Information für die Wissenschaft Nr. 17 | 20. April 2011

„Erkenntnistransfer“ für alle wissenschaftlichen Disziplinen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat sich zum Ziel gesetzt, den Austausch von Erkenntnissen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie dem öffentlichen Bereich stärker zu unterstützen. Auch in den Disziplinen außerhalb der Ingenieurwissenschaften sieht die DFG ein großes, noch nicht hinreichend beachtetes Potenzial gesellschaftlich relevanter Ergebnisse, das in gemeinsamen Projekten mit Anwendungspartnern entwickelt werden soll. Die Ausschreibung dient daher der Förderung von Transferprojekten aus allen wissenschaftlichen Disziplinen.

Transferprojekte basieren auf Ergebnissen DFG-geförderter Forschungsprojekte und sollen einen Schritt aus der Grundlagenforschung in Richtung Anwendung ermöglichen. Den Kern bildet ein gemeinsames Arbeitsprogramm, das einen intensiven gegenseitigen Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen einerseits und damit korrespondierenden Anwendungsfragen andererseits zum Gegenstand hat.

Eine angemessene Eigenleistung des Anwendungspartners, insbesondere durch eine personelle Beteiligung, wird erwartet. Der Anwendungspartner kann keine Förderung durch die DFG erhalten. Projekte, die ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit dienen, können im Rahmen dieser Ausschreibung nicht gefördert werden. Fragen zu Publikationen und Rechten an den erzielten Ergebnissen werden in einem Kooperationsvertrag zwischen der wissenschaftlichen Einrichtung und dem Anwendungspartner geregelt. Muster hierfür stehen für die Kooperation mit gewerblichen Anwendungspartnern, insbesondere aus der Industrie, wie auch mit nichtgewerblichen Anwendungspartnern, zum Beispiel aus dem öffentlichen Bereich, zur Verfügung.

Erkenntnistransfer mit Industrieunternehmen/gewerblichen Anwendungspartnern
Die Ergebnisse der geplanten Projekte müssen bei Kooperationen mit Partnern aus der Wirtschaft im vorwettbewerblichen Bereich liegen.

Erkenntnistransfer mit dem öffentlichen Bereich/nichtgewerblichen Anwendungspartnern
Bei Kooperationsprojekten mit nichtgewerblichen Anwendungspartnern ist eine Zusammenarbeit mit Partnern möglich, die privatrechtlich und gemeinnützig sind oder aus dem öffentlichen Bereich stammen. Hier kommen zum Beispiel Behörden, Verbände, Stiftungen oder Museen sowie lokale/kommunale Einrichtungen, wie etwa Schulen oder Kliniken, in Betracht. Auch hier ist eine dem Anwendungspartner angemessene personelle Beteiligung am Arbeitsprogramm notwendig.

Um die Projektideen zu sichten und Fragen zu Rahmenbedingungen und zur Begutachtung ausführlich zu beantworten, wird im Vorfeld zur endgültigen Antragstellung ein Beratungsworkshop in der Geschäftsstelle der DFG in Bonn angeboten.

Anmeldungen zu diesem Beratungsworkshop müssen bis zum 6. Juni 2011 per E-Mail an erkenntnistransfer@dfg.de erfolgen. Sie sollen die folgenden Informationen enthalten:

  • Wissenschaftlicher Ansprechpartner (mit E-Mail-Adresse)

  • DFG-Projekt mit Geschäftszeichen, auf das sich der Antrag bezieht

  • Thema des Antrags

  • Fach- und Arbeitsrichtung

  • Anwendungspartner

Der Beratungsworkshop wird am 11./12. Juli 2011 in Bonn stattfinden. Angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten hierzu rechtzeitig eine Einladung mit näheren Informationen. Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nicht an dem Beratungsworkshop teilnehmen, werden gebeten, sich zur Klärung von formalen Fragen vor der Antragstellung mit Christiane Mohren in Verbindung zu setzen.

Anträge können bis zum 5. September 2011 unter dem Stichwort „Ausschreibung Erkenntnistransfer“ per E-Mail (erkenntnistransfer@dfg.de) eingereicht werden.

Entscheidungen über die Förderung werden bis zum Ende des Jahres angestrebt.

Weiterführende Informationen

Hinweise zu Fördermöglichkeiten von Transferprojekten finden Sie im Internet unter:

Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle