DFG initiiert neue Förderlinie
In vielen Wissenschaftszweigen spielt der Zugang zu anspruchsvollen Technologien eine bedeutende Rolle. Häufig kann dabei auch eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen – etwa in Gerätezentren – eine effektive Auslastung und einen sinnvollen wissenschaftlichen Service bieten. Allerdings stößt die Etablierung von Zentren häufig auf Hürden, die mit den erforderlichen finanziell und personell intensiven Strukturierungsprozessen einhergehen. Gleichwohl kann die Einrichtung von Gerätezentren bei entsprechenden Nutzungs- und Managementkonzepten zu einer insgesamt verbesserten Forschungsinfrastruktur beitragen.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) möchte diese Entwicklung aufgreifen und eine Förderlinie initiieren, um die Etablierung von Gerätezentren und die gemeinsame, auch externe Nutzung dort angebotener/verfügbarer Technologien zu forcieren, die Professionalität des Betriebs zu fördern und somit Modelle für zeitgemäße Konzepte und Strukturen zu entwickeln. Diese Maßnahmen sollen auch genutzt werden, ein Datenportal aufzubauen, welches Auskunft über Nutzungsmöglichkeiten solcher Zentren für interessierte externe Wissenschaftler anbietet.
Als zentrale Maßnahme dieser Förderlinie ist eine Ausschreibung zur modellhaften Unterstützung geeigneter Gerätezentren oder Netzwerke von nationaler oder internationaler Bedeutung vorgesehen. Ausgehend von einer wissenschaftlich soliden Basis und einer Bereitschaft der beantragenden Institution zur Übernahme in nachhaltige Strukturen sollen diese in der Entwicklung eines professionellen, wissenschaftsadäquaten Managements und einer fundierten Nutzerunterstützung gefördert werden – etwa durch die Anfinanzierung entsprechender Stellen, die Finanzierung von Workshops, die Ausarbeitung von geeigneten Nutzerordnungen oder Jahresberichten usw. Wichtig: Die Anschaffung von Geräten ist in dieser Ausschreibung nicht vorgesehen, da hierfür bereits probate Verfahren (zum Beispiel Forschungsgroßgeräteprogramm, Programm „Großgeräte der Länder“) existieren. Es können voraussichtlich bis zu zehn Projekte mit einer Laufzeit von zunächst drei Jahren in einem Finanzumfang von jeweils bis zu 150 000 Euro jährlich gefördert werden.
Bis zum 19. Mai 2011 sollten unverbindliche Absichtserklärungen eingereicht werden, die an Uta.Schueller@dfg.de mit dem Betreff „Ausschreibung Gerätezentren“ zu senden sind und folgende Informationen beinhalten:
Name des Zentrums
Ansprechpartner
wissenschaftliche Ausrichtung
Art der wissenschaftlichen Dienstleistungen/Geräte
Alle Interessenten werden anschließend mit weiteren Informationen (zum Beispiel zum geplanten Datenportal) versorgt.
Anträge können bis zum 15. Juli 2011 mit Bezug zur „Ausschreibung Gerätezentren“ bei der DFG eingereicht werden. Für die Antragstellung und Antragsberechtigung gelten die üblichen Regeln der DFG für Sachbeihilfen, mit folgenden Besonderheiten:
Der Antrag sollte von der wissenschaftlichen Leitung des Zentrums/Netzwerks gestellt werden. Zusätzlich ist eine Bescheinigung der das Zentrum/Netzwerk tragenden Institution (zum Beispiel Hochschule) als separates Dokument einzureichen, in welchem die Einordnung und finanzielle Unterstützung des Zentrums aus Perspektive der Trägerinstitution hervorgeht.
Im Abschnitt „Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten“ sollte die Einordnung des Zentrums/Netzwerks in den nationalen/internationalen Kontext sowie die Größe des derzeitigen Angebots und des Nutzerkreises beschrieben werden.
Die relevanten Kontaktdaten und das Angebot der antragstellenden Gerätezentren/ Netzwerke sollen nach Ende der Ausschreibung seitens der DFG veröffentlicht werden, um über die Nutzungsmöglichkeiten zu informieren. Auf der Basis der Absichtserklärungen werden die Details hierzu noch festgelegt. Die DFG unterstützt im Rahmen eines europäischen Projekts (MERIL) auch den Ausbau eines europäischen Forschungsinfrastrukturportals und behält sich vor, in geeigneten Fällen die entsprechenden Daten auch dieser Datenbank zur Verfügung zu stellen. Die Antragsteller müssen sich hiermit einverstanden erklären.
Als Zusatzdokumente können Nutzerordnungen o. Ä. eingereicht werden. Der Gesamtumfang sollte 20 Seiten (Antrag) plus max. zehn Seiten (Nutzerordnung) plus Lebenslauf plus Erklärung der Institution nicht überschreiten.
Entscheidungen über die Förderungen werden bis zum Ende des Jahres angestrebt.
Im Jahr 2012 wird – die Erfahrungen dieser ersten Ausschreibung berücksichtigend – die Durchführung einer zweiten Ausschreibung in ähnlicher Größenordnung für die Unterstützung von Gerätezentren beabsichtigt. Abhängig von einer Zwischenevaluierung (2014) könnte eine Verlängerung der Ausschreibungen um jeweils weitere drei Jahre möglich sein. Die Förderlinie wird begleitet werden von jährlichen Treffen der Geförderten.
Hinweise zur Antragstellung bei der DFG finden Sie im Internet unter:
Ansprechpartner: