Information für die Wissenschaft Nr. 09 | 23. Januar 2009

DFG-Ausschreibung "Virtuelle Forschungsumgebungen - Infrastruktur und Demonstrationsobjekte"

Zur Unterstützung neuer digitaler Informations- und Kommunikationswege schreibt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Aktionslinie "Virtuelle Forschungsumgebungen - Infrastruktur und Demonstrationsobjekte" aus.

Die Förderung zielt auf die Verbreitung virtueller Forschungsumgebungen zur Unterstützung von Forschungsverbünden auf nationaler als auch internationaler Ebene. Dabei soll die Entwicklung neuer oder die Zusammensetzung verschiedener bereits bewährter Komponenten datenbezogener Infrastruktur (zum Beispiel Wikis, Blogs, Projektmanagement, Virtuelle Organisationen, Primärdatenrepositorien, Authentifizierungsstrukturen, Data-Tagging usw.) gefördert werden. Ein weiteres Ziel der Förderung ist die verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Forschungsverbünden und Informationseinrichtungen, vor allem den Bibliotheken.

Gefördert werden können Projekte, die als Ziel den Aufbau von virtuellen Arbeitsumgebungen zur Unterstützung der Forschung haben. Die Projekte müssen im Antrag die konkrete Zusammenarbeit zwischen Informationseinrichtungen (Bibliotheken, Rechenzentren, Medienzentren u. ä.) und Forschern (Forscherverbünde, Arbeitsgruppen sowie andere Arbeitseinheiten, die jeweils eine gemeinsame Fragestellung als Forschungsziel haben) skizzieren. Dabei sollen die jeweiligen Vertreter der Infrastruktur sowie der Wissenschaft gleichberechtigt an der Erarbeitung der Konzepte beteiligt sein. Die Zusammensetzung des Forschungsverbundes ist auch im Hinblick auf die Einbindung in die Fachcommunity zu begründen. Die Förderung beschränkt sich auf den Aufbau datenbezogener Infrastruktur. Forschungsvorhaben können in dieser Aktionslinie nicht gefördert werden.

Die DFG kann für die Durchführung eines Projekts sowohl Personalmittel als auch Kosten für Geräte, Software und Lizenzen bewilligen, sofern sie nicht der Grundausstattung zuzurechnen sind. Reisekosten für Arbeitstreffen, Tagungen und Workshops sowie für die Teilnahme an internationalen Gremien (etwa Entwicklung von Standards) können ebenfalls berücksichtigt werden. Der Antragsteller muss in jedem Fall angemessene Eigenleistungen beitragen. Anträge können sowohl von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als auch von Bibliotheken, Archiven, Museen, Rechen- und Medienzentren sowie allen einschlägigen wissenschaftlichen Informationseinrichtungen eingereicht werden, sofern sie überwiegend staatlich finanziert werden. Die Projektergebnisse sind zu veröffentlichen, Software-Ergebnisse sind frei im Netz zur Verfügung zu stellen; die transparente Dokumentation der Ergebnisse wird ebenfalls erwartet.

Die Projektdauer sollte in der Regel auf zwei Jahre angelegt sein. Der Aufbau von dauerhaften Strukturen kann unter Umständen über einen längeren Zeitraum, in der Regel drei Jahre, gefördert werden.

Im Antrag ist darzulegen, welchen Schwerpunkt das beantragte Projekt besitzt:

  • Entwicklung (im Vordergrund steht der Aufbau einer neuen Informations-Infrastruktur);
  • Nachnutzung (Verbesserung der Kooperation auf der Basis bereits vorhandener, bewährter Technologien. Der Schwerpunkt liegt auf der Nachnutzung und Anpassung dieser Technologien).

Der Förderantrag soll eine detaillierte Projektplanung, klare Angaben über die organisatorischen und administrativen Abläufe, ein genaues Zeit- und Mengengerüst sowie Angaben zur dauerhaften Fortführung der Projektergebnisse nach Auslaufen der Förderung enthalten. Von wesentlicher Bedeutung ist eine solide Markt- bzw. Konkurrenzanalyse. Anträge in dieser Förderlinie müssen einen Überblick über die vorhandenen internationalen Entwicklungen bieten und auch nachweisen, wie die Projektergebnisse nachhaltig in diese internationale Community zur Nachnutzung durch externe Dritte wieder eingebracht werden.

Weiterführende Informationen

Zur Vorbereitung findet am 17./18. Februar 2009 in Berlin-Adlershof, Erwin-Schrödinger-Zentrum, ein Workshop statt. Nähere Informationen dazu sowie zur Anmeldung sind abrufbar unter:

Anträge mit allen erforderlichen Anlagen (auch Vergleichsangebote) müssen bis zum 31. Mai 2009 in der Geschäftsstelle der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Gruppe "Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme", Kennedyallee 40, 53175 Bonn, eingegangen sein. Der Umfang des Antrags darf 20 Seiten nicht überschreiten.

Maßgeblich für die Antragstellung ist das für alle Förderprogramme der Gruppe LIS gültige Merkblatt 12.01 "Sachbeihilfen für Förderprogramme im Bereich der 'Wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS)' - Merkblatt und Leitfaden für die Antragstellung (LIS)".

Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle:

  • Dr. Sigrun Eckelmann, Gruppe Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme, Tel. +49 228 885-2344, Sigrun.Eckelmann@dfg.de