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Fragen zur Rückkehr aus dem Ausland

Kann ich auch dann ein Rückkehrstipendium der DFG beantragen, wenn ich nicht durch das WBP, sondern von anderer Seite finanziert im Ausland wissenschaftlich tätig bin?

Nein, die vorangegangene Förderung durch ein WBP-Stipendium der DFG ist unbedingte Voraussetzung für die Antragsberechtigung für ein Rückkehrstipendium der DFG.

Kann ich ein Rückkehrstipendium beantragen, wenn ich in Deutschland für die Zeit des WBP-Stipendiums von meiner Forschungseinrichtung beurlaubt wurde?

Wenn die Möglichkeit besteht, unmittelbar im Anschluss an den Auslandsaufenthalt in Deutschland zu arbeiten, kann ein Rückkehrstipendium nicht gewährt werden.

Wie beantrage ich ein Rückkehrstipendium der DFG?

Diese Informationen sind im Modulmerkblatt WB-Stipendium, DFG-Vordruck 52.19 aufgeführt.

Welche Anforderungen werden an das Einladungsschreiben der aufnehmenden Einrichtung im Rahmen des Rückkehrstipendiums gestellt?

In dem formlosen Schreiben sollte die aufnehmende Einrichtung erklären, dass entsprechende Arbeitsmöglichkeiten für die Dauer des Rückkehrstipendiums zur Verfügung gestellt werden. Diese Erklärung sollte von der Stelle unterschrieben sein, die aufgrund der Organisation der Hochschule bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtung die Zusage über die Arbeitsmöglichkeit und die Inanspruchnahme von Grundausstattung verbindlich abgeben kann. Hier genügt in der Regel die Unterschrift des Hochschullehrers bzw. der Hochschullehrerin, in dessen bzw. deren Arbeitsgruppe Sie arbeiten möchten.

Kann ich auch noch ein Rückkehrstipendium beantragen, wenn ich bereits nach Deutschland zurückgekehrt bin?

Nein, die Antragsberechtigung für ein Rückkehrstipendium sieht vor, dass dieses aus dem Ausland, mindestens zwei Monate vor Rückkehr nach Deutschland, gestellt werden muss.