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Copernicus-Preis

Mit dem Copernicus-Preis zeichnen die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Stiftung für die polnische Wissenschaft (FNP) zusammen alle zwei Jahre jeweils eine Wissenschaftlerin bzw. einen Wissenschaftler in Deutschland und eine Wissenschaftlerin bzw. einen Wissenschaftler in Polen für herausragende Leistungen in der deutsch-polnischen Forschungszusammenarbeit in allen Fachbereichen aus. Das Preisgeld von 200.000 Euro, welches die DFG und die FNP zu gleichen Teilen aufbringen, erhalten die Preistragenden jeweils zur Hälfte. Die Preistragenden können das Geld für alle wissenschaftlichen Vorhaben nutzen, die die beiden Organisationen mit ihren Programmen zur Förderung vorsehen. Wünschenswert ist eine weitere Intensivierung der Kooperation.

Nominierungen für den Preis können aufgrund eines Vorschlages Dritter oder durch Eigennominierungen erfolgen. Das Recht, Personen vorzuschlagen, haben alle promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an Hochschulen und/oder anderen Forschungseinrichtungen in Deutschland und Polen aktiv tätig sind. Die Auswahl der Preistragenden trifft ein Auswahlgremium aus acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, von denen jeweils vier in Deutschland und vier in Polen tätig sein sollen. Die Vertreterinnen und Vertreter aus Deutschland werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und die Vertreterinnen und Vertreter aus Polen von der Stiftung für die polnische Wissenschaft für jeweils vier Jahre berufen. Das Auswahlgremium kann auf bis zu zwei weitere Mitglieder aufgestockt werden, um die Vorschläge fachlich abzubilden. Die Preisverleihung erfolgt abwechselnd in Polen und in Deutschland.

Ausgezeichnete und Preisverleihungen

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