Forschungsimpulse
Mit dem Förderinstrument "Forschungsimpulse" möchte die DFG es den HAW und FH ermöglichen, Schwerpunkte in der Forschung zu setzen und die Förderfähigkeit zu erhöhen. Als Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets unterstützt das neue Förderinstrument forschungsstarke HAW und FH dabei, ein prägnantes wissenschaftliches Profil weiter zu entwickeln und ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Konzentration und Ergänzung vorhandener innovativer Forschungsansätze auszubauen. Die erste von fünf Ausschreibungsrunden der Pilotphase ist 2022 gestartet.
Aktuelles
Die Entscheidung über die Einrichtung von Forschungsimpulsen der ersten Ausschreibungsrunde wird auf Empfehlung des Senats im Hauptausschuss Anfang Dezember getroffen. Die zweite Ausschreibungsrunde startet im Nachgang. Frist für die Einreichung der Absichtserklärung wird der 29. Januar 2024 sein. Nähere Informationen entnehmen Sie der Interner LinkProgrammankündigung Forschungsimpulse.
Kompaktdarstellung des Programms
Ziel der Förderung
Förderung von HAW und FH, die ihr Forschungsprofil schärfen und ausbauen wollen.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind HAW und FH in Deutschland.
Anforderungen an das Projekt
Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität; anspruchsvolles und tragfähiges Arbeitsprogramm; ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler; angemessene personelle, finanzielle und infrastrukturelle Grundausstattung; Förderung von Forschenden in frühen Karrierephasen und der Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern; professionelles Management, dauerhafte Perspektive.
Art und Umfang der Förderung
Maximal eine Millionen Euro pro Jahr der Förderung (zzgl. Programmpauschale). Diese Mittel können für Personal, Sachmittel und Investitionen beantragt und flexibel eingesetzt werden.
Dauer der Förderung
Bis zu 8 Jahre Gesamtförderdauer.
5 Jahre in der ersten Förderperiode + 3 weitere Jahre nach einem bewilligten Fortsetzungsantrag.
Formulare und Merkblätter
Antragsfristen
nach Ausschreibung
Begutachtung
Alle Anträge werden durch fachlich und inhaltlich passend zusammengestellte Begutachtungsgruppen bewertet.
Die Förderentscheidung wird auf Empfehlung des Interner LinkSenats im Interner LinkHauptausschuss getroffen.