Erfolgsquoten
Die Erfolgsquoten der Antragstellungen bei der DFG müssen im Kontext der programmspezifischen Entscheidungsverfahren betrachtet und interpretiert werden.
Für die i.d.R. einstufigen Entscheidungsverfahren innerhalb der DFG-Einzelförderung werden im Folgenden die Förderquote sowie die Bewilligungsquote dargestellt. Die Förderquote gibt das Verhältnis zwischen der Anzahl bewilligter und entschiedener Anträge wieder. Die Bewilligungsquote nimmt die Mittel in den Blick, indem das Verhältnis der bewilligten zu den insgesamt beantragten Fördermitteln abgebildet wird.
In den Koordinierten Programmen sind die Entscheidungsverfahren zweistufig: Zunächst werden Antragsskizzen eingereicht, zu denen eine erste Entscheidung über die Empfehlung einer Vollantragstellung erfolgt. Wird anschließend ein Vollantrag eingereicht, wird auf dessen Grundlage in einem zweiten Entscheidungsprozess die Einrichtung des beantragten Verbunds bewilligt oder abgelehnt. Daraus ergeben sich bezüglich der Anzahl beantragter und bewilligter Verbünde zwei Erfolgsquoten: die Empfehlungsquote der entschiedenen Antragsskizzen sowie die Einrichtungsquote der Vollanträge. Die jährlichen Quoten basieren auf den Entscheidungsdaten der Skizzen sowie den Entscheidungsdaten der Vollanträge. Zwischen den Antragsskizzen, die zur Vollantragstellung empfohlen werden und den später tatsächlich gestellten Einrichtungsanträgen besteht jedoch keine unmittelbare Übereinstimmung und die Dauer zwischen der Empfehlung einer Skizze und der späteren Vollantragstellung ist individuell. Daher lassen sich die beiden Erfolgsquoten innerhalb eines Berichtsjahres nicht unmittelbar aufeinander beziehen.
* Für Personen des dritten Geschlechts (divers) verwendet die DFG in der statistischen Berichterstattung ein statistisches Geschlecht, das nach dem Zufallsprinzip vergeben wird. Auf Basis dessen werden diverse Personen jeweils mit einer gleich hohen Wahrscheinlichkeit entweder unter dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht berichtet, um der Gefahr einer möglichen De-Anonymisierung aufgrund geringer Fallzahlen bei separater Ausweisung des dritten Geschlechts vorzubeugen.
* Für Personen des dritten Geschlechts (divers) verwendet die DFG in der statistischen Berichterstattung ein statistisches Geschlecht, das nach dem Zufallsprinzip vergeben wird. Auf Basis dessen werden diverse Personen jeweils mit einer gleich hohen Wahrscheinlichkeit entweder unter dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht berichtet, um der Gefahr einer möglichen De-Anonymisierung aufgrund geringer Fallzahlen bei separater Ausweisung des dritten Geschlechts vorzubeugen.