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Antragsverfahren und Termine / Gremien

Antragsverfahren

Ab April 2013 werden auch die Merkblätter zu den Programmen im Bereich „Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme“ (LIS) in neuer, einheitlich strukturierter Form bereitgestellt. Dabei bleiben die Ziele und Ausrichtung der LIS-Programme erhalten. Neu sind Module, die den Programmen wie Bausteine zugeordnet sind. Die neue Struktur bietet also die Möglichkeit, zunächst das geeignete Programm auszuwählen und dann nach Bedarf die verfügbaren Module zusammenzustellen. Ein Modul unterliegt dabei immer den gleichen Randbedingungen, egal in welchem Programm es beantragt wird.

Das Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren im Überblick

Zu jedem Antrag werden mindestens zwei voneinander unabhängig urteilende Gutachter gehört - auf Basis ihrer Gutachten formuliert die Geschäftsstelle einen Entscheidungsvorschlag. Im Anschluss hieran werden alle Unterlagen dem Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme zur Schlussprüfung vorgelegt. Die Ausschussmitglieder tragen die Verantwortung für die Qualität des Begutachtungsverfahrens und für die Vorbereitung der Förderentscheidung durch den Hauptausschuss.

Schritt 1: Antragseingang

Die Geschäftsstelle prüft den Antrag unter formalen Aspekten und berät den Antragsteller ggf. auch bei der Ergänzung der Antragsunterlagen. Anschließend leitet die Geschäftsstelle die Antragsbegutachtung ein.

Schritt 2: Begutachtung

Die Begutachtung kann im schriftlichen und/oder im mündlichen Verfahren erfolgen.

Schriftliches Verfahren

Die Begutachtung erfolgt in der Regel unter Beteiligung fachwissenschaftlicher und informationsfachlicher Gutachter.

Mündliches Verfahren

Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch Begutachtungsgruppen, in denen auch Mitglieder des "Ausschusses für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme" vertreten sind. In Ausnahmefällen kann der "Ausschuss für Wissenschaftlichen Bibliotheken und Informationssysteme" als weitere Gutachtergruppe zu den Anträgen Stellung nehmen.

Hinweise zu den Kriterien, nach denen Ihr Antrag begutachtet wird, finden Sie in unserem Merkblatt 10.20 (Hinweise für die Begutachtung).

Schritt 3: Entscheidung

Über die Bewilligung eines Antrags entscheidet der Hauptausschuss der DFG auf der Grundlage der gutachterlichen Voten und der abschließenden Empfehlung des Ausschusses für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme. Unmittelbar nach der getroffenen Entscheidung erhält der Antragsteller schriftlich Nachricht über den Ausgang des Verfahrens. Vom Zeitpunkt des Antragseingangs bis zur Mitteilung der Entscheidung ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa sechs Monaten zu rechnen.

Termine

Abhängig vom Programm können Anträge jederzeit oder zu bestimmten Terminen eingereicht werden. Die jeweiligen Modalitäten entnehmen Sie bitte den einzelnen Programmmerkblättern und Ausschreibungstexten.