FAQ: Publikationswesen

Metriken gehörten nie als festgeschriebener Teil zur Bewertung von Anträgen durch die DFG. Intention der DFG ist es, darauf hinzuweisen, welche Effekte Metriken im Wissenschaftssystem haben können und in welchem Kontext sie nicht aussagekräftig sind. Die Bewertung der Leistung von Wissenschaftler*innen muss in ihrer Gesamtheit und auf der Grundlage inhaltlich-qualitativer Kriterien erfolgen. Angaben zu quantitativen Metriken wie Impact-Faktoren und h-Indizes sind dazu nicht erforderlich.

Bibliometrische Kennzahlen können nur in einem sehr engen fachlichen Rahmen zu einem Vergleich der wissenschaftlichen Leistungen herangezogen werden, da sich die Publikationskulturen zwischen Disziplinen sehr stark unterscheiden.

In Leitlinie 5 der „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG ist festgelegt, dass die Bewertung wissenschaftlicher Leistung in erster Linie qualitativen Maßstäben folgt. Quantitative Indikatoren sollen, wenn genutzt, nur differenziert und reflektiert in die Gesamtbewertung einfließen.

Da sich die Position der DFG mit den Zielen der San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA) deckt, hat die DFG 2021 DORA ratifiziert.

Die Anzahl der hervorzuhebenden eigenen Publikationen im projekt- und themenbezogenen Literaturverzeichnis eines Förderantrags ist auf zehn Publikationen begrenzt.

Das Papier versteht unter einer Publikation die Verfügbarmachung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, Daten und Metadaten, Software und Patenten. Publikationen können gedruckt, digital oder hybrid erscheinen. Sie können in verschiedenen Organen wie in Büchern, Zeitschriften, Repositorien oder auf Homepages veröffentlicht sein und verschiedene Formate aufweisen. Hierzu zählen Monografien, Zeitschriftenartikel, Artikel auf Preprint-Servern, Beiträge in Sammel- und Konferenzbänden, Daten- bzw. Metadatensätze, Softwarecodes und -programme, Klinische Studienprotokolle, Podcasts, Blogbeiträge oder Pressebeiträge.

Nein. Für Forschungsergebnisse, die im Rahmen DFG-geförderter Projekte entstanden sind, enthalten die aktuellen Verwendungsrichtlinien der DFG 
(DFG-Vordruck 2.00 – 01/22) die Aufforderung, „Projektergebnisse zum Zweck der wissenschaftsadäquaten Kommunikation im Open Access zu veröffentlichen“ (Absatz 13.2), entweder als Erstveröffentlichung oder zeitnah als Zweitveröffentlichung in geeigneten Repositorien. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.

Die im Rahmen der Einzelförderung zur Verfügung stehenden ‚projektinternen Publikationsmittel‘ von bis zu 750 Euro pro Jahr können für frei gewählte Publikationsformen eingesetzt werden (DFG-Vordruck 52.01 – 06/20, Absatz 2.6).

Das Förderprogramm „Open-Access-Publikationskosten“ stellt zusätzlich Zuschüsse für Artikel oder Bücher im Open Access bereit. Hier können aber nur Einrichtungen Anträge stellen und nicht einzelne Wissenschaftler*innen.

Ja. Die DFG unterstützt die Open-Access-Publikation an sich, unabhängig von Art des Verlags oder der Publikationsinfrastruktur. Die DFG ist an einem gut funktionierenden Markt für Publikationsdienstleistungen interessiert und orientiert ihre Zuschüsse an den Kosten, die für eine qualitätsgesicherte Publikation entstehen. Sie sieht es kritisch, wenn durch überteuerte Preise für Literaturversorgung oder Publikationen öffentliche Mittel aus dem Wissenschaftssystem an profitorientierte Konzerne abfließen. Das wissenschaftliche Verlagswesen, insbesondere bei der Veröffentlichung von Zeitschriftenartikeln, ist durch eine hohe Konzentration auf wenige Verlagsgruppen charakterisiert. Zugleich lässt sich in den vergangenen Jahren ein Wachstum der Subskriptionskosten wie auch der Gewinnmargen der führenden Verlagsgruppen beobachten. Zudem erweitern die großen Wissenschaftsverlage ihr Geschäftsfeld in den Bereich von Datenanalyse- und Forschungsinformationssystemen, was die Gefahr einer zunehmenden Abhängigkeit der Wissenschaftler*innen von den Diensten weniger Anbieter birgt.

Die DFG spricht sich dafür aus, dass Forscherinnen und Forscher die Hoheit über das Publizierte behalten bzw. zurückerhalten, damit öffentlich finanzierte Forschung ein öffentliches Gut bleibt. Die Förderung von Veröffentlichungen durch die DFG (vgl. auch „Fördert die DFG nun nur noch Veröffentlichungen im Open Access?“) bleibt weiterhin nicht eingeschränkt bezüglich der Art des Verlags.

Die DFG hat bereits folgende Maßnahmen umgesetzt:

  1. Um Qualität vor Quantität zu setzen, wurde die Anzahl der zu nennenden projektspezifischen Publikationen in Förderanträgen begrenzt.
  2. Zur Stärkung der Rezipient*innen fördert und unterstützt die DFG den Aufbau von Dienstleistungen für die fachliche Recherche und die Verfügbarkeit wissenschaftlicher Information (Fachinformationsdienste) ebenso wie den überfachlichen Ausbau von Infrastrukturen (Publikation, Forschungsdaten, Software) nach wissenschaftsdienlichen Standards.
  3. Ausführungen zum Umgang mit Forschungsdaten wurden als wichtiger Teil des Arbeitsprogramms aufgewertet und sind nun verpflichtender Bestandteil von Förderanträgen. Weiterhin ermuntert die DFG dazu, auch Forschungsdatenveröffentlichungen im Lebenslauf aufzuführen.

Die DFG hat im September 2022 entsprechend der Positionierung Änderungen an den Lebenslauf-Mustern, den Gutachterhinweisen und den Hinweisen für Publikationsverzeichnisse vorgenommen. Ziel ist es, im Lebenslauf weitere Aspekte der wissenschaftlichen Tätigkeit zur Geltung zu bringen, um den Gutachter*innen zu verdeutlichen, dass Metriken nur eine untergeordnete Rolle spielen und Publikationen in verschiedenen Kategorien gelistet und bewertet werden können. Weitere Details zu den Änderungen finden sich in den FAQs zur Gestaltung der Publikationsverzeichnisse.