Information für die Wissenschaft Nr. 77 | 24. Oktober 2018

DFG und Fraunhofer fördern gemeinsam Kooperationsprojekte im Bereich Erkenntnistransfer

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Fraunhofer-Gesellschaft fordern gemeinsam zur Antragstellung auf dem Gebiet des Erkenntnistransfers auf. Gefördert werden trilaterale Transferprojekte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Universitäten, Fraunhofer-Instituten und Anwendungspartnern, mit denen eine Lücke zwischen Grundlagenforschung und Anwendung geschlossen werden soll.

Die Erfahrungen mit Transferaktivitäten zeigen, dass es trotz der erzielten Erfolge nach wie vor systematische Schwierigkeiten gibt. Diese liegen unter anderem in der Suche nach einem geeigneten Partner, sowohl seitens der Universitäten als auch aufseiten des Anwendungspartners. Insbesondere für KMUs bestehen große Hürden, weil diese in aller Regel nicht über ausreichende Forschungskapazitäten verfügen, die als produktive Schnittstelle die Ergebnisse aus den DFG-geförderten Projekten aufnehmen und sie weiterentwickeln. Gleiches gilt für Start-up-Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund verschränken DFG und Fraunhofer ausgewählte Transferaktivitäten. Ziel ist es, den Übergang von Erkenntnissen aus DFG-Projekten zu Unternehmen zu erleichtern. Fraunhofer-Institute fungieren dabei als Mittler zwischen Universität und Anwendung, indem sie zum einen anwendungsorientierte Vorlaufforschung durchführen und zum anderen bestehende Kontakte zur Anwendung verstärken und neue initiieren.

Gegenstand der Ausschreibung

Es können trilaterale Transferprojekte mit einem universitären Partner (DFG-finanziert), einem Fraunhofer-Partner (Fraunhofer-finanziert) und einem Anwendungspartner (eigenfinanziert) beantragt werden. Für die Projekte ist eine dreijährige Laufzeit vorgesehen. Transferprojekte müssen auf Ergebnissen basieren, die in DFG-geförderten Forschungsprojekten generiert wurden. Die Projektpartner greifen diese Ergebnisse auf und entwickeln sie gemeinsam weiter. Die dafür notwendigen Forschungsarbeiten werden mit zunehmendem Anwendungsbezug von den Partnern aus Universität, Fraunhofer-Institut und dem Anwendungspartner durchgeführt. Ein gemeinsames und gleichgewichtiges Arbeitsprogramm beschreibt die Arbeiten und die Vernetzung der Partner.

Rechte und Pflichten der drei Partner sowie die Verwertung und Vermarktung der Ergebnisse werden unter Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften durch einen trilateralen Kooperationsvertrag geregelt. Die geplanten Ergebnisse der beantragten Projekte müssen im vorwettbewerblichen Bereich liegen. Für den trilateralen Kooperationsvertrag ist das vorliegende Vertragsmuster zu verwenden. In begründeten Ausnahmefällen können Abweichungen nach Zustimmung von DFG und Fraunhofer eingebracht werden.

Förderbetrag

DFG und Fraunhofer stellen Mittel bis zu einer Höhe von jeweils 3 Millionen Euro pro Ausschreibung zu Verfügung. Im Rahmen jeder Ausschreibung sollen in der Regel etwa fünf Transferprojekte gefördert werden.

Antragsberechtigung

Im Rahmen dieser trilateralen Transferprojekte können antragsberechtigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten und Fraunhofer-Institute gemeinsam Anträge stellen. Unter dieser Maßgabe gelten die Regeln der DFG in Ziff. 2.1 des Merkblatts zur Sachbeihilfe (DFG-Vordruck 50.01). Kooperationen einer/eines Fraunhofer-Mitarbeiterin/-mitarbeiters an der Universität mit ihrem/seinem eigenen Fraunhofer-Institut sind ausgeschlossen.

Bei Fragen setzen Sie sich bitte vor einer Antragstellung für eine Beratung mit der DFG-Geschäftsstelle in Verbindung.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elan-Portal der DFG. Bitte wählen Sie bei der Eingabe die Ausschreibung „DFG-FhG-Kooperation Erkenntnistransfer 2018“ aus.

Verfahren

Die Anträge werden gemäß einem zwischen Fraunhofer und DFG abgestimmten Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren evaluiert. Eine Förderung erfolgt nur, wenn sich beide Seiten für eine Förderung aussprechen.

Stichtag

Der Stichtag für diese Antragstellung ist der 12. Dezember 2018.
Mit einer Entscheidung ist im Juli 2019 zu rechnen. Die Projekte können sofort nach Bewilligung starten.
Darüber hinaus ist in den Jahren 2020 und 2021 eine vergleichbare Ausschreibung mit einer Deadline jeweils in der zweiten Aprilwoche geplant.

Weiterführende Informationen

Zusätzliche Informationen sowie spezielle Hinweise für Antragstellerinnen und Antragsteller finden Sie auf der Webseite der DFG „Trilaterale Transferprojekte mit Fraunhofer“:

Fraunhofer-Mitarbeiter finden entsprechende Informationen auch im Fraunhofer-Intranet.

Zugang zum elan-Portal der DFG:

DFG-Merkblatt zur Sachbeihilfe (DFG-Vordruck 50.01):

 

Ansprechpersonen:

DFG:

Fraunhofer: