Information für die Wissenschaft Nr. 51 | 10. August 2020

Fokus-Förderung COVID-19 im Rahmen des Programms Sachbeihilfe

Die Coronavirus-Pandemie macht deutlich, dass wissenschaftlich fundiertes Wissen unerlässlich für den Umgang mit der aktuellen Pandemie ist. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) schafft daher mit der Fokus-Förderung COVID-19 eine neue Fördermöglichkeit zur Bearbeitung von besonders drängenden und kurzfristig zu beantwortenden wissenschaftlichen Fragestellungen. Dazu zählen Datenerhebungsprojekte und Metaanalysen ebenso wie systematische Reviews in Themenbereichen, für die die seit Mitte Juni eingerichtete interdisziplinäre Kommission für Pandemieforschung der DFG einen besonderen Forschungsbedarf identifiziert hat. Zwischen Juni 2020 und Juni 2021 veröffentlicht die Kommission für Pandemieforschung daher verschiedene Ausschreibungsthemen, die sich an alle einschlägigen Fachdisziplinen richten. Die Förderung kann sich auch an laufende Projekte anschließen oder zur Vorbereitung größerer Projekte im Anschluss genutzt werden.

Art der Förderung

Im Rahmen der Fokus-Förderung können auf das Thema der jeweiligen Ausschreibung begrenzte Einzelvorhaben (Sachbeihilfe) für eine Dauer von maximal zwölf Monaten gefördert werden. Der Umfang ist auf die im Rahmen des Basismoduls beantragbaren Sach- und Personalmittel begrenzt. Abweichend von den Regelungen für die Antragstellung für Einzelprojekte sind in der Fokus-Förderung Investitionen über 10 000 Euro sowie die Module für Mercator Fellow, Eigene Stelle, Vertretung, Rotation und projektspezifische Workshops nicht förderfähig.

Gefördert werden können Vorhaben von höchster wissenschaftlicher Qualität, die wissenschaftliches Neuland betreten, einen hohen Erkenntnisgewinn zur spezifischen Fragestellung der Ausschreibung versprechen und als im Förderzeitraum von bis zu einem Jahr durchführbar eingeschätzt werden. Die Kürze der Antragsunterlagen und die kurze Förderdauer von maximal nur einem Jahr setzen eine hohe Ausgewiesenheit des/der Antragstellenden – belegbar unter anderem durch „past merits“ (wie Publikationen, Auszeichnungen) – sowie die Verfügbarkeit von etablierter Forschungsinfrastruktur und einem entsprechenden Methodenrepertoire voraus. Im Übrigen gelten die regulären Qualitätskriterien des DFG-Förderhandelns.

Antragstellung

Anträge können ausschließlich im Rahmen des jeweiligen spezifischen Ausschreibungsthemas eingereicht werden. Für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Fokus-Förderung COVID-19 wird ein kurzer Antrag erwartet, in dem das wissenschaftliche Vorhaben auf maximal fünf Seiten beschrieben wird. Detaillierte Informationen sind im Leitfaden und einem Merkblatt Fokus-Förderung COVID-19 zu finden. Ein entsprechender Antragsvordruck steht ebenfalls zur Verfügung.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens sind gleichermaßen angesprochen. Die sonst geltenden Regeln der Kooperationspflicht gelten bei dieser Fördermaßnahme ausnahmsweise nicht, um alle Bereiche der Wissenschaft in Deutschland einzubinden und ein schnelles Handeln zu ermöglichen. Im Übrigen gelten die üblichen Regeln der Antragsberechtigung.

Die Fokus-Förderung ergänzt bereits bestehende Maßnahmen, die die DFG seit März 2020 ergriffen hat, darunter die Veröffentlichung spezifischer Ausschreibungen, die Öffnung laufender Forschungsprojekte für COVID-19-bezogene Ergänzungen sowie die Einrichtung einer interdisziplinären Kommission für Pandemieforschung.

Die Fokus-Förderung soll es den wissenschaftlichen Communities ermöglichen, zeitnah und vereinfacht Forschungsbeiträge zu aktuellen Fragestellungen zu erarbeiten, um dem aktuellen Bedarf an einem raschen Erkenntnisgewinn höchster Qualität als Beitrag zur Analyse und Überwindung der Coronavirus-Pandemie Rechnung zu tragen.

Eine erste Ausschreibung im Rahmen des Programms Fokus-Förderung zum Thema „Immunität, Wirtssuszeptibilität und Pathomechanismen der Infektion mit SARS-CoV-2“ erfolgt am 10. August 2020 (DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 52/2020).

Weiterführende Informationen

Zur DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 52/2020:

Formulare und Merkblätter zur Fokus-Förderung:

Merkblatt:

Leitfaden:

Elan-Template: