Informationen für Wahlstellen

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Die Wahlstellen sind nach § 9 der Wahlordnung für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl vor Ort im Rahmen der Wahlordnung allein verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehören die Erfassung der vor Ort wahlberechtigten Personen, die zugriffssichere Ausgabe der Wahlunterlagen an Wahlberechtigte und die Bewerbung der Wahl.

Mitgliedseinrichtungen der DFG richten nach § 9 Nr. 2a) der Wahlordnung mit Ausnahme der wissenschaftlichen Mitgliedsverbände AiF (Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ Köln), GDNÄ (Gesellschaft Deutscher Naturforscher und Ärzte Bad Honnef) und DVT (Deutscher Verband Technisch-Wissenschaftlicher Vereine Berlin) Wahlstellen ein.

Sonstige wissenschaftliche Einrichtungen richten unter den Voraussetzungen des § 9 Nr. 2b) der Wahlordnung auf Antrag, aber erst nach Zustimmung durch die DFG, eine Wahlstelle ein. Die betreffenden Einrichtungen müssen dafür

  • in das deutsche Wissenschaftssystem eingebunden sein,
  • gemeinnützig oder in vollständiger öffentlicher Trägerschaft sein,
  • ihren Angehörigen die freie Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in allgemein zugänglicher Form gestatten und
  • mehr als 100 wissenschaftlich forschende Angehörige haben, die die persönlichen Qualifikationen für die aktive Wahlberechtigung nach § 2 Nr. 2 der Wahlordnung erfüllen.

Die Antragsfrist hierfür lief grundsätzlich bis zum 31. Juli 2022.

Wahlstellen haben zudem – wie auch alle anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, die in das deutsche Wissenschaftssystem eingebunden sind, gemeinnützig oder in vollständiger öffentlicher Trägerschaft sind und ihren Angehörigen die freie Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in allgemein zugänglicher Form gestatten - die Möglichkeit, der DFG Personen zur Verleihung des aktiven Wahlrechts ad personam (Einzelwählende) bis sechs Monate vor Beginn der Wahlfrist (23.04.2023) vorzuschlagen. Diese Personen dürfen dafür dann nicht an einer Wahlstelle wissenschaftlich forschend tätig sein und müssen auch die übrigen Voraussetzungen für Einzelwählende erfüllen, vgl. dazu Informationen zum Vorschlagen von Einzelwählenden. Für Personen, denen daraufhin das aktive Wahlrecht ad personam verliehen wurde (Einzelwählende), richtet die Geschäftsstelle der DFG eine Wahlstelle ein.

Die Geschäftsstelle der DFG unterstützt die Wahlstellen bei deren eigenverantwortlicher Durchführung der Wahl vor Ort. Sie führt zum Beispiel eine Informationsveranstaltung durch, stellt Informations- und Marketingmaterialien bereit und steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Wichtige Termine für Wahlstellen

Termin Beschreibung
grundsätzlich 31. Juli 2022 Frist zur Einreichung von Anträgen auf Einrichtung einer sonstigen Wahlstelle von wissenschaftlichen Einrichtungen, die nicht Mitglied der DFG sind
26. Januar 2023 Informationsveranstaltung für Wahlstellen
23. April 2023 Fristablauf zum Vorschlagen von Personen zur Verleihung des Einzelwahlrechts
bis 31. Mai 2023 Meldung der geschätzten Anzahl wahlberechtigter Personen pro Wahlstelle an die DFG
vorauss. ab Ende September 2023 Ausgabe der Wahlunterlagen an Wahlberechtigte vor Ort durch die Wahlstellen
23. Oktober 2023, 14 Uhr
bis
20. November 2023, 14 Uhr
Frist zur Stimmabgabe im Online-Wahlsystem
bis ca. eine Woche nach Ende der Wahlfrist Übersendung des jeweiligen Wahlprotokolls der Wahlstellen an die DFG