Information für die Wissenschaft Nr. 4 | 15. Januar 2018

Auf- und Ausbau integrierter Forschungs- und Weiterbildungsprogramme für Clinician Scientists in der Universitätsmedizin

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) schreibt die Förderung von Clinician Scientist-Programmen in der Universitätsmedizin aus. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Vereinbarkeit einer klinischen und wissenschaftlichen Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten während der Facharztweiterbildung. In der Nachwuchsförderung ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind aufgerufen, Projektanträge für den Auf- und Ausbau integrierter Forschungs- und Weiterbildungsprogramme für Clinician Scientists einzureichen.

Die Clinician Scientist-Programme sollen einen wesentlichen Beitrag zur Ausbildung und wissenschaftlichen Qualifikation von forschungsaktiven Ärztinnen und Ärzten leisten. Für die Laufzeit eines Programms wird die DFG in einer fünfjährigen Förderung 80 Prozent der Kosten für sogenannte Rotationsstellen übernehmen, die übrigen 20 Prozent müssen von der jeweiligen Medizinischen Fakultät übernommen werden. Im Anschluss an die DFG-Förderung sollen die Programme nachhaltig in der Universitätsmedizin verankert werden.

Die Ausschreibung basiert auf den Empfehlungen der DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung zur „Etablierung eines integrierten Forschungs- und Weiterbildungsprogramms für Clinician Scientists parallel zur Facharztweiterbildung“ aus dem Jahr 2015.

Das Clinician Scientist-Programm kann an einer übergeordneten wissenschaftlichen Fragestellung ausgerichtet sein. Alternativ können aber auch die am Ort vorhandenen wissenschaftlichen Schwerpunkte die wissenschaftliche Grundlage des Programms bilden. Auch die Konzeption als übergeordnete Dachstruktur bei bereits bestehenden Clinician Scientist-Programmen sowie deren Ausbau ist möglich. In allen Fällen sind die wissenschaftlichen Leitthemen oder das Leitthema im Antrag darzulegen.

Darüber hinaus ist zu erläutern, wie das Clinician Scientist-Programm in bestehende Strukturen, wissenschaftliche Schwerpunkte der Medizinischen Fakultät sowie am Ort vorhandene Forschungsverbünde integriert wird.

Die wissenschaftlichen Projekte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Clinician Scientist-Programms sowie die Arbeitsgruppen, in denen diese Projekte durchgeführt werden sollen, müssen international kompetitiv sein. In einem Antrag muss daher dargelegt werden, wie dies sichergestellt wird.

Im Antrag sollen darüber hinaus u. a. folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Qualifizierungs- und Mentoringkonzept
  • Rekrutierungskonzept
  • Interne Organisationsstruktur
  • Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaft und zur Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie
  • Nachhaltigkeitskonzept

Weitere Inhalte, die dazu dienen, die wissenschaftlichen und strukturellen Ziele des Clinician Scientist-Programms zu erreichen, können im Antrag dargelegt werden.

Der Antrag auf Förderung eines Clinician Scientist-Programms wird gemeinsam von mehreren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern konzipiert. Die Beantragung erfolgt durch eine Person als alleinige Antragstellerin beziehungsweise alleiniger Antragsteller, die im Hauptamt Hochschullehrerin beziehungsweise Hochschullehrer ist und an einer Medizinischen Fakultät tätig ist. Die an der Konzeption des Antrags beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler übernehmen die Rolle von Mitverantwortlichen. Von den am Antrag beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern werden eine besondere wissenschaftliche Qualifikation sowie ausgewiesene Erfahrungen in der Nachwuchsbetreuung erwartet.

Es gelten die für Sachbeihilfen üblichen Regeln zur Antragsberechtigung (DFG-Vordruck 50.01).

Die Gesamtförderdauer des Clinician Scientist-Programms beträgt fünf Jahre. Die erste Förderperiode beträgt drei Jahre. Über eine Weiterförderung von zwei Jahren wird nach Begutachtung auf Basis von Fortsetzungsanträgen entschieden. In der ersten Förderperiode können jährlich bis zu acht Personen für jeweils drei Jahre in das Clinician Scientist-Programm neu aufgenommen werden. Die im Anschluss an die erste Förderperiode notwendige Finanzierung für die im zweiten und dritten Jahr aufgenommenen Personen stellt die DFG nach erfolgreicher Fortsetzungsbegutachtung bereit.

Die DFG übernimmt die Finanzierung der Zeiten der wissenschaftlichen Qualifikation der Personen, die im Clinician Scientist-Programm gefördert werden. Im Mittel sollte die Zeit der wissenschaftlichen Qualifikation 50 Prozent der Arbeitszeit über die Dauer des Qualifizierungsprogramms betragen. Die Finanzierung der klinischen Weiterbildung muss von der jeweiligen Einrichtung übernommen werden, an der die im Programm geförderten Personen beschäftigt sind. Somit können in der ersten Förderperiode insgesamt Personalmittel für 24 Rotationsstellen (100 Prozent) für jeweils ein Jahr beantragt werden. In der zweiten Förderperiode können insgesamt Mittel für 12 Rotationsstellen (100 Prozent) für jeweils ein Jahr beantragt werden. Von den insgesamt bewilligten Personalmitteln für Rotationsstellen übernimmt die DFG 80 Prozent der Kosten, die übrigen 20 Prozent müssen von der jeweiligen Fakultät gegenfinanziert werden.

Neben den Rotationsstellen können in der ersten Förderperiode Mittel bis zu einer Gesamthöhe von 350 000 Euro unter anderem für die Koordinierung, für Seminare und Kongressteilnahmen, für Chancengleichheitsmaßnahmen und Sachmittel zur Anschubfinanzierung für Projekte beantragt werden.

Bei Antragstellung muss eine schriftliche Zusicherung der Medizinischen Fakultät über eine 20-prozentige Gegenfinanzierung der beantragten Rotationsstellen mit eingereicht werden.

Berücksichtigen Sie bitte bei der Erstellung Ihres Antrags den Leitfaden für die Antragstellung von Projektanträgen (DFG-Vordruck 54.01), die Hinweise für die Antragstellung zur „Ausschreibung zum Auf- und Ausbau integrierter Forschungs- und Weiterbildungsprogramme für Clinician Scientists in der Universitätsmedizin“ und die oben genannten Empfehlungen der DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung.

Um eine internationale Begutachtung zu ermöglichen, wird gebeten, den Antrag und die Anlagen zum Antrag in englischer Sprache zu verfassen. Die Einreichung des Antrags ist ausschließlich über das elan-Portal der DFG vom 21. März 2018 bis 18. April 2018 möglich.

Handelt es sich bei Ihrem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne Registrierung bis zum 11. April 2018 ist eine Antragstellung nicht möglich. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag.

Bei Antragstellung wählen Sie bitte im elan-Portal unter „Antragstellung – Neues Projekt/Antragsskizze – Einzelförderung – Antrag auf eine Sachbeihilfe“ im elektronischen Formular die Ausschreibung „Clinician Scientist-Programm“ aus.

Die Anträge werden nach dem üblichen Begutachtungsverfahren der DFG vergleichend begutachtet und bewertet.

Weiterführende Informationen

Zur Einreichung des Antrags steht das elan-Portal der DFG zur Verfügung:

Hinweise zu den Sachbeihilfen (DFG-Vordruck 50.01) und den Leitfaden für die Antragstellung von Projektanträgen (DFG-Vordruck 54.01) finden Sie unter:

Hinweise für die Antragstellung zu dieser Ausschreibung stehen unter:

Hinweise zur Benutzung des elan-Portals stehen unter:

Die Empfehlungen der Senatskommission zur „Etablierung eines integrierten Forschungs- und Weiterbildungsprogramms für Clinician Scientists parallel zur Facharztweiterbildung“ von 2015 stehen unter:

Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle: