence) CC-by. CC-by hat sich bei Open-Access-Zeitschriften zum Standard entwickelt.

Bei anderen wissenschaftlichen Publikationsformen (zum Beispiel Monografien, Aufsätzen in Sammelbänden) sind auch diese Varianten üblich:

Creative Commons Namensnennung – CC-by-sa

Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen CC-by-sa,

Creative Commons Namensnennung – CC-by-nd

Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung CC-by-nd.

Offene Lizenzen bei Forschungsdaten

Forschungsdaten sind, anders als Textpublikationen, in vielen Fällen nicht urheberrechtlich geschützt. Im europäischen Rechtsraum können jedoch Datenbankschutzrechte anstelle beziehungsweise als Ergänzung von Urheberrechten wirksam werden und eine Nachnutzung erschweren.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, mit der Vergabe einer offenen Lizenz Zustimmung zu potenziellen Nachnutzungsszenarien zu dokumentieren.

Zwei Varianten haben sich inzwischen weltweit verbreitet:

(Creative Commons Attribution Licence) CC-by. CC-by

Creative Commons Namensnennung CC-by analog zur wissenschaftlichen Textpublikation.

Creative Commons CC0 (Public Domain Dedication)

Offenstellung von Daten bewusst ohne Lizenz (Public Domain Dedication) durch Verwendung der Kennzeichnung als CC0.

Offene Lizenzen bei wissenschaftlicher Software

Die offene Lizenzierung wissenschaftlicher Software hat bereits eine lange Tradition, da seit vielen Jahren in der Wissenschaft Varianten entsprechender offener Softwarelizenzen etabliert sind.
Es gibt viele Beispiele für aus diesem freien Zugang heraus entstandene Innovationen.

Offene Lizenzen für Metadaten

Creative Commons CC0 (Public Domain Dedication)

Der ungehinderte Austausch und die Nachnutzung von beschreibenden Metadaten ist, allein schon unter dem Aspekt der Auffindbarkeit, eine wesentliche Voraussetzung für den offenen Umgang mit wissenschaftlichen Inhalten und damit unerlässlich. Weltweit wird für solche Metadaten inzwischen meist Creative Commons CC0 (Public Domain Dedication) eingesetzt.

„Open inquiry is at the heart of the scientific enterprise. Publication of scientific theories – and of the experimental and observational data on which they are based – permits others to identify errors, to support, reject or refine theories and to reuse data for further understanding and knowledge. [...] Not only is open science often effective in stimulating scientific discovery, it may also help to deter, detect and stamp out bad science. Openness facilitates a systemic integrity that is conducive to early identification of error, malpractice and fraud, and therefore deters them. But this kind of transparency only works when openness meets standards of intelligibility and assessability – where there is intelligent openness." (Royal Society (2012): Science as an open enterprise. https://royalsociety.org/policy/projects/science-public-enterprise/Report/)

Weiterführende Informationen

Links zu den Zitaten:

Informationen zu Lizenzen:

Eine Übersicht der verschiedenen Modelle zu offenen Softwarelizenzen:

Hinweise zu möglicherweise ungewollten Nebenwirkungen von CC-by-nc:

European Commission (2014): Guidelines on recommended standard licences, datasets and charging for the reuse of documents.

Till Kreutzer (2014): Open content – a practical guide to using Creative Commons licences. Bonn: Deutsche UNESCO-Kommission et al.

Ansprechpartner beim Helmholtz-Zentrum Potsdam:

  • Roland Bertelmann,
    Helmholtz-Zentrum Potsdam,
    Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ,
    Bibliothek des Wissenschaftsparks Albert Einstein,
    ,
    Tel. +49 331 288-1650