Information für die Wissenschaft Nr. 57 | 24. Juli 2019

DFG und Fraunhofer fördern in der zweiten Runde gemeinsam Kooperationsprojekte im Bereich Erkenntnistransfer

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Fraunhofer-Gesellschaft fordern erneut gemeinsam zur Antragstellung auf dem Gebiet des Erkenntnistransfers auf. Gefördert werden trilaterale Transferprojekte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Universitäten, Fraunhofer-Instituten und Anwendungspartnern, mit denen eine Lücke zwischen Grundlagenforschung und Anwendung geschlossen werden soll.

Die Erfahrungen mit Transferaktivitäten zeigen, dass es trotz der erzielten Erfolge nach wie vor systematische Schwierigkeiten gibt. Diese liegen unter anderem in der Suche nach einem geeigneten Partner, sowohl seitens der Universitäten als auch aufseiten des Anwendungspartners. Insbesondere für KMUs bestehen große Hürden, weil diese in aller Regel nicht über ausreichende Forschungskapazitäten verfügen, die als produktive Schnittstelle die Ergebnisse aus den DFG-geförderten Projekten aufnehmen und sie weiterentwickeln. Gleiches gilt für Start-up-Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund verschränken DFG und Fraunhofer ausgewählte Transferaktivitäten. Ziel ist es, den Übergang von Erkenntnissen aus DFG-Projekten zu Unternehmen zu erleichtern. Fraunhofer-Institute fungieren dabei als Mittler zwischen Universität und Anwendung, indem sie zum einen anwendungsorientierte Vorlaufforschung durchführen und zum anderen bestehende Kontakte zur Anwendung verstärken und neue initiieren.

Gegenstand der Ausschreibung

Es können trilaterale Transferprojekte mit einem universitären Partner (DFG-finanziert), einem Fraunhofer-Partner (Fraunhofer-finanziert) und einem, gegebenenfalls mehreren Anwendungspartnern (eigen-finanziert) beantragt werden. Die Laufzeit der Projekte kann maximal drei Jahre betragen. Transferprojekte müssen auf Ergebnissen basieren, die in DFG-geförderten Forschungsprojekten generiert wurden. Die Projektpartner greifen diese Ergebnisse auf und entwickeln sie gemeinsam zu einem Demonstrator/Prototypen weiter. Bei Plattformtechnologien wird die Entwicklung anhand eines konkreten Anwendungsbeispiels erwartet. Der Projektantrag muss auch detaillierte Angaben zur beabsichtigten Vermarktung enthalten.

Die dafür notwendigen Forschungsarbeiten werden von den Partnern aus Universität, Fraunhofer-Institut und dem Anwendungspartner durchgeführt. Ein gemeinsames und gleichgewichtiges Arbeitsprogramm beschreibt die Arbeiten und die Vernetzung der Partner.

Rechte und Pflichten der drei Partner sowie die Verwertung und Vermarktung der Ergebnisse werden unter Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften durch einen trilateralen Kooperationsvertrag geregelt. Die geplanten Ergebnisse der beantragten Projekte müssen im vorwettbewerblichen Bereich liegen. Für den trilateralen Kooperationsvertrag ist der vorliegende Mustervertrag zu verwenden. Ausschließlich in seltenen, gut begründeten Ausnahmefällen können Abweichungen nach Zustimmung von DFG und Fraunhofer eingebracht werden.

Förderbetrag

DFG und Fraunhofer stellen jeweils Mittel bis zu einer Höhe von jeweils 3 Millionen Euro pro Ausschreibung zu Verfügung. Im Rahmen jeder Ausschreibung sollen in der Regel etwa fünf Transferprojekte gefördert werden.

Antragsberechtigung

Im Rahmen dieser trilateralen Transferprojekte können antragsberechtigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten und Fraunhofer-Instituten gemeinsam Anträge stellen. Unter dieser Maßgabe gelten die Regeln der DFG in Ziff. 2.1 des Merkblatts zur Sachbeihilfe (DFG-Vordruck 50.01) entsprechend für die Antragstellerinnen und Antragsteller bei der DFG. Kooperationen einer/eines Fraunhofer-Mitarbeiterin/-Mitarbeiters an der Universität mit ihrem/seinem eigenen Fraunhofer-Institut sind ausgeschlossen. Bei Fragen setzen Sie sich bitte vor einer Antragstellung für eine Beratung mit der DFG-Geschäftsstelle in Verbindung.

Verfahren

Die Anträge werden gemäß einem zwischen Fraunhofer und DFG abgestimmten Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren evaluiert. Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen.

Phase 1: Projektskizzen

Zunächst sollen Projektvorschläge als Skizzen (max. vier Seiten je Skizze sowie max. zweiseitige wissenschaftliche Lebensläufe mit Publikationsverzeichnissen mit max. zehn Publikationen pro Projektbeteiligtem) eingereicht werden. Für die Skizzen steht eine Vorlage zur Verfügung.

Diese enthält:

  • die wissenschaftliche Beschreibung des Projekts,
  • die Konzeption der Zusammenarbeit mit dem/den Industriepartner/-n mit Arbeitsplan und Kostenplan,
  • eine kurze Darstellung der geplanten Verwertung.

Der Stichtag für die Projektskizzen ist der 23. September 2019.

Die Einreichung der Projektskizzen ist ausschließlich über das elan-Portal möglich (Einzelförderung > Initiative für eine Sachbeihilfe). Bitte wählen Sie bei der Eingabe die Ausschreibung „Projektskizzen DFG-Fraunhofer-Kooperation 2019“ aus.

Die Projektskizzen werden von einer Begutachtungsgruppe evaluiert. Nach vergleichender Begutachtung werden Konsortien mit besonders überzeugenden Konzepten zur Vollantragstellung aufgefordert.

Mit einer Aufforderung zur Vollantragstellung ist Anfang November 2019 zu rechnen.

Phase 2: Vollanträge

Für die Antragstellung gelten im Allgemeinen die Regeln des Programms „Sachbeihilfe“. In Ergänzung beachten Sie bitte die aktuellen „Hinweise für trilaterale Transferprojekte“. Für die Beschreibung des Vorhabens ist die „Vorlage für trilaterale Transferprojekte 2019“ verbindlich.

Der Stichtag für den Vollantrag nach Aufforderung sowie für den mit allen Projektpartnern abgestimmten Kooperationsvertrag ist der 27. Januar 2020.

Die Einreichung der Anträge erfolgt ausschließlich über das elan-Portal (Einzelförderung > Antrag auf eine Sachbeihilfe). Bitte wählen Sie bei der Eingabe die Ausschreibung „DFG-Fraunhofer-Kooperation Erkenntnistransfer 2019“ aus.

Die Anträge werden von einer Begutachtungsgruppe evaluiert. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden zur Präsentation ihres Antrags zur Begutachtungssitzung eingeladen. Eine Förderung erfolgt nur, wenn sich Fraunhofer und DFG für eine Förderung aussprechen. Mit einer Förderentscheidung ist im Juli 2020 zu rechnen. Die Projekte können sofort nach Bewilligung starten.

Darüber hinaus ist im Jahr 2020 eine weitere Ausschreibung geplant.

Weiterführende Informationen

Zusätzliche Informationen sowie spezielle Hinweise für Antragstellerinnen und Antragsteller finden Sie auf der Webseite der DFG „Trilaterale Transferprojekte mit Fraunhofer“:

Fraunhofer-Mitarbeiter finden entsprechende Informationen auch im Fraunhofer-Intranet.

Zugang zum elan-Portal der DFG:

DFG-Merkblatt zur Sachbeihilfe (DFG-Vordruck 50.01):

Ansprechpersonen

DFG:

Fraunhofer: