FAQ: Antragspakete
Kommt in einem Antragspaket einem Wissenschaftler/einer Wissenschaftlerin gegenüber der DFG die Rolle eines Koordinators/einer Koordinatorin bzw. eines Sprechers/einer Sprecherin zu?
Nein, das Antragspaket besteht aus mehreren, in sich abgeschlossenen Projekten, bei denen Intensität und Dauer der Zusammenarbeit unterhalb dessen liegt, was in Forschungsgruppen üblich ist.
Können in einem Antragspaket Mittel für die Koordinierung oder Verbundmittel beantragt werden?
Nein. Diese Mittel sind den koordinierten Verfahren vorbehalten, in denen Intensität, Dauer oder Anzahl der Projekte über den Umfang eines Antragspaketes hinausgehen. Wie in allen Projekten ist es aber auch hier beispielsweise möglich, für den im üblichen Rahmen notwendigen Austausch mit anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entsprechende Reisekosten zu beantragen. Diese werden dann in den einzelnen Projekten bewilligt.
Am Antragspaket sind sowohl Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von Universitäten als auch von außeruniversitären Forschungseinrichtungen beteiligt. Welche Folgen hat das für die Antragsberechtigung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen?
Es gilt die Kooperationspflicht bezogen auf jedes einzelne Projekt. Da es sich um Einzelprojekte handelt, kann die Kooperationspflicht nicht über das Paket erfüllt werden.
Führt die Ablehnung einzelner Projekte in einem Antragspaket zur Ablehnung des gesamten Paketes.
Grundsätzlich nicht. Im Paket steht jeder Antrag für sich selbst. Daher können auch lediglich einzelne Anträge aus einem Paket gefördert werden. Entscheidend ist die Qualität des einzelnen Projekts und der daraus resultierende Erkenntnisgewinn.