Wissenschaftliches Fehlverhalten: Schriftliche Rüge und fünf Jahre Antragssperre
Hauptausschuss beschließt Maßnahmen gegen Biologin wegen Falschangaben in Publikationen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht erneut Konsequenzen aus einem Fall von wissenschaftlichem Fehlverhalten: Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungsorganisation für die Wissenschaft in Deutschland beschloss auf seiner Sitzung am 31. März 2017 in Bonn Maßnahmen gegen die Molekular- und Zellbiologin Dr. Tina Wenz gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten.
Wenz, die vormals an der Universität zu Köln tätig war und inzwischen aus der Wissenschaft ausgeschieden ist, wurde mit einer „Schriftlichen Rüge“ und mit einem „Ausschluss von der Antragsberechtigung für fünf Jahre“ belegt. Mit seinem Beschluss folgte der Hauptausschuss einer Empfehlung des DFG-Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Gegen Wenz war nach entsprechenden Hinweisen 2015 zunächst von der Universität zu Köln ein Verfahren zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens eingeleitet worden. Da die Vorwürfe sich auf Publikationen bezogen, die von der DFG gefördert beziehungsweise in einem von der DFG abgelehnten Förderantrag als projektrelevant angegeben worden waren, leitete die DFG ebenfalls ein Untersuchungsverfahren ein. Die Universität zu Köln hatte Ende September 2016 bei sechs Publikationen gegen Wenz ein wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt und von ihr die Rücknahme der Publikationen verlangt, was inzwischen in den meisten Fällen geschehen ist.
Der DFG-Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens kam in seiner Gesamtwürdigung zu der Bewertung, dass Wenz wissenschaftliches Fehlverhalten wegen grob fahrlässiger Falschangaben in einer Publikation vorzuwerfen ist und ihr zudem eine Verantwortung für Falschangaben in sechs Veröffentlichungen aufgrund ihrer Benennung als Corresponding Author beziehungsweise Erstautorin zukommt. Insgesamt habe Wenz ein hohes Maß an Unstimmigkeiten und Fehlern in mehreren Publikationen zu verantworten. Diese Fehler hätten sich wie ein „roter Faden“ durch ihre wissenschaftliche Karriere gezogen. Der Ausschuss berücksichtigte bei seiner Entscheidungsfindung auch, dass Wenz gerade als erfahrene Wissenschaftlerin ihrer Vor-bildfunktion in keiner Weise gerecht geworden sei.
Die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, DFG-Generalsekretärin Dorothee Dzwonnek, sagte nach der Entscheidung des Hauptausschusses: „Die fünfjährige Antragssperre und eine schriftliche Rüge sind geeignete und angemessene Maßnahmen, auch wenn Frau Wenz inzwischen nicht mehr in der Wissenschaft tätig ist. Denn zum einen beziehen sie sich auf Fehlverhalten in jenen Publika-tionen, mit denen Frau Wenz in erster Linie als Wissenschaftlerin verbunden wurde und weiterhin verbunden wird. Und zum anderen ist wissenschaftliches Fehlverhalten keine Frage von Verbleib in der Wissenschaft oder Ausscheiden aus ihr und auch unabhängig davon zu untersuchen und gege-benenfalls zu ahnden. Wie bereits in ähnlichen Fällen zuvor sollen diese Maßnahmen deshalb auch ein deutliches Zeichen in die wissenschaftliche Community geben.“
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