FAQ: Transfer HAW/FH PLUS

Die nachfolgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Transfer HAW/FH PLUS sollen Antragstellenden dabei helfen, ihre Anträge vorzubereiten. Sie erläutern einzelne Punkte in den Merkblättern und sonstigen Programminformationen der DFG.

Allgemeine Hinweise

Generell lohnt sich ein Blick auf das DFG-Angebot „Einzelförderung – so geht’s!“ und die allgemeinen FAQs. Darüber hinaus empfehlen wir, neben den Antragsunterlagen und Merkblättern auch die Hinweise zur Begutachtung zu studieren. Auch ein Blick in die Verwendungsrichtlinien (z.B. zur flexibilisierten Förderung, zu nicht-abrechenbaren Kosten oder zur tariflichen Einordnung der Mitarbeitenden) kann sich lohnen. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter*innen der DFG-Geschäftsstelle für eine individuelle Beratung.

Nein. Die beantragten Mittel müssen sich aus dem geplanten Arbeitsprogramm ergeben und daraus begründet sein. Bei Transferprojekten müssen die beantragten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zum Beitrag des Anwendungspartners stehen.

Ja! Darüber besteht die Möglichkeit in der Einzelförderung Erkenntnistransferprojekte auf Basis DFG geförderter Vorprojekte zu beantragen. Auch in koordinierten Programmen wie Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereichen besteht diese Möglichkeit.

Nein. Klinische Machbarkeitsstudien, klinische Interventionsstudien und klinische Beobachtungsstudien können nur im DFG Programm Klinische Studien beantragt werden und nicht in der Transfer HAW/FH PLUS Maßnahme.

Voraussetzungen für die Antragstellung in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS

Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Wissenschaftler*in in der Bundesrepublik Deutschland, die an einer HAW/FH tätig ist und deren wissenschaftliche Ausbildung – in der Regel mit der Promotion – abgeschlossen ist. In der Regel nicht antragsberechtigt sind Personen, die an einer HAW/FH arbeiten, die nicht gemeinnützig ist oder die sofortige Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet.

Das muss im Einzelfall geprüft werden. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen frühzeitig Kontakt zur Geschäftsstelle auf, um dies zeitnah zu klären.

Ja. Eine Antragstellung durch mehrere Personen ist auch in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS möglich, sofern alle Antragstellenden an HAW/FH tätig sind. Die jeweiligen Beiträge bzw. sich eventuell ergänzende Expertisen sind dann im Arbeitsprogramm auszuweisen und die jeweils beantragten Mittel im Antrag eindeutig darzustellen. Falls eine/r der Antragstellenden nicht an einer HAW/FH tätig ist, kann nur ein reguläres Transferprojekt beantragt werden, d.h. mindestens ein Partner muss ein DFG-gefördertes Vorprojekt vorweisen können, dessen Ergebnisse sich für den Transfer eignen.

Vorbereitung der Skizze

Nein. Skizzen konnten nur bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden. Auch die Einreichung überarbeiteten Skizzen ist nicht mehr möglich. Sollten Sie bis dahin keine Skizze eingereicht haben, ist auch keine Antragstellung mehr möglich.

Vorbereitung des Antrags

Der Antrag sollte idealerweise innerhalb von 6 Monaten nach der Aufforderung zur Antragstellung eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS um eine bis 31.03.2025 befristete Förderoption handelt. Nach dem Auslaufen der Förderoption können wir keine Anträge mehr in Bearbeitung nehmen.

Für den Fall, dass Sie bereits adäquaten Ersatz gefunden haben, können Sie diesen und seine Rolle im Rahmen des Antrags beschreiben. Eine neue Skizze muss nicht eingereicht werden. In allen anderen Fällen empfiehlt es sich, Kontakt mit der Geschäftsstelle der DFG aufzunehmen.

Nein. Die Voraussetzung für die Antragstellung in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS ist mit dem Verlassen der HAW/FH erloschen.

Bitte berücksichtigen Sie diese Hinweise sorgfältig bei der Ausarbeitung Ihres Antrags. Darüber hinaus müssen Sie keine Stellung zu der Rückmeldung nehmen.

Antworten auf die meisten Fragen finden Sie in den allgemeinen FAQ oder in den FAQ zu Transferprojekten. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen der DFG-Geschäftsstelle.

Nach Ablehnung

Nein. In diesem Fall reicht ein Verweis auf den Vorgängerantrag unter Angabe des Geschäftszeichens im Anschreiben zum überarbeiteten Antrag aus. Bitte beachten Sie, dass auch überarbeitete Anträge spätestens zum 31.03.2025 eingereicht werden müssen.

Nach Bewilligung

Das hängt vom Einzelfall ab. Wir werden uns bemühen, gemeinsam mit Ihnen eine praktikable Lösung zu finden. Bitte nehmen Sie zeitnah Kontakt zur Geschäftsstelle der DFG auf.

Weitere Informationen

zu den DFG-Förderprogrammen: