FAQ: Änderungen und Verzögerungen im Projektverlauf

Der Ablauf von Projekten kann durch viele Umständen beeinträchtigt werden. So können etwa pandemiebedingte Verzögerungen oder andere äußere Umstände das Projekt verzögern. Aber auch Änderungen der individuellen Lebensumstände der am Projekt beteiligten Personen oder die Verfügbarkeit von Projektressourcen können unerwartet auftreten. Unerwartete Ereignisse können eine Anpassung im Rahmen des bewilligten Projekts notwendig machen.

Die DFG bietet Handlungsmöglichkeiten, die hier erklärt werden. Diese gelten insbesondere für die Programme der Einzelförderung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DFG-Geschäftsstelle stehen gerne für Beratung über diese FAQ hinaus zur Verfügung.

Bitte beachten Sie dabei den DFG-Vordruck 73.01 bzgl. der Mitteilung von Angaben zu besonderen persönlichen Situationen (einschließlich besonders schutzwürdigen personenbezogenen Daten).

Bitte teilen Sie nur Informationen mit, die Ihrer Einschätzung nach relevant sind und bitte nennen Sie keine oder so wenig Daten wie möglich von Dritten.

Bitte teilen Sie wesentliche Änderungen im Projekt (z.B. geplanter Ortswechsel, Ausfall von im Projekt beschäftigten Personen) zeitnah der DFG Geschäftsstelle mit. Dies gilt insbesondere für ein Ereignis, dass das ganze Projekt gefährdet oder in Frage stellt.

In weniger gravierenden Fällen beachten Sie bitte zunächst die in den folgenden Fragen geschilderten Möglichkeiten. Der Fördervertrag bietet Ihnen Spielraum, auf Änderungen zu reagieren (z.B. flexibilisierte Förderung). Bitte beachten Sie hierzu das Bewilligungsschreiben und die einschlägigen Verwendungsrichtlinien.

Der Fördervertrag bietet Ihnen Spielraum auf Änderungen zu reagieren. Bitte beachten Sie hierzu das Bewilligungsschreiben und die einschlägigen Verwendungsrichtlinien. Die DFG bietet insbesondere folgende kostenneutrale Maßnahmen:

  • Flexibilisierte Förderung durch Umdisposition von Projektmitteln
    (siehe insbesondere Ziff. 7.2 Verwendungsrichtlinien DFG-Vordruck 2.00 ),
  • eine kostenneutrale Laufzeitverlängerung
    (siehe insbesondere Ziff. 2.5.2 Verwendungsrichtlinien DFG-Vordruck 2.00 ),
  • eine Projektunterbrechung oder
  • eine Übertragung des Projektes auf eine andere Person
    (sog. Personenwechsel),
  • Mitnahme eines Projekts an eine andere Einrichtung
    (sog. Einrichtungswechsel).

Wenn Sie der DFG besonders schutzbedürftige personenbezogene Daten mitteilen (beispielsweise zum Gesundheitszustand, zu einer Schwangerschaft oder zu anderen privaten Lebensumständen von Personen) beachten Sie bitte die Ausführungen unter: www.dfg.de/diversity/persoenliche_situationen, insbesondere muss immer das DFG-Formular 73.01 eingereicht werden. Bitte teilen Sie nur Informationen mit, die Ihrer Einschätzung nach relevant sind und bitte nennen Sie keine oder so wenig Daten wie möglich von Dritten.

Soweit es dem Vorhaben dient, können in Rahmen der flexibilisierten Förderung die Mittelansätze für Personal- und Sachmittel dem jeweils anderen Posten zugeschrieben werden. Das zur Verfügung stehende Gesamtbudget gibt die Bewilligungssumme vor. Eine Umdisposition muss für das wissenschaftliche Vorhaben sinnvoll sein. Die Gründe für eine Umdisposition müssen in den Abrechnungsunterlagen schriftlich festgehalten werden und sind auch Bestandteil der Prüfung zur Mittelverwendung. Sie müssen in der Regel hierfür keinen Antrag bei der Geschäftsstelle stellen. Bitte beachten Sie dazu die Details in den jeweiligen Verwendungsrichtlinien (siehe insbesondere Besonderheiten bei Werkverträgen Ziff. 4.6.1 und Mittelweiterleitungen Ziff. 3.1).

Eine kostenneutrale Laufzeitverlängerung verlängert die beantragte Projektlaufzeit bei gleichem Budget. Das Projekt läuft unverändert weiter und es können Mittel daraus abgerechnet werden.

Der Antrag auf eine kostenneutrale Laufzeitverlängerung kann in der Regel innerhalb der letzten sechs Monate der Projektlaufzeit beantragt werden. Gründe dafür können Verzögerungen in der Projektdurchführung sein, beispielsweise unvermeidbare Verzögerungen in der Personalgewinnung oder bei der Beschaffung von Ressourcen sowie Ausfälle wegen Erkrankung, Schwangerschaft oder Elternzeit.

Eine kostenneutrale Laufzeitverlängerung wird mit dem DFG-Vordruck 41.45 bei der DFG Geschäftsstelle beantragt und wird dort geprüft. Soll das Projekt weniger als sechs Monate verlängert werden, kann der DFG-Vordruck 41.45 inklusive Begründung per E-Mail an die im Bewilligungsschreiben zuständige Finanzabteilung der DFG gerichtet werden.

Benötigen Sie eine Verlängerung von mehr als sechs Monaten, muss der DFG-Vordruck 41.45 mit einer projektspezifischen Begründung an den zuständigen Fachbereich gerichtet werden. Bitte laden Sie Ihren Antrag und die Begründung über das elan-Portal hoch. Der Antrag muss nicht zusätzlich per Post übermittelt werden.

Wenn Sie der DFG besonders schutzbedürftige personenbezogene Daten mitteilen (beispielsweise zum Gesundheitszustand, zu einer Schwangerschaft oder zu anderen privaten Lebensumständen von Personen) beachten Sie bitte die Ausführungen unter: www.dfg.de/diversity/persoenliche_situationen, insbesondere muss immer das DFG-Formular 73.01 eingereicht werden. Bitte teilen Sie nur Informationen mit, die Ihrer Einschätzung nach relevant sind und bitte nennen Sie keine oder so wenig Daten wie möglich von Dritten.

Bei einer Projektunterbrechung ruht das Projekt vollständig und kann zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt werden. Während des Unterbrechungszeitraums können keine Projektmittel fließen. Dieses Instrument eignet sich daher nur dann, wenn das Projekt vollständig ruhen kann und kein Personal weiterbezahlt werden muss. Vorteil einer Projektunterbrechung ist, dass die verbleibende Projektdauer und die bewilligten Mittel bis zur Fortsetzung des Projekts unverändert bleiben.

Projektunterbrechungen kommen bei längerfristigen, kompletten Abwesenheiten der Projektleitung insbesondere wegen Schwangerschaft, Elternzeit oder Krankheit in Betracht. Details zur Unterbrechung wegen familiärer Verpflichtungen, Schwangerschaft oder Elternzeit finden Sie unter: www.dfg.de/chancengleichheit.

Eine Projektunterbrechung können Sie formlos über das elan-Portal beim zuständigen Fachbereich beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DFG-Geschäftsstelle beraten Sie vor Antragstellung gerne.

Wenn Sie der DFG besonders schutzbedürftige personenbezogene Daten mitteilen (beispielsweise zum Gesundheitszustand, zu einer Schwangerschaft oder zu anderen privaten Lebensumständen von Personen) beachten Sie bitte die Ausführungen unter: www.dfg.de/diversity/persoenliche_situationen, insbesondere muss immer das DFG-Formular 73.01 eingereicht werden. Bitte teilen Sie nur Informationen mit, die Ihrer Einschätzung nach relevant sind und bitte nennen Sie keine oder so wenig Daten wie möglich von Dritten.

Die DFG bietet in diesen Fällen verschiedene Möglichkeiten an, die Sie in ausführlicher Form unter www.dfg.de/chancengleichheit finden.

Wenn Sie der DFG besonders schutzbedürftige personenbezogene Daten mitteilen (beispielsweise zum Gesundheitszustand, zu einer Schwangerschaft oder zu anderen privaten Lebensumständen von Personen) beachten Sie bitte die Ausführungen unter: www.dfg.de/diversity/persoenliche_situationen, insbesondere muss immer das DFG-Formular 73.01 eingereicht werden. Bitte teilen Sie nur Informationen mit, die Ihrer Einschätzung nach relevant sind und bitte nennen Sie keine oder so wenig Daten wie möglich von Dritten.

Die Person, an die das DFG-Projekt bewilligt wurde, kann in begründeten Fällen nach Zustimmung der DFG das Projekt auf eine andere Person übertragen lassen. Dies kommt in Betracht, wenn die Bewilligungsempfänger*innen das begonnene Projekt selbst nicht mehr fortführen können, beispielsweise wegen einer neuen Anstellung in der Wirtschaft oder im Ausland. Das Projekt muss für diesen sog. Personenwechsel bereits begonnen sein und die neue Projektleitung muss bei der DFG antragsberechtigt und fachlich entsprechend ausgewiesen sein.

Wenn Sie das Projekt auf eine andere Person übertragen lassen möchten, reichen Sie diese Bitte schriftlich über das elan-Portal beim zuständigen Fachbereich ein. Außerdem muss die Person, die die Projektleitung übernehmen soll, schriftlich bestätigen, dass sie alle Rechte und Pflichten aus dem Projekt übernimmt. Die Bitte wird vom zuständigen Fachbereich geprüft. Stimmt die DFG dem Personenwechsel zu, wird die neue Projektleitung Vertragspartnerin der DFG. Sie übernimmt alleinverantwortlich die Durchführung des Projekts und ist auch für den Abschlussbericht verantwortlich.

Die Person, an die das DFG-Projekt bewilligt wurde, kann in vielen Fällen nach Zustimmung der DFG das Projekt an einer anderen Einrichtung durchführen. Bitte kontaktieren Sie den zuständigen Fachbereich rechtzeitig im Vorfeld des geplanten Wechsels.