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Wie wird über Anträge entschieden?

Die Entscheidung, ob ein Forschungsvorhaben gefördert wird, beruht auf dem Wettbewerbsprinzip. Die DFG hat ein mehrstufiges Verfahren entwickelt, um unter allen eingegangenen Anträgen die besten Projekte zu fördern.

Das Entscheidungsverfahren basiert auf der Trennung von Begutachtung, Bewertung und Entscheidung. Eine wesentliche Rolle spielen immer die von den Communities gewählten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in den Interner LinkFachkollegien. Die Abläufe unterscheiden sich für Anträge in der Interner LinkEinzelförderung von denen in Interner LinkKoordinierten Programmen.

Jede Entscheidung über einen Förderantrag erfolgt am Ende durch eine oder aufgrund einer Entscheidung des Interner LinkHauptausschusses oder ein anderes DFG-Entscheidungsgremiums.

Die DFG-Geschäftsstelle koordiniert diese Verfahren.

Gremien der DFG

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