Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die Eingliederung und Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung, gleichgestellten oder chronisch kranken Personen zu fördern, deren Interessen zu vertreten und allen Betroffenen beratend und helfend zur Seite zu stehen.
Den Status, sowie Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung regeln insbesondere die §§ 177-182 des Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Die Vertrauensperson und ihre Stellvertretungen werden von den schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten der DFG gewählt. Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson und Stellvertretungen) beträgt 4 Jahre.
Wissenschaftler*innen mit Behinderungen können chancengleich in allen Förderverfahren der DFG Anträge stellen.
Bei Bedarf wird in den Förderverfahren die besondere Situation von Wissenschaftler*innen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt.
E-Mail: | schwerbehindertenvertretung@dfg.de |